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   OLG Karlsruhe, 30.06.2008 - 5 UF 36/06   

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https://dejure.org/2008,32699
OLG Karlsruhe, 30.06.2008 - 5 UF 36/06 (https://dejure.org/2008,32699)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.06.2008 - 5 UF 36/06 (https://dejure.org/2008,32699)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juni 2008 - 5 UF 36/06 (https://dejure.org/2008,32699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de

    §§ 1570, 1578b, 1579 BGB
    Unterhalt des geschiedenen Ehegatten - Betreuungsunterhalt - keine Vollzeitberufstätigkeit mangels einer nicht dem Kindeswohl entsprechenden Fremdbetreuung - Verwirkung des Unterhalts - bewußt wahrheitswidrige Strafanzeigen des Unterhaltsgläubigers gegen den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 27/88

    Bemessung des Streitwerts bei einem Berufungsverfahren wegen der Verurteilung zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2008 - 5 UF 36/06
    e) Soweit der Beklagte behauptet, die Klägerin habe im Zugewinnausgleichsverfahren den Wert ihres Pkw unzutreffend angegeben, liegt hierin - auch wenn dies richtig sein sollte - entgegen der Auffassung des Beklagten kein versuchter Prozeßbetrug, denn die Klägerin ist im Rahmen ihrer Auskunftspflicht gemäß § 1379 BGB nicht verpflichtet, den Wert eines Vermögensgegenstands anzugeben (vgl. BGH FamRZ 1989, 157 = EzFamR ZPO § 3 Nr. 6 = BGHF 6, 531); die Auskunftspflicht besteht vielmehr nur hinsichtlich aller wertbildender Faktoren.
  • OLG Hamm, 02.02.1987 - 8 UF 474/86

    Anspruch auf Begleichung von Unterhaltsrückstand gegen den ehemaligen Ehegatten;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2008 - 5 UF 36/06
    Bei einem Anschwärzen des Verpflichteten bei dessen Arbeitgeber ist der Tatbestand des § 1579 Nr. 4 BGB a.F. (§ 1579 Nr. 5 BGB n.F.) erfüllt, wenn hierdurch den Arbeitsplatz des Verpflichteten gefährdet wird (vgl. OLG Hamm FamRZ 1987, 946).
  • BGH, 16.09.1981 - IVb ZR 622/80

    Berücksichtigung von Verfehlungen bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2008 - 5 UF 36/06
    Beleidigungen und Verleumdungen können - je nach der Dauer und der Intensität ihrer Begehung - die Voraussetzungen des § 1579 Nr. 2 BGB a.F. (§ 1579 Nr. 3 BGB n.F.) erfüllen, wenn diese mit nachteiligen Auswirkungen auf die persönliche und berufliche Entfaltung sowie die Stellung des Unterhaltsverpflichteten in der Öffentlichkeit verbunden sind (vgl. BGH NJW 1982, 100 = BGHF 2, 763).
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZR 284/99

    Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufnahme einer Beziehung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2008 - 5 UF 36/06
    Der Tatbestand der Verwirkung ist jedoch nicht erfüllt, wenn die Vorwürfe zumindest teilweise berechtigt sein dürften, und die Unterhaltsberechtigte wegen des engen Zusammenhangs mit dem vorliegenden Rechtsstreit in Wahrnehmung berechtigter Interesse gehandelt hat (vgl. BGH FamRZ 2002, 23, 25 = FuR 2002, 127 = BGHF 12, 1296).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2009 - 5 UF 5/08

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei hohem Familieneinkommen

    Daneben ist zu berücksichtigen, dass die Antragstellerin durch die Betreuung des gemeinsamen Kindes, die Haushaltsführung und die Mitarbeit im Betrieb die berufliche Entwicklung des Antragsgegners vom Inhaber einer Einzelfirma zum Gesellschafter und Geschäftsführer einer erfolgreichen GmbH, die dem Antragsgegner unbegrenzte unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit ermöglicht, beigetragen hat (zu diesem Gesichtspunkt BGH, FamRZ 2009, 1124 ; vorangehend OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2008 - 5 UF 36/06 -).
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