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   FG Düsseldorf, 30.01.2009 - 5 V 3471/08 A (U)   

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FG Düsseldorf, 30.01.2009 - 5 V 3471/08 A (U) (https://dejure.org/2009,10463)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.01.2009 - 5 V 3471/08 A (U) (https://dejure.org/2009,10463)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Januar 2009 - 5 V 3471/08 A (U) (https://dejure.org/2009,10463)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung von Getränkelieferungen nach Spanien als innergemeinschaftliche umsatzsteuerfreie Lieferungen nach Ungültigkeit einer zunächst gültigen Umsatzsteuer- Identifizierungsnummer des Lieferungsempfängers

  • Judicialis

    UStG § 4; ; UStG § 6a Abs. 1; ; UStDV § 17c Abs. 1; ; FGO § 69 Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung von Getränkelieferungen nach Spanien als innergemeinschaftliche umsatzsteuerfreie Lieferungen nach Ungültigkeit einer zunächst gültigen Umsatzsteuer; Identifizierungsnummer des Lieferungsempfängers; Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewertung von Getränkelieferungen nach Spanien als innergemeinschaftliche umsatzsteuerfreie Lieferungen nach Ungültigkeit einer zunächst gültigen Umsatzsteuer- Identifizierungsnummer des Lieferungsempfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1872
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 06.12.2007 - V R 59/03

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.01.2009 - 5 V 3471/08
    In seinem Urteil V R 59/03 vom 6. Dezember 2007 (a.a.O.) hat der BFH unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes - EuGH - zu den Voraussetzungen für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen wie folgt ausgeführt:.

    Aus diesen Gründen dürfte hier der vom BFH in seinem Urteil V R 59/03 (a.a.O.) aufgezeigte Ausnahmefall, dass nämlich trotz Nichterfüllung der - formellen - Nachweispflichten aufgrund der objektiven Sachlage feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen, einschlägig sein.

    Selbst wenn man aber - aufgrund des Fehlens des vollständigen Buchnachweises - unter Berufung auf die - durch das oben zitierte Urteil V R 59/03 vom 6. Dezember 2007 (a.a.O.) - überholte Rechtsprechung des BFH (u.a. BFH-Beschlüsse vom 2. April 1997 V B 159/96, BFH/NV 1997, 629; vom 5. Februar 2004 V B 180/03, BFH/NV 2004, 988; BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 47/03, BFHE 213, 148, BStBl II 2006, 634, unter II. 2. a) die Ansicht vertreten wollte, dass die in §§ 17a und 17c UStDV normierten Buch- und Belegnachweispflichten materielle Voraussetzungen für die Befreiung eines Umsatzes als innergemeinschaftliche Lieferung seien, so dürfte selbst dann der in § 6a Abs. 4 UStG normierte Vertrauensschutzgedanke die Steuerfreiheit der hier streitigen Umsätze rechtfertigen:.

  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.01.2009 - 5 V 3471/08
    Sie bestimmt lediglich in Art. 28c Teil A erster Halbsatz, dass die Mitgliedstaaten die Bedingungen für die Befreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen von Gegenständen festlegen" (EuGH-Urteil Collée in UR 2007, 813 Randnr. 24, IStR 2007, 747, HFR 2007, 1256, BFH/NV Beilage 2008, 34).

    Aus der ständigen Rechtsprechung ergibt sich, dass die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten nach Art. 22 Abs. 8 der Sechsten Richtlinie erlassen dürfen, um eine genaue Erhebung der Steuer sicherzustellen und Steuerhinterziehungen zu verhindern, nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist ... Sie dürfen daher nicht so eingesetzt werden, dass sie die Neutralität der Mehrwertsteuer in Frage stellen, die ein Grundprinzip des durch das einschlägige Gemeinschaftsrecht geschaffenen gemeinsamen Mehrwertsteuersystems ist" (EuGH-Urteil Collée in UR 2007, 813 Randnrn. 25, 26, IStR 2007, 747, HFR 2007, 1256, BFH/NV Beilage 2008, 34).

    Anders verhielte es sich nur, wenn der Verstoß gegen die formellen Anforderungen den sicheren Nachweis verhinderte, dass die materiellen Anforderungen erfüllt wurden" (EuGH-Urteil Collée in UR 2007, 813 Randnr. 31, IStR 2007, 747, HFR 2007, 1256).

  • BFH, 02.04.1997 - V B 159/96

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.01.2009 - 5 V 3471/08
    Soweit die bisherige Rechtsprechung (BFH-Beschlüsse vom 2. April 1997 V B 159/96, BFH/NV 1997, 629; vom 5. Februar 2004 V B 180/03, BFH/NV 2004, 988; BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 47/03, BFHE 213, 148, BStBl II 2006, 634, unter II. 2. a) von anderen Grundsätzen ausgegangen ist, hält der Senat angesichts der dargelegten neueren Rechtsprechung des EuGH daran nicht mehr fest.

    Selbst wenn man aber - aufgrund des Fehlens des vollständigen Buchnachweises - unter Berufung auf die - durch das oben zitierte Urteil V R 59/03 vom 6. Dezember 2007 (a.a.O.) - überholte Rechtsprechung des BFH (u.a. BFH-Beschlüsse vom 2. April 1997 V B 159/96, BFH/NV 1997, 629; vom 5. Februar 2004 V B 180/03, BFH/NV 2004, 988; BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 47/03, BFHE 213, 148, BStBl II 2006, 634, unter II. 2. a) die Ansicht vertreten wollte, dass die in §§ 17a und 17c UStDV normierten Buch- und Belegnachweispflichten materielle Voraussetzungen für die Befreiung eines Umsatzes als innergemeinschaftliche Lieferung seien, so dürfte selbst dann der in § 6a Abs. 4 UStG normierte Vertrauensschutzgedanke die Steuerfreiheit der hier streitigen Umsätze rechtfertigen:.

  • BFH, 05.02.2004 - V B 180/03

    Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.01.2009 - 5 V 3471/08
    Soweit die bisherige Rechtsprechung (BFH-Beschlüsse vom 2. April 1997 V B 159/96, BFH/NV 1997, 629; vom 5. Februar 2004 V B 180/03, BFH/NV 2004, 988; BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 47/03, BFHE 213, 148, BStBl II 2006, 634, unter II. 2. a) von anderen Grundsätzen ausgegangen ist, hält der Senat angesichts der dargelegten neueren Rechtsprechung des EuGH daran nicht mehr fest.

    Selbst wenn man aber - aufgrund des Fehlens des vollständigen Buchnachweises - unter Berufung auf die - durch das oben zitierte Urteil V R 59/03 vom 6. Dezember 2007 (a.a.O.) - überholte Rechtsprechung des BFH (u.a. BFH-Beschlüsse vom 2. April 1997 V B 159/96, BFH/NV 1997, 629; vom 5. Februar 2004 V B 180/03, BFH/NV 2004, 988; BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 47/03, BFHE 213, 148, BStBl II 2006, 634, unter II. 2. a) die Ansicht vertreten wollte, dass die in §§ 17a und 17c UStDV normierten Buch- und Belegnachweispflichten materielle Voraussetzungen für die Befreiung eines Umsatzes als innergemeinschaftliche Lieferung seien, so dürfte selbst dann der in § 6a Abs. 4 UStG normierte Vertrauensschutzgedanke die Steuerfreiheit der hier streitigen Umsätze rechtfertigen:.

  • BFH, 30.03.2006 - V R 47/03

    Zur Nachholbarkeit des Belegnachweises bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.01.2009 - 5 V 3471/08
    Soweit die bisherige Rechtsprechung (BFH-Beschlüsse vom 2. April 1997 V B 159/96, BFH/NV 1997, 629; vom 5. Februar 2004 V B 180/03, BFH/NV 2004, 988; BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 47/03, BFHE 213, 148, BStBl II 2006, 634, unter II. 2. a) von anderen Grundsätzen ausgegangen ist, hält der Senat angesichts der dargelegten neueren Rechtsprechung des EuGH daran nicht mehr fest.

    Selbst wenn man aber - aufgrund des Fehlens des vollständigen Buchnachweises - unter Berufung auf die - durch das oben zitierte Urteil V R 59/03 vom 6. Dezember 2007 (a.a.O.) - überholte Rechtsprechung des BFH (u.a. BFH-Beschlüsse vom 2. April 1997 V B 159/96, BFH/NV 1997, 629; vom 5. Februar 2004 V B 180/03, BFH/NV 2004, 988; BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 47/03, BFHE 213, 148, BStBl II 2006, 634, unter II. 2. a) die Ansicht vertreten wollte, dass die in §§ 17a und 17c UStDV normierten Buch- und Belegnachweispflichten materielle Voraussetzungen für die Befreiung eines Umsatzes als innergemeinschaftliche Lieferung seien, so dürfte selbst dann der in § 6a Abs. 4 UStG normierte Vertrauensschutzgedanke die Steuerfreiheit der hier streitigen Umsätze rechtfertigen:.

  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.01.2009 - 5 V 3471/08
    Nach der Rechtsprechung des EuGH setzt die innergemeinschaftliche Lieferung - in Übereinstimmung mit den nationalen Grundsätzen - neben den Anforderungen an den Abnehmer voraus, dass die Befugnis, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, auf den Erwerber übergegangen ist und der gelieferte Gegenstand vom Lieferstaat in einen anderen Mitgliedstaat physisch verbracht worden ist (EuGH-Urteile vom 27. September 2007 Rs. C-409/04, Teleos u.a., UR 2007, 774 Randnrn. 42, 70; vom 27. September 2007 Rs. C- 184/05, Twoh, UR 2007, 782 Randnr. 23).

    Hingegen ist nicht erforderlich, dass der innergemeinschaftliche Erwerb tatsächlich besteuert worden ist (EuGH-Urteil Teleos u.a. in UR 2007, 774 Randnrn. 69 ff.).

  • EuGH, 27.09.2007 - C-184/05

    Twoh International - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.01.2009 - 5 V 3471/08
    Nach der Rechtsprechung des EuGH setzt die innergemeinschaftliche Lieferung - in Übereinstimmung mit den nationalen Grundsätzen - neben den Anforderungen an den Abnehmer voraus, dass die Befugnis, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, auf den Erwerber übergegangen ist und der gelieferte Gegenstand vom Lieferstaat in einen anderen Mitgliedstaat physisch verbracht worden ist (EuGH-Urteile vom 27. September 2007 Rs. C-409/04, Teleos u.a., UR 2007, 774 Randnrn. 42, 70; vom 27. September 2007 Rs. C- 184/05, Twoh, UR 2007, 782 Randnr. 23).

    "Bei der Ausübung ihrer Befugnisse müssen die Mitgliedstaaten ... die allgemeinen Rechtsgrundsätze beachten, zu denen u.a. die Grundsätze der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit gehören" (EuGH-Urteil Twoh in UR 2007, 782 Randnr. 25).

  • FG München, 12.04.2001 - 13 V 422/01

    Schätzungsbefugnis des FA bei offensichtlich unvollständigen Angaben in der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.01.2009 - 5 V 3471/08
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag der Antragstellerin besteht somit nicht (vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.1995 14 V 3298/95 A(E), EFG 1995, 1073; FG München, Beschluss vom 12.04.2001 13 V 422/01, n. v.).
  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.01.2009 - 5 V 3471/08
    Die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids ist ernstlich zweifelhaft, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Sachverhaltsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Bescheid als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Mai 1978 I R 50/77, Bundessteuerblatt - BStBl - II - 1978, 579; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 69 Anm. 77 f., m.w.N.).
  • BFH, 01.02.2007 - V R 41/04

    Nachweis für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.01.2009 - 5 V 3471/08
    d) Hieraus ergibt sich, dass die Verpflichtung des Unternehmers nach § 6a Abs. 3 UStG, die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach Maßgabe der §§ 17a, 17c UStDV nachzuweisen, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (vgl. bereits Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2002 V R 3/02, BFHE 199, 80, BStBl II 2003, 616, unter II. 2. b; vom 1. Februar 2007 V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059, unter II. 2. b).
  • BFH, 18.07.2002 - V R 3/02

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung

  • FG Düsseldorf, 26.07.1995 - 14 V 3298/95
  • FG München, 21.03.1995 - 13 K 2958/94

    Kirchensteuerpflichtigkeit einer finnischen Staatsangehörigen;

  • FG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 12 K 247/06

    Zur Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen bei Mehrwertsteuerbetrug

    Eine solche Identifikationsnummer erhalten nämlich grundsätzlich nur Unternehmer im Sinne der genannten Vorschriften (vgl. für das Inland § 27a UStG, für die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ferner - für die Streitjahre - Art. 22 Abs. 1 Buchst. c bis e in Verbindung mit Art. 4 der Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage [Sechste Richtlinie] bzw. - jetzt - Art. 214 in Verbindung mit Art. 9 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem [Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie]; vgl. auch Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 30. Januar 2009, 5 V 3471/08 A [U], Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1872, juris-Rdnr. 62).
  • FG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 12 K 190/06

    Zur Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen bei Mehrwertsteuerbetrug

    Eine solche Identifikationsnummer erhalten nämlich grundsätzlich nur Unternehmer im Sinne der genannten Vorschriften (vgl. für das Inland § 27a UStG, für die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ferner - für die Streitjahre - Art. 22 Abs. 1 Buchst. c bis e in Verbindung mit Art. 4 der Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage [Sechste Richtlinie] bzw. - jetzt - Art. 214 in Verbindung mit Art. 9 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem [Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie]; vgl. ferner Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 30. Januar 2009, 5 V 3471/08 A [U], Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1872, juris-Rdnr. 62).
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