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   VGH Hessen, 13.06.2002 - 5 UZ 427/02   

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https://dejure.org/2002,10239
VGH Hessen, 13.06.2002 - 5 UZ 427/02 (https://dejure.org/2002,10239)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.06.2002 - 5 UZ 427/02 (https://dejure.org/2002,10239)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 5 UZ 427/02 (https://dejure.org/2002,10239)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Abwasserbeitrag; Kalkulation der Beitragssätze; Globalberechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Beitragssätze für eine Entwässerungseinrichtung im Wege der Globalkalkulation; Ausbau bislang bestehender Voll- und Teilkanalisationsanlagen im Stadtgebiet zu einer stadtteilübergreifenden einheitlichen Vollkanalisation mit Anbindung an eine gemeinsame ...

  • Judicialis

    Hess. Kommunalabgabengesetz § 11

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 01.03.2001 - 5 TZ 1697/00

    Abwasserbeitrag: Aufwandsverteilung - Vorausleistungen - Kostendeckung

    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.2002 - 5 UZ 427/02
    Wie der Senat in seinem vom Verwaltungsgericht auszugsweise wiedergegebenen Beschluss vom 1. März 2001 - 5 TZ 1697/00 - ausgeführt hat, unterlag dieses Satzungsrecht in der Tat grundlegenden Bedenken, weil die dort in § 10 festgelegten Beitragssätze den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Globalberechnung mit vorteilsgerechter Belastung der an der Verteilung des Aufwands zu beteiligenden Anliegergruppen nicht entsprachen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.1997 - A 2 S 619/97

    Urteil; Ernstliche Zweifel; Mündliche Verhandlung; Sach- und Rechtslage;

    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.2002 - 5 UZ 427/02
    Soweit von einzelnen Oberverwaltungsgerichten die Auffassung vertreten wird, dass bei der Beurteilung der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung im Zulassungsverfahren eine erst nach Ergehen dieser Entscheidung eintretende Änderung der Rechtslage grundsätzlich keine Berücksichtigung finden könne (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.7.1997 - 12 S 1640/97 - NVwZ 1998, 1999; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 15.10.1997 - A 2 S 619/97 -, JMBl. ST 1998, 441, - A 2 S 615/97 -, JMBl. ST 1998, 108), folgt dem der Senat nicht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.1997 - A 2 S 615/97

    Urteil; Ernstliche Zweifel; Mündliche Verhandlung; Sach- und Rechtslage;

    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.2002 - 5 UZ 427/02
    Soweit von einzelnen Oberverwaltungsgerichten die Auffassung vertreten wird, dass bei der Beurteilung der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung im Zulassungsverfahren eine erst nach Ergehen dieser Entscheidung eintretende Änderung der Rechtslage grundsätzlich keine Berücksichtigung finden könne (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.7.1997 - 12 S 1640/97 - NVwZ 1998, 1999; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 15.10.1997 - A 2 S 619/97 -, JMBl. ST 1998, 441, - A 2 S 615/97 -, JMBl. ST 1998, 108), folgt dem der Senat nicht.
  • VGH Hessen, 10.11.1999 - 5 UZ 2876/99

    Rechtsmittelzulassung wegen Richtigkeitszweifeln: Berücksichtigungsfähigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.2002 - 5 UZ 427/02
    Er geht vielmehr davon aus, dass jedenfalls solche Änderungen der Rechtslage berücksichtigungsfähig sind, die vor Ablauf der Zulassungsantrags- bzw. der Zulassungsantragsbegründungsfrist eintreten und innerhalb dieser Frist auch dargelegt werden (Senatsbeschluss vom 10.11.1999 - 5 UZ 2876/99 - mit ausführlicher Begründung).
  • VGH Hessen, 16.06.2004 - 5 UE 1701/02

    Anschlussbeitrag; Verteilungsregelung; Geschossfläche; Baubeschränkungen;

    Der Senat hat bereits die Rechtmäßigkeit dieser nunmehr geltenden Entwässerungssatzungsfassung der Beklagten in seinem Zulassungsbeschluss (- 5 UZ 526/02 -, vgl. gleichlautenden Beschluss vom 13. Juni 2002 - 5 UZ 427/02 -, HSGZ 2002, 446 = KStZ 2003, 78) und durch sein Urteil vom 17. Dezember 2003 - 5 UE 1734/02 - (HSGZ 2004, 151 = UPR 2004, 155) festgestellt und in diesem Zusammenhang die Einwände gegen die Kalkulation der Beitragssätze überprüft.
  • VGH Hessen, 17.12.2003 - 5 UE 1734/02

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Abwasserbeitrag; Einschränkungen

    Die Rechtmäßigkeit dieser Satzungskonstruktion hat der Senat bereits in seinem Beschluss über die Zulassung der Berufung der Beklagten festgestellt (Beschluss vom 13. Juni 2002 - 5 UZ 507/02 - gleich lautend Beschluss vom selben Tag - 5 UZ 427/02 -, HSGZ 2002, 446 = KStZ 2003, 78).
  • VGH Hessen, 17.11.2011 - 5 A 3140/09

    Vorausleistung auf einen Abwasserergänzungsbeitrag

    Dies ist methodisch richtig (vgl. dazu: Beschluss des Senats vom 13. Juni 2002 - 5 UZ 427/02 -, HSGZ 2002, 446 = KStZ 2003, 78).
  • VGH Hessen, 29.01.2008 - 5 TG 1457/07

    Beitragsberechnung für leitungsgebundene Einrichtungen gegenüber aufgrund von

    Die aus Anlass des Bauprogramms "B-Stadt 2005" durchgeführte Berechnung der Entwässerungsbeitragssätze durch die Antragsgegnerin entspricht voll und ganz der Globalberechnung bei leitungsgebundenen Einrichtungen, wie sie der Senat in mehreren Entscheidungen beschrieben und erläutert hat (so z.B.: Beschluss vom 13.06.2002 - 5 UZ 427/02 - KStZ 2003, 78; Urteil vom 17.12.2003 - 5 UE 1734/02 - KStZ 2004, 151; Urteil vom 14.04.2005 - 5 UE 1368/04 - KStZ 2005, 265).
  • VGH Hessen, 21.10.2003 - 5 TG 1265/03

    Globalberechnung auch bei Ausbau einer Teilkanalisation zur Vollkanalisation

    Ein Wechsel des Abrechnungsgebietes - etwa auf das Gebiet einer einzelnen (Ortsteil-)Anlage der Gesamteinrichtung - bei späteren Erweiterung- oder Erneuerungsmaßnahmen oder gar innerhalb des Schaffensvorgangs ist nicht - auch nicht als abschnittsweise Abrechnung - zulässig (ständige neuere Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 16. November 1999 - 5 TG 1972/99 -, ESVGH 50, 121 = HSGZ 2000, 206 = NVwZ-RR 2000, 713; vom 5. Oktober 2000 - 5 TG 2895/00 -, ESVGH 51, 39 = HSGZ 2001, 38 = NVwZ-RR 2001, 265; und vom 13. Juni 2002 - 5 UZ 427/02 -, HSGZ 2002, 496).
  • VG Gießen, 31.01.2008 - 2 G 3063/07
    Die Antragsgegnerin hat in ihrer Beitragssatzkalkulation den Schaffensbeitrag für Neuanlieger sowie den hierzu in Bezug stehenden Ergänzungsbeitrag für Altanlieger methodisch richtig nach den Vorgaben des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ( Beschl.v. 13.06.2002 - 5 UZ 427/02 - HSGZ 2002, 446; Urteil vom 17.12.2003 - 5 UE 1734/02 , HSGZ 2004, 151) ermittelt.
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