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   FG Niedersachsen, 21.08.2006 - 5 V 10096/06   

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https://dejure.org/2006,14046
FG Niedersachsen, 21.08.2006 - 5 V 10096/06 (https://dejure.org/2006,14046)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.08.2006 - 5 V 10096/06 (https://dejure.org/2006,14046)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. August 2006 - 5 V 10096/06 (https://dejure.org/2006,14046)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rückwirkende Einordnung der Einkünfte von Berufsbetreuern als gewerblich

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG; § 69 Abs. 2 S. 2 FGO; § 69 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 FGO; § 2 Abs. 1 GewStG; § 1896 BGB; § 1897 BGB
    Einstufung der Einkünfte eines Berufsbetreuers als freiberufliche Einkünfte bei der Durchführung einer Außenprüfung; Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Einordnung der Einkünfte eines Berufsbetreuers als gewerblich; Möglichkeit der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aussetzung der Vollziehung bei der Gewerbesteuer:: keine rückwirkende Festsetzung der Gewerbesteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbesteuer; Außenprüfung; Gewerbliche Einkünfte; Freiberufliche Einkünfte; Berufsbetreuer; Vertrauenstatbestand; Rückwirkende Festsetzung - Keine rückwirkende Gewerbesteuerfestsetzung nach Durchführung einer Außenprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine rückwirkende Gewerbesteuerfestsetzung nach Durchführung einer Außenprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstufung der Einkünfte eines Berufsbetreuers als freiberufliche Einkünfte bei der Durchführung einer Außenprüfung; Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Einordnung der Einkünfte eines Berufsbetreuers als gewerblich; Möglichkeit der ...

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1923
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.11.2004 - IV R 26/03

    Berufsmäßiger Betreuer ist gewerblich tätig

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2006 - 5 V 10096/06
    Aufgrund der Entscheidung des BFH v. 04.11.2004 (IV R 26/03) sah der Antragsgegner (das Finanzamt - FA -) die Einkünfte als gewerblich an und forderte den Ast. zur Abgabe von Gewerbesteuererklärungen auf.

    Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 04.11.2004 (IV R 26/03, BStBl II 2005, 288) die Einkünfte eines Berufsbetreuers als gewerblich i.S.d. § 2 Abs. 1 GewStG qualifiziert.

  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2006 - 5 V 10096/06
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98

    Berufsbetreuer i.S.d. §§ 1896 ff. BGB übt eine sonstige selbstständige Tätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2006 - 5 V 10096/06
    FG Thüringen, Urt. v. 27.09.2000 - IV 1485/98, DStRE 2001, 965).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2006 - 5 V 10096/06
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.1999 - 1 K 472/98

    Qualifizierung der Einkünfte aus der Tätigkeit als Berufsbetreuer; Abgrenzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2006 - 5 V 10096/06
    Dies geschah zu einem Zeitpunkt als nicht nur im Schrifttum, sondern insbesondere auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte die rechtliche Einordnung der Tätigkeit von Berufsbetreuern bereits kontrovers diskutiert wurde (vgl. z.B. FG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 25.08.1999 - 1 K 472/98, EFG 1999, 1080 - gewerbliche Betätigung; a.A.
  • FG Münster, 17.06.2008 - 1 K 5087/06

    Einstufung einer berufsmäßigen Betreuungstätigkeit einer Sozietät von Anwälten

    Insbesondere sind die Überlegungen des Niedersächsischen Finanzgerichts aus dem Beschluss vom 21.8.2006 (5 V 10096/06, EFG 2006, 1923) hier nicht weiterführend, da das Streitjahr erstmalig im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung geprüft worden ist.
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