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VGH Hessen, 08.06.2004 - 5 UZ 169/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Keine Vorausleistung auf die Erstattung von Grundstücksanschlusskosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heranziehung zu einer Vorausleistung auf die Anforderung von Anschlusskosten für Wasser; Erhebung von Vorausleistungen auf die Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse; Zulassung der Berufung
- Judicialis
HessKAG § 11 Abs. 10; ; HessKAG § 12 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HessKAG § 11 Abs. 10; HessKAG § 12 S. 2
Ausbaubeiträge - Aufwendungen, entsprechende Anwendung, Erstattungsanspruch, Grundstücksanschlusskosten, Vorausleistung, Vorfinanzierung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erstattung der Aufwendungen für Grundstücksanschlüsse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 12.11.2003 - 4 E 860/02
- VGH Hessen, 08.06.2004 - 5 UZ 169/04
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 893
- ZMR 2004, 869
- DÖV 2004, 1012
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2004 - 5 UZ 169/04
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Sinne des vorgenannten Zulassungsgrundes sind dann gegeben, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels unter Hinweis auf diesen Zulassungstatbestand begehrende Beteiligte einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163). - BVerwG, 06.06.1997 - 4 B 167.96
Anschlußberufung in baurechtlicher Nachbarstreitigkeit - Baugenehmigung - …
Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2004 - 5 UZ 169/04
Denn die aufgeworfene Frage ist nicht klärungsbedürftig, weil sie sich unschwer aus dem Gesetz und auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation beantworten lässt (BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 1997 - 4 B 167.96 -, NVwZ-RR 1998, 457). - VGH Hessen, 04.06.1980 - V OE 77/77
Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2004 - 5 UZ 169/04
Entscheidend für die Frage der Anwendbarkeit des § 11 Abs. 10 HessKAG auf den Erstattungsanspruch im Sinne des § 12 Satz 1 HessKAG ist somit, ob die geregelten Sachverhalte so unterschiedlich sind, dass die Unterschiede der Anwendung des § 11 Abs. 10 HessKAG entgegenstehen (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 1980 - V OE 77/77 -, HessVGRspr 1980, 81 [83], Dietzel in Driehaus, Kommunalabgaberecht, Band II, Stand: März 2004, § 10 Rdnr. 63 f.).