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   FG Niedersachsen, 26.11.2010 - 5 V 366/10   

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FG Niedersachsen, 26.11.2010 - 5 V 366/10 (https://dejure.org/2010,12553)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.11.2010 - 5 V 366/10 (https://dejure.org/2010,12553)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. November 2010 - 5 V 366/10 (https://dejure.org/2010,12553)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Umsätze eines Berufsbetreuers nicht steuerfrei

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Nr. 18 UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. g) RL 2006/112/EG i.d.F.v. 28.11.2006
    Anspruch eines Berufsbetreuers auf Befreiung der Umsätze aus Betreuungsleistungen von der Umsatzsteuer

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf Befreiung der Umsätze aus Betreuungsleistungen von der Umsatzsteuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umsätze eines Berufsbetreuers, Umsatzsteuer, Keine Umsatzsteuerbefreiung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer; Steuerbefreiung; Berufsbetreuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Steuerbefreiung für Berufsbetreuer

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Papierfundstellen

  • BB 2011, 214
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 22.04.2004 - V R 1/98

    Steuerbefreiung der Umsätze einer GmbH aus Behandlungspflege, Grundpflege und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2010 - 5 V 366/10
    Die Eigenschaft einer "Einrichtung mit sozialem Charakter" i.S.d. Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe g der MwStSystRL leite sich -anknüpfend an die Rechtsprechung des BFH, Urteil vom 22.04.2004, V R 1/98, BStBl II 2004, 849- aus der Kostenübernahme durch andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit ab, da der Fiskus in über 90 v.H. der Betreuungsfälle die Kosten trage.

    Die Vorschrift ist auf andere Steuerpflichtige nicht anwendbar (vgl. BFH-Urteil vom 22.04.2004, V R 1/98, BStBl II 2004, 849 m.w.N.; zu § 4 Nr. 18 UStG 1980: BFH-Urteil vom 15.10.1997, II R 94/94, BFH/NV 1998, 150 m.w.N.).

    Vielmehr ist es Sache der nationalen Behörden, nach dem Gemeinschaftsrecht und unter der Kontrolle der nationalen Gerichte, insbesondere unter Berücksichtigung der Praxis der zuständigen Verwaltung in ähnlichen Fällen zu bestimmen, welche Einrichtungen als Einrichtungen mit sozialem Charakter i.S.v. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der MwStSystRL anzuerkennen sind (EuGH-Urteil vom 26.05.2005, Rs. C-498/03, Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., UR 2005, 453 Rn. 53 ff.; EuGH-Urteil vom 10.09.2002, Rs. C-141/00, Kügler, UR 2002, 513 Rn. 54, 55 und 57; BFH-Urteil vom 22.04.2004, V R 1/98, BStBl II 2004, 849).

    Dabei sind spezifische nationale oder regionale Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Steuervorschriften oder Vorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 22.04.2004, V R 1/98, BStBl II 2004, 849).

    Maßgebend ist insoweit, dass es sich ihrer Art nach um Leistungen handelt, für die die Kosten von den Sozialversicherungsträgern übernehmbar waren (BFH-Urteil vom 22.04.2004, V R 1/98, BStBl II 2004, 849 m.w.N.).

  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2010 - 5 V 366/10
    Ein Einzelner kann sich in Ermangelung fristgemäß erlassener Umsetzungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen nicht richtlinienkonformen innerstaatlichen Vorschriften berufen (vgl. ständige Rechtsprechung des EuGH, z.B. EuGH-Urteil vom 10.09.2002, Rs. C-141/00, Kügler, UR 2002, 513 Rn. 51).

    Ein Mitgliedstaat kann einem Steuerpflichtigen, der beweisen kann, dass er steuerrechtlich unter einen Befreiungstatbestand der Richtlinie fällt, nicht entgegenhalten, dass er die Vorschriften, die die Anwendung eben dieser Steuerbefreiung erleichtern sollen, nicht erlassen hat (EuGH-Urteil vom 10.09.2002, Rs. C- 141/00, Kügler, UR 2002, 513 Rn. 52).

    13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG (heute: Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe g der MwStSystRL) zählt die steuerfreien Tätigkeiten hinreichend genau und unbedingt auf (EuGH-Urteil vom 10.09.2002, Rs. C-141/00, Kügler, UR 2002, 513 Rn. 53).

    Vielmehr ist es Sache der nationalen Behörden, nach dem Gemeinschaftsrecht und unter der Kontrolle der nationalen Gerichte, insbesondere unter Berücksichtigung der Praxis der zuständigen Verwaltung in ähnlichen Fällen zu bestimmen, welche Einrichtungen als Einrichtungen mit sozialem Charakter i.S.v. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der MwStSystRL anzuerkennen sind (EuGH-Urteil vom 26.05.2005, Rs. C-498/03, Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., UR 2005, 453 Rn. 53 ff.; EuGH-Urteil vom 10.09.2002, Rs. C-141/00, Kügler, UR 2002, 513 Rn. 54, 55 und 57; BFH-Urteil vom 22.04.2004, V R 1/98, BStBl II 2004, 849).

    Der BFH hat bereits entschieden, dass die Anerkennung eines Unternehmers als eine Einrichtung mit sozialem Charakter auch aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch Krankenkassen oder andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit abgeleitet werden kann, zu denen die privaten Wirtschaftteilnehmer vertragliche Beziehungen unterhalten (EuGH-Urteil vom 10.09.2002, Rs. C-141/00, Kügler, UR 2002, 513 Rn. 58).

  • EuGH, 26.05.2005 - C-498/03

    Kingscrest Associates und Montecello - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2010 - 5 V 366/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH stellen die in Artikel 132 Abs. 1 der MwStSystRL vorgesehenen Steuerbefreiungen eigenständige Begriffe des Gemeinschaftsrechts dar und erfordern daher eine gemeinschaftsrechtliche Definition (zuletzt zu Art. 13 der Richtlinie 77/388/EWG: EuGH-Urteil vom 26.05.2005, Rs. C-498/03, Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., UR 2005, 453 Rn. 22 m.w.N.).

    Dies gilt auch für die spezifischen Bedingungen, von denen die Gewährung dieser Befreiungen abhängig gemacht werden, und insbesondere für diejenigen, die die Eigenschaft oder die Identität des Wirtschaftsteilnehmers betreffen, der die von der Befreiung erfassten Leistungen erbringt (EuGH- Urteil vom 26.05.2005, Rs. C-498/03, Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., UR 2005, 453 Rn. 23; EuGH-Urteil vom 11.08.1995, Rs. C-453/93, Bulthuis-Griffioen, Slg. 1995, I-2341 Rn. 18).

    Vielmehr ist es Sache der nationalen Behörden, nach dem Gemeinschaftsrecht und unter der Kontrolle der nationalen Gerichte, insbesondere unter Berücksichtigung der Praxis der zuständigen Verwaltung in ähnlichen Fällen zu bestimmen, welche Einrichtungen als Einrichtungen mit sozialem Charakter i.S.v. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der MwStSystRL anzuerkennen sind (EuGH-Urteil vom 26.05.2005, Rs. C-498/03, Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., UR 2005, 453 Rn. 53 ff.; EuGH-Urteil vom 10.09.2002, Rs. C-141/00, Kügler, UR 2002, 513 Rn. 54, 55 und 57; BFH-Urteil vom 22.04.2004, V R 1/98, BStBl II 2004, 849).

  • BFH, 18.08.2005 - V R 71/03

    Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin von Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2010 - 5 V 366/10
    Die Richtlinienbestimmung ist nicht fristgemäß umfassend in das UStG umgesetzt worden (vgl. BFH-Urteil vom 18.08.2005, V R 71/03, BStBl II 2006, 143).

    - diese Leistungen als Einrichtung des öffentlichen Rechts oder als andere Einrichtung, die von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit im Wesentlichen sozialem Charakter anerkannt worden ist, erbringt (BFH-Urteil vom 18.08.2005, V R 71/03, BStBl II 2006, 143 m.w.N.).

    Eng mit der sozialen Fürsorge verbunden sind alle in den Sozialgesetzbüchern nach Art und Umfang beschriebenen Leistungen (BFH-Urteil vom 18.08.2005, V R 71/03, BStBl II 2006, 143).

  • BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94

    Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2010 - 5 V 366/10
    Die Vollziehung eines -noch nicht bestandskräftigen- Steuerbescheides ist für den Steuerpflichtigen unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wiedergutzumachen wären, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. Beschluss des BFH vom 24.03.1994, IV S 1/94, BStBl II 1994, 398).
  • BFH, 15.10.1997 - II R 94/94
    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2010 - 5 V 366/10
    Die Vorschrift ist auf andere Steuerpflichtige nicht anwendbar (vgl. BFH-Urteil vom 22.04.2004, V R 1/98, BStBl II 2004, 849 m.w.N.; zu § 4 Nr. 18 UStG 1980: BFH-Urteil vom 15.10.1997, II R 94/94, BFH/NV 1998, 150 m.w.N.).
  • BFH, 17.02.2009 - XI R 67/06

    Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen durch Vereinsbetreuer gegenüber

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2010 - 5 V 366/10
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 17.02.2009 - XI R 67/06 seien Betreuungsvereine mit ihren aus der Betreuungstätigkeit erzielten Einnahmen von der Umsatzsteuer befreit.
  • EuGH, 11.08.1995 - C-453/93

    Bulthuis-Griffioen / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2010 - 5 V 366/10
    Dies gilt auch für die spezifischen Bedingungen, von denen die Gewährung dieser Befreiungen abhängig gemacht werden, und insbesondere für diejenigen, die die Eigenschaft oder die Identität des Wirtschaftsteilnehmers betreffen, der die von der Befreiung erfassten Leistungen erbringt (EuGH- Urteil vom 26.05.2005, Rs. C-498/03, Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., UR 2005, 453 Rn. 23; EuGH-Urteil vom 11.08.1995, Rs. C-453/93, Bulthuis-Griffioen, Slg. 1995, I-2341 Rn. 18).
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2010 - 5 V 366/10
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 10.02.1984, III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30.12.1996, I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2010 - 5 V 366/10
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 10.02.1984, III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30.12.1996, I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • FG Münster, 16.06.2011 - 5 K 3437/10

    Tätigkeit eines Berufsbetreuers unterliegt Umsatzsteuer

    Der Senat vertritt die Ansicht, dass nur solche Leistungen erfasst sein sollen, die bereits dem Grunde nach von Sozialleistungsträgern übernommen werden (so im Ergebnis auch Niedersächsisches FG, Beschluss vom 26. November 2010 5 V 366/10, BB 2011, 214 und FG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2010 1 K 1914/10 U, StE 2011, 181, Volltext abrufbar über Juris).
  • FG Niedersachsen, 30.03.2011 - 16 K 293/10

    Steuerbare Umsätze aus einer Tätigkeit als Berufsbetreuer sind

    Aus der Kostenübernahme durch die Staatskasse (in Fällen der Mittellosigkeit der Betreuten) kann die Anerkennung des Unternehmens der Kläger als eine Einrichtung mit sozialem Charakter jedenfalls nicht hergeleitet werden (vgl. FG Niedersachsen, Beschluss vom 26.11.2010 5 V 366/10, BB 2011, 214).
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Rechtsprechung
   VG Bremen, 19.04.2010 - 5 V 366/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,57882
VG Bremen, 19.04.2010 - 5 V 366/10 (https://dejure.org/2010,57882)
VG Bremen, Entscheidung vom 19.04.2010 - 5 V 366/10 (https://dejure.org/2010,57882)
VG Bremen, Entscheidung vom 19. April 2010 - 5 V 366/10 (https://dejure.org/2010,57882)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Bremen, 30.06.2022 - 5 K 431/21

    Untersagung der Wettvermittlung, Urteil vom 30.06.2022 - atypischer Fall;

    Es stellt gleichzeitig sicher, dass der Sportwettbetrieb nicht zu Zeiten fortgeführt wird, in denen mit behördlichen Kontrollen üblicherweise nicht zu rechnen ist (VG Bremen, Beschl. v. 19.04.2010 - 5 V 366/10 -, juris Rn. 25).
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