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   FG München, 20.06.2006 - 5 V 1675/06   

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https://dejure.org/2006,22999
FG München, 20.06.2006 - 5 V 1675/06 (https://dejure.org/2006,22999)
FG München, Entscheidung vom 20.06.2006 - 5 V 1675/06 (https://dejure.org/2006,22999)
FG München, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 5 V 1675/06 (https://dejure.org/2006,22999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für eine steuerliche Gewinnermittlung; Unterscheidung zwischen Nominalwert und abgezinstem Wert; Voraussetzungen für eine Abzinsung von Verbindlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 13 Abs. 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3
    Abzinsung von Verbindlichkeiten innerhalb einer ärztlichen Praxisgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzinsung von Verbindlichkeiten innerhalb einer ärztlichen Praxisgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.06.1996 - VIII B 64/95

    Geltung der Regeln über die objektive Feststellungslast im Verfahren der

    Auszug aus FG München, 20.06.2006 - 5 V 1675/06
    Dies geht zu ihren Lasten (BFH-Beschlüsse vom 04.06.1996 VIII B 64/95, BFH/NV 1996, 895; vom 15.01.1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ).
  • VG Dresden, 18.01.2007 - 5 K 1674/06
    Auszug aus FG München, 20.06.2006 - 5 V 1675/06
    Streitig ist im Hauptsacheverfahren unter dem Az. 5 K 1674/06, ob in der Gewinnermittlung der Antragstellerin Verbindlichkeiten gegenüber der ...klinik ... GmbH mit dem Nominalwert oder, wie der Antragsgegner meint, mit dem abgezinsten Wert anzusetzen sind.
  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

    Auszug aus FG München, 20.06.2006 - 5 V 1675/06
    Dies geht zu ihren Lasten (BFH-Beschlüsse vom 04.06.1996 VIII B 64/95, BFH/NV 1996, 895; vom 15.01.1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ).
  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 20.06.2006 - 5 V 1675/06
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) an der Rechtmäßigkeit der Bescheide (vgl. Bundesfinanzhof-BFH-Beschluss vom 24.02.2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298 ), und zwar aus folgenden Erwägungen:.
  • FG Münster, 22.07.2021 - 10 K 1707/20

    Anwendung des Abzinsungsgebots bei Verbindlichkeiten für Zwecke der steuerlichen

    Liegen auch für eine objektive Schätzung der Restlaufzeit - wie vorliegend - keine Anhaltspunkte vor, kann hilfsweise § 13 Abs. 2 BewG angewendet werden (vgl. FG München, Urteil v. 20.6.2006 - 5 V 1675/06, nv., juris, rkr.; FG Münster, Urteil v. 9.7.2010 - 9 K 1213/09, EFG 2010, 2007, rkr.; BMF-Schreiben vom 26.5.2005 - IV B 2-S 2175-7/05, BStBl. I 2005, 699 Rz. 7).
  • FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 1213/09

    Darlehenslaufzeit; Unverzinslichkeit; Höhe des Abzinsungsbetrages

    Dies rechtfertigt die Heranziehung der typisierenden Regelung des § 13 Abs. 2 BewG auch im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG (ebenso im Ergebnis auch FG München, Beschluss vom 20. Juni 2006 5 V 1675/06, Juris, unter II.c).
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