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   VG Bremen, 24.06.2013 - 5 V 259/13   

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VG Bremen, 24.06.2013 - 5 V 259/13 (https://dejure.org/2013,13838)
VG Bremen, Entscheidung vom 24.06.2013 - 5 V 259/13 (https://dejure.org/2013,13838)
VG Bremen, Entscheidung vom 24. Juni 2013 - 5 V 259/13 (https://dejure.org/2013,13838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BremGastG § 2 Abs 1; BremGastG § 2 Abs 2; VwGO § 123; VwGO § 123 Abs 1 S 2
    Zur Frage der Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis im Eilverfahren - Diskomeile; Diskothek; Gaststättenerlaubnis; Gaststättenerlaubnis im Eilverfahren; vorläufige Gaststättenerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Keine vorläufige Erteilung einer Erlaubnis für das Betreiben des Stubu

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schwierige Erlangung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis im Eilverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine vorläufige Erteilung einer Erlaubnis für das Betreiben des Stubu

  • taz.de (Pressebericht, 25.06.2013)

    Ruhe auf der Meile: Die Discothek "Stubu" darf fürs erste nicht wiedereröffnen

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Neues zum Diskotheken-Streit - Eilantrag für "Stubu" abgelehnt

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    VG Bremen, 24.06.2013 - 5 V 259/13

    Zur Frage der Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis im Eilverfahren -

    OVG Bremen, 14.09.2012 - 2 B 240/12

    Vollstreckungsaufschub für Stubu - bestimmender Einfluss; Gaststättenerlaubnis;

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    StuBu

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.1994 - 6 B 2944/93

    Einstweiliger Rechtsschutz ; Beamter ; Umsetzung

    Auszug aus VG Bremen, 24.06.2013 - 5 V 259/13
    Dies kann indes dahingestellt bleiben, weil die Antragstellerin eine regelmäßig unzulässige, dem Sinn und Zweck einer einstweiligen Anordnung widersprechende Vorwegnahme der Hauptsache begehrt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 05.01.1994 - 6 B 2944/93 - juris Rn. 14).

    Daran, dass vorliegend durch die Antragstellerin mit der vorläufigen Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis eine Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, ändert auch der Umstand nichts, dass die Vorwegnahme nicht endgültig ist und, falls die Antragstellerin im Klageverfahren unterliegen sollte, rückgängig gemacht werden kann (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19; VGH Mannheim, Beschluss vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 -, juris Rn. 3; OVG Münster, Beschluss vom 05.01.1994, a. a. O.).

    Dies kann indes dahingestellt bleiben, weil die Antragstellerin eine regelmäßig unzulässige, dem Sinn und Zweck einer einstweiligen Anordnung widersprechende Vorwegnahme der Hauptsache begehrt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 05.01.1994 - 6 B 2944/93 - juris Rn. 14).

    Daran, dass vorliegend durch die Antragstellerin mit der vorläufigen Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis eine Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, ändert auch der Umstand nichts, dass die Vorwegnahme nicht endgültig ist und, falls die Antragstellerin im Klageverfahren unterliegen sollte, rückgängig gemacht werden kann (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19; VGH Mannheim, Beschluss vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 -, juris Rn. 3; OVG Münster, Beschluss vom 05.01.1994, a. a. O.).

    Dies kann indes dahingestellt bleiben, weil die Antragstellerin eine regelmäßig unzulässige, dem Sinn und Zweck einer einstweiligen Anordnung widersprechende Vorwegnahme der Hauptsache begehrt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 05.01.1994 - 6 B 2944/93 - juris Rn. 14).

    Daran, dass vorliegend durch die Antragstellerin mit der vorläufigen Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis eine Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, ändert auch der Umstand nichts, dass die Vorwegnahme nicht endgültig ist und, falls die Antragstellerin im Klageverfahren unterliegen sollte, rückgängig gemacht werden kann (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19; VGH Mannheim, Beschluss vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 -, juris Rn. 3; OVG Münster, Beschluss vom 05.01.1994, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 18.07.1989 - 4 CE 89.2120
    Auszug aus VG Bremen, 24.06.2013 - 5 V 259/13
    Eine solche ist anzunehmen, wenn die einstweilige Anordnung einer vorläufigen Verurteilung in der Hauptsache gleichkommt (vgl. VGH München, Beschluss vom 18.07.1989 - 4 CE 89.2120 -, NVwZ-RR 1990, 99 (100)).

    Zulässig ist die Vorwegnahme der Hauptsache nur dann, wenn im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG die Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, also wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (st. obergerichtliche Rspr., vgl. bloß VGH München, Beschluss vom 18.07.1989, a. a. O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 27.02.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419 (420); OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 a. a. O.; OVG Schleswig, Beschluss vom 30.07.1991, a. a. O.) Letzteres ist hier nicht der Fall.

    Eine solche ist anzunehmen, wenn die einstweilige Anordnung einer vorläufigen Verurteilung in der Hauptsache gleichkommt (vgl. VGH München, Beschluss vom 18.07.1989 - 4 CE 89.2120 -, NVwZ-RR 1990, 99 (100)).

    Zulässig ist die Vorwegnahme der Hauptsache nur dann, wenn im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG die Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, also wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (st. obergerichtliche Rspr., vgl. bloß VGH München, Beschluss vom 18.07.1989, a. a. O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 27.02.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419 (420); OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 a. a. O.; OVG Schleswig, Beschluss vom 30.07.1991, a. a. O.) Letzteres ist hier nicht der Fall.

    Eine solche ist anzunehmen, wenn die einstweilige Anordnung einer vorläufigen Verurteilung in der Hauptsache gleichkommt (vgl. VGH München, Beschluss vom 18.07.1989 - 4 CE 89.2120 -, NVwZ-RR 1990, 99 (100)).

    Zulässig ist die Vorwegnahme der Hauptsache nur dann, wenn im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG die Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, also wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (st. obergerichtliche Rspr., vgl. bloß VGH München, Beschluss vom 18.07.1989, a. a. O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 27.02.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419 (420); OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 a. a. O.; OVG Schleswig, Beschluss vom 30.07.1991, a. a. O.) Letzteres ist hier nicht der Fall.

  • VG Bremen, 07.09.2012 - 5 V 1137/12

    Aufhebung von gaststättenrechtlichen Erlaubnissen - Gaststättenerlaubnis;

    Auszug aus VG Bremen, 24.06.2013 - 5 V 259/13
    Nach dem Ausscheiden dieses Geschäftsführers aus der Geschäftsführung erteilte das der S. Ende November 2010 eine neue Gaststättenerlaubnis (vgl. hierzu VG Bremen, Beschluss vom 07.09.2012 - 5 V 1137/12 -, juris Rn. 3 ff.).

    Den von der S. gestellten Eilantrag lehnte die erkennende Kammer ab (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 07.09.2012, a. a. O.).

    Nach dem Ausscheiden dieses Geschäftsführers aus der Geschäftsführung erteilte das der S. Ende November 2010 eine neue Gaststättenerlaubnis (vgl. hierzu VG Bremen, Beschluss vom 07.09.2012 - 5 V 1137/12 -, juris Rn. 3 ff.).

    Den von der S. gestellten Eilantrag lehnte die erkennende Kammer ab (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 07.09.2012, a. a. O.).

    Nach dem Ausscheiden dieses Geschäftsführers aus der Geschäftsführung erteilte das der S. Ende November 2010 eine neue Gaststättenerlaubnis (vgl. hierzu VG Bremen, Beschluss vom 07.09.2012 - 5 V 1137/12 -, juris Rn. 3 ff.).

    Den von der S. gestellten Eilantrag lehnte die erkennende Kammer ab (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 07.09.2012, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.1987 - 12 B 109/87
    Auszug aus VG Bremen, 24.06.2013 - 5 V 259/13
    Daran, dass vorliegend durch die Antragstellerin mit der vorläufigen Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis eine Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, ändert auch der Umstand nichts, dass die Vorwegnahme nicht endgültig ist und, falls die Antragstellerin im Klageverfahren unterliegen sollte, rückgängig gemacht werden kann (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19; VGH Mannheim, Beschluss vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 -, juris Rn. 3; OVG Münster, Beschluss vom 05.01.1994, a. a. O.).

    Zulässig ist die Vorwegnahme der Hauptsache nur dann, wenn im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG die Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, also wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (st. obergerichtliche Rspr., vgl. bloß VGH München, Beschluss vom 18.07.1989, a. a. O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 27.02.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419 (420); OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 a. a. O.; OVG Schleswig, Beschluss vom 30.07.1991, a. a. O.) Letzteres ist hier nicht der Fall.

    Daran, dass vorliegend durch die Antragstellerin mit der vorläufigen Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis eine Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, ändert auch der Umstand nichts, dass die Vorwegnahme nicht endgültig ist und, falls die Antragstellerin im Klageverfahren unterliegen sollte, rückgängig gemacht werden kann (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19; VGH Mannheim, Beschluss vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 -, juris Rn. 3; OVG Münster, Beschluss vom 05.01.1994, a. a. O.).

    Zulässig ist die Vorwegnahme der Hauptsache nur dann, wenn im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG die Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, also wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (st. obergerichtliche Rspr., vgl. bloß VGH München, Beschluss vom 18.07.1989, a. a. O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 27.02.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419 (420); OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 a. a. O.; OVG Schleswig, Beschluss vom 30.07.1991, a. a. O.) Letzteres ist hier nicht der Fall.

    Daran, dass vorliegend durch die Antragstellerin mit der vorläufigen Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis eine Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, ändert auch der Umstand nichts, dass die Vorwegnahme nicht endgültig ist und, falls die Antragstellerin im Klageverfahren unterliegen sollte, rückgängig gemacht werden kann (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19; VGH Mannheim, Beschluss vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 -, juris Rn. 3; OVG Münster, Beschluss vom 05.01.1994, a. a. O.).

    Zulässig ist die Vorwegnahme der Hauptsache nur dann, wenn im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG die Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, also wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (st. obergerichtliche Rspr., vgl. bloß VGH München, Beschluss vom 18.07.1989, a. a. O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 27.02.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419 (420); OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 a. a. O.; OVG Schleswig, Beschluss vom 30.07.1991, a. a. O.) Letzteres ist hier nicht der Fall.

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78

    Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Erweitert

    Auszug aus VG Bremen, 24.06.2013 - 5 V 259/13
    Strafrechtliche Unschuldsvermutungen beziehen sich ausschließlich auf die strafrechtliche Seite; für die Bewertung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es hierauf nicht an (BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 14/78 - juris Rn. 44).

    Strafrechtliche Unschuldsvermutungen beziehen sich ausschließlich auf die strafrechtliche Seite; für die Bewertung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es hierauf nicht an (BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 14/78 - juris Rn. 44).

    Strafrechtliche Unschuldsvermutungen beziehen sich ausschließlich auf die strafrechtliche Seite; für die Bewertung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es hierauf nicht an (BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 14/78 - juris Rn. 44).

  • VG Bremen, 14.02.2012 - 5 V 1710/11
    Auszug aus VG Bremen, 24.06.2013 - 5 V 259/13
    Die Antragstellerin erstrebt eine Regelung, für die ihr im Anordnungsverfahren uneingeschränkt und unentziehbar eine Rechtsposition eingeräumt würde, die entsprechend der Natur der Sache bis zur Hauptsacheentscheidung nur endgültig getroffen werden kann (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 14.02.2012 - 5 V 1710/11 -, juris Rn. 14).

    Die Antragstellerin erstrebt eine Regelung, für die ihr im Anordnungsverfahren uneingeschränkt und unentziehbar eine Rechtsposition eingeräumt würde, die entsprechend der Natur der Sache bis zur Hauptsacheentscheidung nur endgültig getroffen werden kann (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 14.02.2012 - 5 V 1710/11 -, juris Rn. 14).

    Die Antragstellerin erstrebt eine Regelung, für die ihr im Anordnungsverfahren uneingeschränkt und unentziehbar eine Rechtsposition eingeräumt würde, die entsprechend der Natur der Sache bis zur Hauptsacheentscheidung nur endgültig getroffen werden kann (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 14.02.2012 - 5 V 1710/11 -, juris Rn. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 9 S 505/92

    Zulassung zur Ersten juristischen Staatsprüfung unter den Voraussetzungen des

    Auszug aus VG Bremen, 24.06.2013 - 5 V 259/13
    Zulässig ist die Vorwegnahme der Hauptsache nur dann, wenn im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG die Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, also wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (st. obergerichtliche Rspr., vgl. bloß VGH München, Beschluss vom 18.07.1989, a. a. O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 27.02.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419 (420); OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 a. a. O.; OVG Schleswig, Beschluss vom 30.07.1991, a. a. O.) Letzteres ist hier nicht der Fall.

    Zulässig ist die Vorwegnahme der Hauptsache nur dann, wenn im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG die Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, also wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (st. obergerichtliche Rspr., vgl. bloß VGH München, Beschluss vom 18.07.1989, a. a. O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 27.02.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419 (420); OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 a. a. O.; OVG Schleswig, Beschluss vom 30.07.1991, a. a. O.) Letzteres ist hier nicht der Fall.

    Zulässig ist die Vorwegnahme der Hauptsache nur dann, wenn im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG die Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, also wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (st. obergerichtliche Rspr., vgl. bloß VGH München, Beschluss vom 18.07.1989, a. a. O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 27.02.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419 (420); OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 a. a. O.; OVG Schleswig, Beschluss vom 30.07.1991, a. a. O.) Letzteres ist hier nicht der Fall.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 9 S 687/94

    Aufnahme in den Krankenhausplan - einstweilige Anordnung - Vorwegnahme der

    Auszug aus VG Bremen, 24.06.2013 - 5 V 259/13
    Daran, dass vorliegend durch die Antragstellerin mit der vorläufigen Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis eine Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, ändert auch der Umstand nichts, dass die Vorwegnahme nicht endgültig ist und, falls die Antragstellerin im Klageverfahren unterliegen sollte, rückgängig gemacht werden kann (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19; VGH Mannheim, Beschluss vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 -, juris Rn. 3; OVG Münster, Beschluss vom 05.01.1994, a. a. O.).

    Daran, dass vorliegend durch die Antragstellerin mit der vorläufigen Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis eine Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, ändert auch der Umstand nichts, dass die Vorwegnahme nicht endgültig ist und, falls die Antragstellerin im Klageverfahren unterliegen sollte, rückgängig gemacht werden kann (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19; VGH Mannheim, Beschluss vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 -, juris Rn. 3; OVG Münster, Beschluss vom 05.01.1994, a. a. O.).

    Daran, dass vorliegend durch die Antragstellerin mit der vorläufigen Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis eine Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, ändert auch der Umstand nichts, dass die Vorwegnahme nicht endgültig ist und, falls die Antragstellerin im Klageverfahren unterliegen sollte, rückgängig gemacht werden kann (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19; VGH Mannheim, Beschluss vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 -, juris Rn. 3; OVG Münster, Beschluss vom 05.01.1994, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 16.09.2011 - 22 CE 11.2174

    Mobiler Verkaufsstand mit Alkoholausschank in Oktoberfest-Nähe nach

    Auszug aus VG Bremen, 24.06.2013 - 5 V 259/13
    Die hieraus entstehenden wirtschaftlichen Nachteile werden allen Bewerbern um eine Gaststättenerlaubnis angesichts der Ausgestaltung als Verbotstatbestand mit Erlaubnisvorbehalt von der Rechtsordnung zugemutet (vgl. Metzner, GastG, 6. Aufl., § 2 Rn. 72; VGH München, Beschluss vom 16.09.2011 - 22 CE 11.2174 - juris Rn. 7).

    Die hieraus entstehenden wirtschaftlichen Nachteile werden allen Bewerbern um eine Gaststättenerlaubnis angesichts der Ausgestaltung als Verbotstatbestand mit Erlaubnisvorbehalt von der Rechtsordnung zugemutet (vgl. Metzner, GastG, 6. Aufl., § 2 Rn. 72; VGH München, Beschluss vom 16.09.2011 - 22 CE 11.2174 - juris Rn. 7).

    Die hieraus entstehenden wirtschaftlichen Nachteile werden allen Bewerbern um eine Gaststättenerlaubnis angesichts der Ausgestaltung als Verbotstatbestand mit Erlaubnisvorbehalt von der Rechtsordnung zugemutet (vgl. Metzner, GastG, 6. Aufl., § 2 Rn. 72; VGH München, Beschluss vom 16.09.2011 - 22 CE 11.2174 - juris Rn. 7).

  • VGH Hessen, 08.11.1995 - 14 TG 3375/95

    Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis im Rahmen eines einstweiligen

    Auszug aus VG Bremen, 24.06.2013 - 5 V 259/13
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 08.11.1995 - 14 TG 3375/95 -, juris).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 08.11.1995 - 14 TG 3375/95 -, juris).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 08.11.1995 - 14 TG 3375/95 -, juris).

  • OVG Bremen, 09.10.2012 - 2 B 240/12

    OVG weist Beschwerde des Stubu zurück - bestimmender Einfluss;

  • VG Bremen, 19.02.2015 - 5 K 258/13

    Betrieb der Diskothek Stubu nicht durch Betreibergesellschaft mit Geschäftsführer

    Mit separatem Schriftsatz von demselben Tage hat die Klägerin einen Antrag die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gestellt, den das Verwaltungsgericht Bremen mit Beschluss vom 24.07.2013 - 5 V 259/13 - abgelehnt hat.

    Die Klägerin hat mit Schriftsatz vom 11.06.2013 (eingereicht im gerichtlichen Eilverfahren - 5 V 259/13 -) Angaben zu dem geschätzten Gewinnausfall gemacht.

  • VG Bremen, 22.04.2022 - 5 V 384/22

    Jahresfrist zur Ablegung der praktischen Fahrprüfung nach Bestehen theoretischer

    Zulässig ist die Vorwegnahme der Hauptsache nur dann, wenn im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG die Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, also wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. etwa VG Bremen, Beschl. v. 24.06.2013 - 5 V 259/13 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
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