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   VG Bremen, 22.10.2015 - 5 V 1236/15   

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VG Bremen, 22.10.2015 - 5 V 1236/15 (https://dejure.org/2015,30357)
VG Bremen, Entscheidung vom 22.10.2015 - 5 V 1236/15 (https://dejure.org/2015,30357)
VG Bremen, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - 5 V 1236/15 (https://dejure.org/2015,30357)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung und Volltext)

    Eilantrag gegen Tempo-30-Zone in Bremerhaven abgelehnt

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Voraussetzungen der Einführung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen

  • Verwaltungsgericht Bremen

    StVO § 45 Abs 1 S 2 Nr 3; StVO § 45 Abs 9 S 2
    Eilantrag gegen Tempo-30-Zone in Bremerhaven - Geschwindigkeitsbeschränkung; Lärmschutz; Tempo 30-Zone

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Bremen, 26.09.1994 - 1 BA 56/93

    Straßenverkehrsbehörde; Schutz der Wohnbevölkerung ; Lärm ; Abgase ;

    Auszug aus VG Bremen, 22.10.2015 - 5 V 1236/15
    Zwar trifft es zu, dass die Straßenverkehrsbehörde bei ihrer Entscheidung, zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm verkehrsbeschränkende Maßnahmen anzuordnen, das im Flächennutzungsplan der Gemeinde dargestellte Konzept örtlicher und überörtlicher Hauptverkehrsstraßen zu beachten hat (vgl. OVG Bremen, U. v. 26.09.1994 - 1 BA 56/93, 1 BA 22/94 -, juris).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus VG Bremen, 22.10.2015 - 5 V 1236/15
    Die streitgegenständlichen Verkehrszeichen stellen Verwaltungsakte mit Dauerwirkung in Form einer Allgemeinverfügung gem. § 35 Satz 2 Alt. 3 BremVwVfG dar (vgl. BVerwG, U. v. 13.12.1979 - 7 C 46.78 -, juris).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VG Bremen, 22.10.2015 - 5 V 1236/15
    Als Verkehrsteilnehmer kann der Antragsteller eine Verletzung seiner Rechte durch die Geschwindigkeitsbeschränkung geltend machen, etwa weil die Voraussetzungen einer Verkehrsbeschränkung aus § 45 StVO nicht gegeben sind (vgl. BVerwG, U. v. 27.01.1993 - 11 C 35.92 -, juris).
  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92

    Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus VG Bremen, 22.10.2015 - 5 V 1236/15
    Für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen auf vorhandenen Straßen lassen sich aus der Verordnung nur Orientierungspunkte gewinnen (BVerwG, U. v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 -, juris).
  • BVerwG, 18.10.1999 - 3 B 105.99

    Zum Anlieger-Lärmschutz durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen

    Auszug aus VG Bremen, 22.10.2015 - 5 V 1236/15
    Auch bei erheblichen Lärmbeeinträchtigungen hat die Behörde abzuwägen, ob sie mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen oder weniger einschneidende Maßnahmen ergreifen will (BVerwG, U. v. 04.06.1986, a. a. O.; B. v. 18.10.1999 - 3 B 105.99 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17

    Anspruch einer Gemeinde auf straßenverkehrsrechtliche Umsetzung eines

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass der zur Durchsetzung verpflichteten Behörde ein nach den einschlägigen fachrechtlichen Vorschriften bestehender Ermessensspielraum verbliebe (a. A. OVG Bremen, Beschluss vom 11.02.2016 - 1 B 241/15 - VRS 130, 51 = juris Rn. 27; Beschluss vom 21.06.2010 - 1 B 68/10 - VRS 119, 172 = juris Rn. 10 f.; VG Bremen, Beschluss vom 22.12.2015 - 5 V 1236/15 - DAR 2016, 344 = juris Rn. 19).
  • OVG Bremen, 11.02.2016 - 1 B 241/15

    Anforderungen für die Anordnung von Tempo 30 wegen Lärmschutz -

    Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen OVG: 1 B 241/15 (VG: 5 V 1236/15).
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