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   VGH Hessen, 16.01.2007 - 5 UZ 2485/06   

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https://dejure.org/2007,26185
VGH Hessen, 16.01.2007 - 5 UZ 2485/06 (https://dejure.org/2007,26185)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.01.2007 - 5 UZ 2485/06 (https://dejure.org/2007,26185)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 5 UZ 2485/06 (https://dejure.org/2007,26185)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerbescheid und Anrechnungsverfügung als zwei rechtlich selbstständige Regelungen; Entstehung von steuerrechtlichen Rechten und Pflichten durch den Erlass einer Anrechnungsverfügung

  • Judicialis

    AO § 130; ; AO § 131; ; AO § 218 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.04.1997 - VII R 100/96

    Fehlerhafte Anrechnung von Steuern - Nachteilige Änderung des

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2007 - 5 UZ 2485/06
    Die Vorrangigkeit des Abrechnungsbescheids gegenüber der Anrechnungsverfügung gilt nur in verfahrensrechtlicher Hinsicht (im Anschluss an BFH, Urteil vom 15. April 1997 - VII R 100/96 -, BFHE 182, 506 = BStBI II 1997, 787 DStZ 1997, 686).

    Dieser Vorrang gilt nur in verfahrensrechtlicher Hinsicht; es soll aus Gründen der Praktikabilität ausgeschlossen werden, dass über dieselbe Frage der Anrechnung von Steuern in zwei verschiedenen Verwaltungs- und Klageverfahren entschieden werden kann beziehungsweise muss (BFH, Urteil vom 15. April 1997 - VII R 100/96 -, BFHE 182, 506 = BStBl II 1997, 787 = DStZ 1997, 686).

  • VG Gießen, 04.09.2006 - 8 E 1025/05

    Bindungswirkung von Anrechnungsverfügungen im Gewerbesteuerrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2007 - 5 UZ 2485/06
    Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 4. September 2006 - 8 E 1025/05 - wird abgelehnt.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2007 - 5 UZ 2485/06
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Sinne des vorgenannten Zulassungsgrundes sind dann gegeben, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels unter Hinweis auf diesen Zulassungstatbestand begehrende Beteiligte einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, von 163).
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