Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 15.06.2004 - 5 UF 20/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Notare Bayern , S. 52
BGB §§ 242, 273, 274 Abs. 1, 1471 Abs. 1, 1475 Abs. 3, 1476, 1477 Abs. 2
Zurückbehaltungsrecht eines Ehegatten gegenüber Übernahmerecht des anderen - openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 242, 273, 274 Abs. 1, 1471 Abs. 1, 1475 Abs. 3, 1476, 1477 Abs. 2
Zurückbehaltungsrecht eines Ehegatten gegenüber Übernahmerecht des anderen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wertersatz wegen vorzeitiger Ausübung eines Übernahmerechts; Geltendmachen eines Zurückbehaltungsrechts; Übertragung des Eigentums an einem Grundstück im Wege der Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § 273 Abs. 1; ; BGB § 273 Abs. 3; ; BGB § 274 Abs. 1; ; BGB § 1471 Abs. 1; ; BGB § 1475 Abs. 3; ; BGB § 1476 Abs. 1; ; BGB § 1476 Abs. 2; ; BGB § 1477 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beendigung der Gütergemeinschaft durch Ehescheidung: Übernahme eines in die Gütergemeinschaft eingebrachten Gegenstandes gem. § 1477 Abs. 2 BGB - Zurückbehaltungsrecht des anderen Ehegatten wegen des Anspruchs auf Auszahlung seines Auseinandersetzungsguthabens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kaiserslautern, 23.12.2003 - 1 F 1247/01
- OLG Zweibrücken, 15.06.2004 - 5 UF 20/04
- BGH, 31.01.2007 - XII ZR 131/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 18/87
Wertersatz infolge der Ausübung des Übernahmerechts
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2004 - 5 UF 20/04
All dies ist außer Streit und entspricht Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH, FamRZ 1988, 926; OLG München, FamRZ 1996, 170;… Thiele in Staudinger (2000), § 1477 BGB Rdnr. 10;… Haußleiter/Schulz, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 3. Aufl., 2. Kapitel Rdnr. 65 m.w.N).Der übernehmende Ehegatte vermag danach den Wertersatz durch Anrechnung auf den ihm nach § 1476 Abs. 1 Satz 1 BGB gebührenden Überschussanteil zu leisten (vgl. BGH, FamRZ 1988, 926).
Die Zahlung des vollen oder auch nur hälftigen Wertersatzes für den übernommenen Gegenstand in das Gesamtgut widerspricht der gesetzlichen Regelung des § 1476 Abs. 2 BGB und den dieser Regelung zugrunde liegenden berechtigten Interessen des übernehmenden Ehegatten (vgl. dazu BGH, FamRZ 1988, 926, 927).
- OLG München, 12.07.1995 - 12 UF 691/95
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2004 - 5 UF 20/04
All dies ist außer Streit und entspricht Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH, FamRZ 1988, 926; OLG München, FamRZ 1996, 170;… Thiele in Staudinger (2000), § 1477 BGB Rdnr. 10;… Haußleiter/Schulz, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 3. Aufl., 2. Kapitel Rdnr. 65 m.w.N).Nach - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung in obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur steht dem anderen Ehegatten wegen dieses Anspruchs auf Wertersatz ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 1 BGB zu (vgl. nur OLG München, FamRZ 1996, 170;… Thiele in Staudinger, aaO, § 1477 Rdnr. 18;… Palandt/Brudermüller, BGB, 63. Aufl., § 1477 Rdnr. 5;… Erman/Heckelmann, BGB, 10. Aufl., § 1477 Rdnr. 2;… RGRK/Finke, BGB, 12. Aufl., § 1477 Rdnr. 16;… Haußleiter/Schulz, aaO, 2. Kapitel Rdnrn. 68 und 95;… Klüber in Schröder/Bergschneider, FamVermR, Rdnr. 4.797).
- BGH, 31.01.2007 - XII ZR 131/04
Übernahme einer in die Gütergemeinschaft eingebrachten Sache durch einen …
Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung in OLGR Zweibrücken 2004, 630 veröffentlicht ist, ist die Klägerin berechtigt, das von ihr in das Gesamtgut eingebrachte Grundstück auch schon vor der endgültigen Auseinandersetzung zu übernehmen, weil Gesamtgutsverbindlichkeiten nicht bestehen und der Grundbesitz deswegen nicht in Geld umgesetzt werden muss, um diese zu berichtigen (§ 1475 Abs. 3 BGB).