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   OLG Hamm, 29.04.1988 - 5 UF 57/88   

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https://dejure.org/1988,4674
OLG Hamm, 29.04.1988 - 5 UF 57/88 (https://dejure.org/1988,4674)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.04.1988 - 5 UF 57/88 (https://dejure.org/1988,4674)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. April 1988 - 5 UF 57/88 (https://dejure.org/1988,4674)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 672
  • NJW-RR 1989, 584 (Ls.)
  • FamRZ 1988, 1198
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 410/14

    Freiheitsberaubung (eingeschränkte Fortbewegungsmöglichkeit; Freiheitsentziehung

    Da es auf den tatsächlichen Daseinsmittelpunkt des Minderjährigen ankommt, kann ein gewöhnlicher Aufenthalt auch gegen den Willen des Sorgeberechtigten (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1980 - IVb ZB 586/80, NJW 1981, 520, 521; OLG Hamm, Urteil vom 29. April 1988 - 5 UF 57/88, NJW 1989, 672) oder des Minderjährigen begründet werden.
  • OLG Frankfurt, 15.02.2006 - 1 WF 231/05

    Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler

    Ein weiterer für die Feststellung der sozialen Integration wesentlicher Gesichtspunkt sind die bei einem regelmäßigen Schulbesuch entstehenden schulischen Beziehungen bzw. bei kleineren Kindern die bei einem regelmäßigen Besuch eines Kindergartens entstehenden Beziehungen (vgl. OLG Hamm, NJW 1992, 636, 637; OLG Hamm, FamRZ 1988, 1198, 1199).
  • OLG Hamm, 16.05.1991 - 4 UF 8/91

    Tatsächlicher Lebensmittelpunkt; Schwerpunkt der sozialen Bindungen; Gewöhnlicher

    In Rechtsprechung und Lehre ist dazu, da der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts in Art. 1 MSA und Art. 5 III EGBGB faktisch, nicht rechtlich geprägt ist (BGH, NJW 1981, 520 -. BGB, NJW 1983, 2779 = JR 1984, 64 Anm. Hohloch), die Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts auch gegen den Willen des Sorgeberechtigten für möglich erachtet (so BGH, NJW 1981, 520; BayOLGZ 1981, 246 und dazu BayVerfGH, IPRax 1980, 110; OLG Düsseldorf, FamRZ 1984, 194;OLG Frankfurt, IPRax 1986, 384; OLG Karlsruhe, Ip-Rechtsprechung 1986, 83; OLG Hamm, FamRZ 1988, 1198; FamRZ 1989, 1110; OLG Koblenz, NJW 1989, 2201; OLG Celle, IPR.ax 1989, 390 m. Anm. Siehr 373; Henrich, IPR 1981, 125; Hohloch Jus 1981, 460; Münchener Kommentar -Siehr, EGBGB (1984) nach Art. 19 Anh. II Randziffer 17, 28).
  • OLG Köln, 13.11.1990 - 4 UF 153/90

    Minderjähriger; Ausländer; Internationale Zuständigkeit; Gericht;

    Im übrigen wird sich der entgegenstehende Wille des berechtigten Elternteils - hier der aufgrund Anordnung des Amtsgerichts aufenthaltsbestimmungsberechtigten Mutter - regelmäßig auch rein tatsächlich dahin ausdrücken, daß der Aufenthalt des Minderjährigen in einem anderen Staat noch nicht von vornherein als auf Dauer angelegt angesehen werden kann und dies solange nicht anzunehmen ist, als die Möglichkeit besteht, daß der berechtigte Elternteil die Rückführung des Minderjährigen durchsetzt, ehe es zu dessen sozialer Eingliederung in die neue Umwelt gekommen ist (vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 88, 1198).
  • BayObLG, 07.09.1990 - BReg. 1a Z 12/90

    Minderjährigenschutzabkommen; Schutzmaßnahmen; Unterstützung; Durchsetzung;

    Im Fall einer doppelten Staatsangehörigkeit wäre für die Zuständigkeit der deutschen Gerichte die inländische Staatsangehörigkeit maßgebend (BayObLGZ 1982, 32/37; Palandt/Heldrich Art. 5 EGBGB Anm. 2 c) und es käme wegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 EGBGB nicht mehr auf das nach philippinischem Recht bestehende, früher gemäß Art. 3 MSA zu beachtende Gewaltverhältnis der Großmutter an (vgl. BGHZ 60, 68/82; BayObLGZ 1975, 218/226; OLG Hamm NJW 1989, 672; Palandt/Heldrich Art. 3 MSA Anm. 1 a).
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