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   OLG Karlsruhe, 23.07.2003 - 5 UF 293/02   

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https://dejure.org/2003,6417
OLG Karlsruhe, 23.07.2003 - 5 UF 293/02 (https://dejure.org/2003,6417)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.07.2003 - 5 UF 293/02 (https://dejure.org/2003,6417)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 5 UF 293/02 (https://dejure.org/2003,6417)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung des Wiedereinsetzungsantrags bei verschuldeter Fristversäumnis durch den Prozessbevollmächtigten; Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anwaltliche Prüfungspflicht bei Vorfristen

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 S. 1 n. F.; ; EGZPO § 26 Nr. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsanwalt verpflichtet ist, den Fristenlauf eigenverantwortlich zu prüfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 469
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.10.2001 - VIII ZB 19/01

    Sorgfaltspflicht des Prozeßbevollmächtigten bei Vorlage der Akte zur Fertigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2003 - 5 UF 293/02
    Wird ihm die Sache zur Vorfrist vorgelegt, hat er in eigener Verantwortung festzustellen, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten wurde (BGH VersR 2002, 1391; BGH-Report 2002, 434; NJW 2003, 437).

    Sie darf jedoch nicht zurückgestellt werden, bis der Anwalt die eigentliche Bearbeitung der Sache - ggfs. am letzten Tag der Frist - vornimmt (BGH VersR 2002, 1391).

  • BGH, 17.06.1999 - IX ZB 32/99

    Eigenverantwortliche Prüfung des Fristenlaufs durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2003 - 5 UF 293/02
    Hierdurch hat sie ihre bei Vorlage der Akten auf Vorfrist bestehende Verpflichtung zur verantwortlichen Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten ist, verletzt (BGH NJW 1999, 2680).
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZB 40/02

    Eigenverantwortliche Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2003 - 5 UF 293/02
    Wird ihm die Sache zur Vorfrist vorgelegt, hat er in eigener Verantwortung festzustellen, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten wurde (BGH VersR 2002, 1391; BGH-Report 2002, 434; NJW 2003, 437).
  • BGH, 17.04.2002 - XII ZB 186/01

    Beginn der Rechtsmittelfrist in Familiensachen aus dem Bereich der freiwilligen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2003 - 5 UF 293/02
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung wie z.B. der Einreichung einer Rechtsmittel- bzw. Rechtsmittelbegründungsfrist vorgelegt werden (siehe zuletzt BGH NJW 2001, 1579 und 3195; NJW-RR 2002, 860; NJW 2002, 2252 und 3782; NJW 2003, 435 und 437).
  • BGH, 13.02.2001 - VI ZB 34/00

    Pflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten und des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2003 - 5 UF 293/02
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung wie z.B. der Einreichung einer Rechtsmittel- bzw. Rechtsmittelbegründungsfrist vorgelegt werden (siehe zuletzt BGH NJW 2001, 1579 und 3195; NJW-RR 2002, 860; NJW 2002, 2252 und 3782; NJW 2003, 435 und 437).
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 399/01

    Anforderungen an die Organisation eines Rechtsanwaltsbüros im Hinblick auf die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2003 - 5 UF 293/02
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung wie z.B. der Einreichung einer Rechtsmittel- bzw. Rechtsmittelbegründungsfrist vorgelegt werden (siehe zuletzt BGH NJW 2001, 1579 und 3195; NJW-RR 2002, 860; NJW 2002, 2252 und 3782; NJW 2003, 435 und 437).
  • BGH, 12.03.2002 - IX ZR 220/01

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2003 - 5 UF 293/02
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung wie z.B. der Einreichung einer Rechtsmittel- bzw. Rechtsmittelbegründungsfrist vorgelegt werden (siehe zuletzt BGH NJW 2001, 1579 und 3195; NJW-RR 2002, 860; NJW 2002, 2252 und 3782; NJW 2003, 435 und 437).
  • VG Düsseldorf, 02.06.2016 - 2 K 6183/16

    Relevanz der Versäumung einer Klagefrist aufgrund des Büroversehens in einer

    vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. August 2013 - 5 U 77/13 -, juris, Rn. 21 ff; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 5 UF 293/02 -, juris.
  • BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 41/04

    Wiedereinsetzung bei Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten - Beschwerdewert

    Mit Vorlage der Akte zur Rechtsmittelfertigung entsteht eine eigene Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung und Beachtung des Fristablaufs, und zwar unabhängig davon, ob er sich sogleich zur Bearbeitung der Sache entschließt (BGH Beschluss vom 14.8.2002, XII ZB 13/02; siehe auch OLG Karlsruhe Beschluss vom 23.7.2003, 5 UF 293/02).
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