Rechtsprechung
   VG Bremen, 02.10.2012 - 5 V 1031/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30006
VG Bremen, 02.10.2012 - 5 V 1031/12 (https://dejure.org/2012,30006)
VG Bremen, Entscheidung vom 02.10.2012 - 5 V 1031/12 (https://dejure.org/2012,30006)
VG Bremen, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - 5 V 1031/12 (https://dejure.org/2012,30006)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,30006) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt

    16 3.1.1 Insoweit ist zunächst zu berücksichtigen, dass dem Veranstalter eines Marktes für die Konzeption des Marktes ein weiter und gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Gestaltungsspielraum eingeräumt ist; dies gilt insbesondere für die räumliche Ausdehnung und Aufteilung des Marktes, die Belegungsdichte und das gewünschte Gesamtbild des Marktes (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.10.2009, a.a.O., m.w.N.; Bayer. VGH, Beschluss vom 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1031/12 -, juris).

    Dass die Feststellung solcher Unterschiede letztlich auf subjektiven Wertungen von Mitarbeitern des Veranstalters beruht, ist unvermeidlich und führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung (Bayer. VGH, Urteil vom 11.11.2013 - 4 B 13.1135 -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 24.09.2012 - AN 4 K 12.01577 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1031/12 -, juris; VG Mainz, Urteil vom 16.02.2009 - 6 K 560/08.MZ -, juris).

    Die Kriterien, von denen sich der Veranstalter bei Ausübung seiner Ausschlussbefugnis nach § 70 Abs. 3 GewO leiten lässt, dürfen keinen diskriminierenden Charakter haben und nicht sachwidrig sein, sie müssen hinreichend transparent und nachvollziehbar sein (Nieders. OVG, Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris und Urteil vom 16.05.2012 - 7 LB 52/11 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 11.11.2013 - 4 B 13.1135 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1031/12 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 26.08.2014 - AN 4 K 000386 -, juris).

  • VG Freiburg, 07.11.2017 - 4 K 8618/17

    Zulassung zum Weihnachtsmarkt

    Insbesondere begegnet die Entscheidung der FWTM innerhalb der Warengruppe Nr. 3.2.1 Weihnachtsmarkt-RL ("Speisen an Imbissständen, alkoholfreie und weihnachtsmarkttypische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle, Fleisch- und Wurstwaren") die Unterkategorien "reiner Glühweinstand" und "gemischtes Warenangebot" zu bilden und diesen sieben bzw. drei Standplätzen von insgesamt 122 Ständen zuzuweisen, vor dem Hintergrund der von der Antragsgegnerin geschilderten Konzeption des Freiburger Weihnachtsmarktes, dessen ganztägige Attraktivität zuvörderst auf den Kunsthandwerkständen beruhe, und des weiten Gestaltungsspielraums des Veranstalters für die Konzeption des Marktes, insbesondere hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung und Aufteilung des Marktes, der Belegungsdichte und des gewünschten Gesamtbildes des Marktes (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.10.2009 - 6 S 99/09 -, juris Rn. 21 m.w.N.; Bayer. VGH, Beschluss vom 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1031/12 -, juris) keinen durchgreifenden Bedenken.
  • VGH Bayern, 11.11.2013 - 4 B 13.1135

    Rückgriff auf undokumentierte Kenntnisse eines Mitarbeiters bei Entscheidung über

    29 Wenn die Beklagte Verwaltungswissen verwerten und damit zur Grundlage der Auswahlentscheidung machen will, hat sie das bei ihrer Bewertungsentscheidung in angemessener Weise zu dokumentieren (vgl. VG Bremen, B.v. 2.10.2012 - 5 V 1031/12 - juris Rn. 21) und damit auch objektiv nachprüfbar zu machen.
  • VK Thüringen, 19.12.2019 - 250-4003-15326/2019-E-010-G

    Was sind "kritische" Aufgaben?

    Selbst wenn die AG Verwaltungswissen verwerten und damit zur Grundlage der Auswahlentscheidung machen will, hat sie das bei ihrer Bewertungsentscheidung in angemessener Weise zu dokumentieren (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1031/12 - juris) und damit auch objektiv nachprüfbar zu machen.
  • OVG Bremen, 15.08.2019 - 2 LA 296/18

    Zulassung zum Bremer Weihnachtsmarkt 2017 - Jahrmarkt; Schaustellerverbände;

    bb) Die Mitwirkung eines Schaustellers beim Auswahlverfahren "für die Marktbehörde" verstößt daher gegen § 20 BremVwVfG, wenn er oder einer seiner Angehörigen sich um eine Zulassung für dasselbe Volksfest beworben haben (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 2.10.2012 - 5 V 1031/12 -, juris Rn. 25).

    Jedoch begegnet die bloße Anhörung von Fachverbänden im Rahmen des Zulassungsverfahrens ohne Hinzutreten weiterer Umstände grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken (VG Bremen, Beschl. v. 2.10.2012 - 5 V 1031/12 -, juris Rn. 26).

  • OVG Hamburg, 10.01.2018 - 5 Bs 281/17

    Zu den Voraussetzungen, unter denen eine staatliche Hochschule berechtigt bzw.

    Denn aus solch einem Rechtsfehler könnte dem Antragsteller lediglich ein Anspruch auf Neubescheidung (mit rechtmäßiger Begründung bzw. Ermessensausübung) erwachsen (ein solcher Antrag auf Bescheidung war auch in dem vom Antragsteller zitierten Fall des VG Bremen gestellt worden, vgl. Beschl. v. 2.10.2012, 5 V 1031/12, juris), nicht aber ein Anspruch auf Vermietung der Räumlichkeiten, den er im hier vorliegenden Verfahren gemäß § 123 Abs. 1 VwGO glaubhaft machen muss.
  • VG München, 21.09.2016 - M 7 K 14.4802

    Zuteilung von Nutzungszeiten für gemeindliche Eissporthalle

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass damit eine nachträgliche Dokumentation erstmalig angestellter Erwägungen erfolgt (vgl. zu einer solchen Konstellation VG Bremen, B.v. 2.10.2012 - 5 V 1031/12 - juris Rn. 21).
  • VG Ansbach, 26.08.2014 - AN 4 K 14.00386

    Zulassung eines Ausschankbetriebs zur Kirchweih; Anforderung an Auswahlverfahren

    Wenn die Beklagte jedoch solches Verwaltungswissen verwerten und damit zur Grundlage der Auswahlentscheidung machen will, hat sie das bei ihrer Bewertungsentscheidung in angemessener Weise zu dokumentieren (vgl. VG Bremen, B.v. 2.10.2012 - 5 V 1031/12 - juris) und damit auch objektiv nachprüfbar zu machen.
  • VG Regensburg, 25.03.2015 - RN 5 E 15.398

    Ein transparentes Auswahlverfahren setzt voraus, dass die angewendeten Kriterien

    Aber auch im Hinblick auf die Kriterien "Qualität der Produkte" und "Service" fehlt es an einer hinreichenden Tatsachengrundlage, da die Antragsgegnerin in ganz wesentlichen Teilen auf ihre Erfahrungen in der Vergangenheit abgestellt hat und somit Verwaltungswissen zur Grundlage der Auswahlentscheidung gemacht hat, ohne dies in angemessener Weise dokumentiert zu haben (BayVGH, U.v. 11.11.2013 - 4 B 13.1135 - juris Rn. 29; VG Bremen, B.v. 02.10.2012 - 5 V 1031/12 - juris Rn. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht