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   FG Münster, 18.01.2013 - 5 V 3800/12 U   

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FG Münster, 18.01.2013 - 5 V 3800/12 U (https://dejure.org/2013,1625)
FG Münster, Entscheidung vom 18.01.2013 - 5 V 3800/12 U (https://dejure.org/2013,1625)
FG Münster, Entscheidung vom 18. Januar 2013 - 5 V 3800/12 U (https://dejure.org/2013,1625)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art 3; UStG § 4 Nr 9 Buchst b
    Frage der Steuerbefreiung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielgeräten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Frage der Steuerbefreiung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielgeräten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 556
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Hamburg, 21.09.2012 - 3 K 104/11

    Umsatzsteuerrecht: EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuer bei Geldspielgeräten in

    Auszug aus FG Münster, 18.01.2013 - 5 V 3800/12
    Dieser Aspekt sei auch Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens des Finanzgerichts Hamburg an den EuGH durch Beschluss vom 12.6.2012 (3 K 104/11, EFG 2012, 2241).

    Weiterhin hat der Senat keine Zweifel daran, dass die Umsatzsteuer und die in Art. 401 Mehrwertsteuersystem-Richtlinie genannten Abgaben nicht nur alternativ, sondern auch kumulativ erhoben werden dürfen (a.A.: FG Hamburg, Vorlagebeschluss vom 21.9.2012 3 K 104/11, EFG 2012, 2241, vgl. 1. und 2. Vorlagefrage).

    Zum einen sehe die SpielV in der seit dem 1.1.2006 geltenden Fassung keine feste Mindestgewinnquote für Geldspielgeräten von 60 v.H. mehr vor; zum anderen hätte sich die Konstruktionsweise der Geldspielgeräte in den vergangenen Jahren geändert, so dass die Betreiber von Geldspielgeräten jederzeit rechtmäßig Zugriff auf den Kasseninhalt der Automaten hätten (vgl. FG Hamburg, Vorlagebeschluss vom 21.9.2012 3 K 104/11, EFG 2012, 2241, 3. Und 4. Vorlagefrage).

    Eine Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des FG Hamburg vom 21.9.2012 (3 K 104/11, EFG 2012, 2241) kommt aufgrund der Eilbedürftigkeit des Aussetzungsverfahrens nicht in Betracht.

  • BFH, 10.11.2010 - XI R 79/07

    Keine Steuerbefreiung für Umsätze eines gewerblichen Betreibers von

    Auszug aus FG Münster, 18.01.2013 - 5 V 3800/12
    Die EuGH-Entscheidung vom 10.6.2010 in der Rechtssache "Leo-Libera" (C-58/09, Slg 2010, I-5189) und die hierauf ergangene Folgeentscheidung des BFH vom 10.11.2010 (Az. XI R 79/07, BStBl II 2011, 311) stehen der begehrten Aussetzung der Vollziehung nach Auffassung der Astin.

    Nach Auffassung des BFH, der der Senat folgt, ist die Abwälzbarkeit keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Umsatzsteuerfestsetzung (BFH-Urteil vom 10.11.2010 XI R 79/07, BStBl II 2011, 311, II. 3. b. aa.).

    Auch durch die SpielV sind die Betreiber von Spielautomaten rechtlich nicht an einer Überwälzung der Umsatzsteuer an den Verbraucher gehindert (BFH-Urteil vom 10.11.2010, aaO., II. 3. b. bb.).

    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine solche "kalkulatorische" Abwälzbarkeit grundsätzlich ausreichend (vgl. BFH-Urteil vom 10.11.2010 XI R 79/07, BStBl II 2011, 311, mit Hinweis auf die BVerfG-Entscheidungen vom 10.05.1962 1 BvL 31/58, BVerfGE 14, 76; vom 03.05.2001 1 BvR 624/00, BFH/NV Beilage 2001, 159; vom 20.04.2004 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274; vom 04.02.2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1).

  • EuGH, 10.06.2010 - C-58/09

    Leo-Libera - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

    Auszug aus FG Münster, 18.01.2013 - 5 V 3800/12
    Die EuGH-Entscheidung vom 10.6.2010 in der Rechtssache "Leo-Libera" (C-58/09, Slg 2010, I-5189) und die hierauf ergangene Folgeentscheidung des BFH vom 10.11.2010 (Az. XI R 79/07, BStBl II 2011, 311) stehen der begehrten Aussetzung der Vollziehung nach Auffassung der Astin.

    In den Entscheidungsgründen wird hierzu ausgeführt: "Entgegen dem Vorbringen von Leo-Libera ist hinsichtlich dieses Grundsatzes ebenfalls ohne Belang, dass die Höhe einer nicht harmonisierten Abgabe auf Spiele, zu der bestimmte mehrwertsteuerpflichtige Veranstalter und Betreiber von Glücksspielen mit Geldeinsatz ebenfalls herangezogen werden, an die für diese Tätigkeit anfallende Mehrwertsteuer angepasst wird, da der Grundsatz der steuerlichen Neutralität auf eine solche Abgabe keine Anwendung findet" (C-58/09, Slg 2010, I-5189, Rn. 38).

    Ausweislich der Entscheidungsgründe in der Rechtssache "Leo-Libera" war die Frage der Abwälzbarkeit Gegenstand der damaligen Verhandlung vor dem EuGH (vgl. EuGH, Entscheidung vom 10.06.2010, C-58/09, Slg 2010, I-5189, Rn. 12).

  • EuGH, 17.09.2002 - C-498/99

    Town & County Factors

    Auszug aus FG Münster, 18.01.2013 - 5 V 3800/12
    Dies folgt aus der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Town & County Factors" vom 17.09.2002 (C-498/99, Slg 2002, I-7173).

    Das Fehlen einer solchen Regelung führte nach Auffassung des EuGH nicht zur Unzulässigkeit der Erhebung der Umsatzsteuer, sondern vielmehr dazu, dass als umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage die Gegenleistung anzusetzen ist, die der Glücksspielveranstalter tatsächlich von den Teilnehmern erhält (vgl. EuGH, Entscheidung vom 17.09.2002, C-498/99, Slg 2002, I-7173, Rn. 28).

  • EuGH, 05.05.1994 - C-38/93

    Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Auszug aus FG Münster, 18.01.2013 - 5 V 3800/12
    Hiernach besteht bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften so eingestellt sind, dass ein bestimmter Prozentsatz der Spieleinsätze als Gewinn an die Spieler ausgezahlt wird, das Entgelt aus dem Teil der Einsätze, über den der Unternehmer effektiv selbst verfügen kann (EuGH, Entscheidung vom 5.5.1994, C-38/93, Slg. 1994, I-1679).
  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

    Auszug aus FG Münster, 18.01.2013 - 5 V 3800/12
    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine solche "kalkulatorische" Abwälzbarkeit grundsätzlich ausreichend (vgl. BFH-Urteil vom 10.11.2010 XI R 79/07, BStBl II 2011, 311, mit Hinweis auf die BVerfG-Entscheidungen vom 10.05.1962 1 BvL 31/58, BVerfGE 14, 76; vom 03.05.2001 1 BvR 624/00, BFH/NV Beilage 2001, 159; vom 20.04.2004 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274; vom 04.02.2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus FG Münster, 18.01.2013 - 5 V 3800/12
    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine solche "kalkulatorische" Abwälzbarkeit grundsätzlich ausreichend (vgl. BFH-Urteil vom 10.11.2010 XI R 79/07, BStBl II 2011, 311, mit Hinweis auf die BVerfG-Entscheidungen vom 10.05.1962 1 BvL 31/58, BVerfGE 14, 76; vom 03.05.2001 1 BvR 624/00, BFH/NV Beilage 2001, 159; vom 20.04.2004 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274; vom 04.02.2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus FG Münster, 18.01.2013 - 5 V 3800/12
    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine solche "kalkulatorische" Abwälzbarkeit grundsätzlich ausreichend (vgl. BFH-Urteil vom 10.11.2010 XI R 79/07, BStBl II 2011, 311, mit Hinweis auf die BVerfG-Entscheidungen vom 10.05.1962 1 BvL 31/58, BVerfGE 14, 76; vom 03.05.2001 1 BvR 624/00, BFH/NV Beilage 2001, 159; vom 20.04.2004 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274; vom 04.02.2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus FG Münster, 18.01.2013 - 5 V 3800/12
    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine solche "kalkulatorische" Abwälzbarkeit grundsätzlich ausreichend (vgl. BFH-Urteil vom 10.11.2010 XI R 79/07, BStBl II 2011, 311, mit Hinweis auf die BVerfG-Entscheidungen vom 10.05.1962 1 BvL 31/58, BVerfGE 14, 76; vom 03.05.2001 1 BvR 624/00, BFH/NV Beilage 2001, 159; vom 20.04.2004 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274; vom 04.02.2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1).
  • BVerfG, 16.04.2012 - 1 BvR 523/11

    Garantie des gesetzlichen Richters und Vorlagepflicht an den EuGH

    Auszug aus FG Münster, 18.01.2013 - 5 V 3800/12
    angeführte Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BFH sei durch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 16.4.2012 nicht zur Entscheidung angenommen worden (Az. 1 BvR 523/11).
  • BFH, 03.05.2012 - V S 13/12

    Zulässigkeit eines Antrags auf AdV während des

  • FG Hamburg, 22.05.2014 - 3 K 207/13

    Umsatzbesteuerung des Betriebs von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    Soweit die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes von 16 auf 19 % nicht zu einer entsprechenden Anpassung der Gewinn- und Verlustbegrenzungen der SpielV geführt hat, könnte dies allenfalls zu einer Beanstandung der SpielV führen, nicht jedoch zur Rechtswidrigkeit der Umsatzbesteuerung (FG Münster, Beschluss vom 18.01.2013 5 V 3800/12 U, EFG 2013, 556).

    ff) Schließlich ist nach dem hiesigen Vorabentscheidungsverfahren geklärt, dass die Umsatzsteuer und eine innerstaatliche Sonderabgabe auf Glücksspiele - wie in Hamburg die Spielvergnügungsteuer - kumulativ erhoben werden können (EuGH-Urteil vom 24.10.2013 C-440/12, UR 2013, 866, Rz. 32; BFH-Beschluss vom 26.02.2014 V B 1/13, juris; FG Münster, Beschluss vom 18.01.2013 5 V 3800/12 U, EFG 2013, 556).

    Dieses wird weder dadurch, dass auch bei in öffentlichen Spielbanken aufgestellten Geldspielgeräten die Kasseneinnahmen als Bemessungsgrundlage herangezogen werden, verletzt (BFH-Urteil vom 10.11.2010 XI R 79/07, BFHE 231, 373, BStBl II 2011, 311), noch ohne Weiteres durch die Anrechnung der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe, da insoweit die steuerliche Gesamtsituation unter Einbeziehung der Spielbankenabgabe zu beurteilen ist und nicht isoliert die Umsatzbesteuerung, weshalb es an einer Vergleichbarkeit fehlt (FG Hessen, Beschluss vom 17.05.2013 1 V 337/13, juris; FG Münster, Beschluss vom 18.01.2013 5 V 3800/12 U, EFG 2013, 556; Bruschke, UVR 2014, 77; s. auch BVerwG-Beschluss vom 13.06.2013 9 B 50/12, BFH/NV 2013, 1903, m. w. N., für die Spielvergnügungsteuer).

  • FG Hessen, 22.02.2018 - 6 K 2400/17

    Umsätze mit Geldspielautomaten

    Der BFH hat daher in der Folgeentscheidung zu diesem Urteil (BFH-Urteil vom 10.11.2010 XI R 79/07, BStBl. II 2011, 311 und BVerfG vom 16.04.2012 1 BvR 523/11, BFH/NV 2012, 1405, Nichtannahmebeschluss vom 08.06.2011; vgl. auch BFH-Beschluss vom 08.06.2011 XI B 38/11, BFH/NV 2011, 1546-1647 sowie FG Münster, Beschluss vom 18.01.2013 5 V 3800/12 U, EFG 2013, 556) entschieden, dass § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG in der ab 06.05.2006 geltenden Fassung weder verfassungswidrig ist noch gegen EU-Recht verstößt.
  • BFH, 25.11.2014 - VII B 65/14

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer

    Im Rahmen eines Verfahrens über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes kann es somit einem Gericht nicht verwehrt werden, hinsichtlich der Beurteilung unionsrechtlicher Fragestellungen zu einer anderen Auffassung als das Gericht zu gelangen, das in einer identischen Rechtsfrage bereits den EuGH angerufen hat (Entscheidungen des FG Münster vom 18. Januar 2013  5 V 3800/12 U, Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 556, und des Hessischen FG vom 17. Mai 2013  1 V 337/13, nicht veröffentlicht).
  • FG Hessen, 17.05.2013 - 1 V 337/13

    Keine ernstlichen Zweifel an Umsatzsteuerpflicht von Geldspielautomatenumsätzen -

    Insoweit werde auch auf den Beschluss des FG Münster vom 18.01.2013 5 V 3800/12 U (EFG 2013, 556) verwiesen.

    Er schließt sich insoweit den Ausführungen des FG Münster in dem Beschluss vom 18.01.2013 5 V 3800/12 U (EFG 2013, 556 ff.) an, wenn dort ausgeführt wird: "Die unterschiedliche steuerliche Behandlung der staatlichen Spielbanken und der gewerblicher Spielhallenbetreiber begründet auch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3 Grundgesetz (GG).

  • FG Münster, 17.07.2023 - 5 V 2678/22

    Zulässigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von terrestrischen und virtuellen

    Damit könnte dies allenfalls zu einer Beanstandung der gesetzlichen Vorschriften für Spielbanken führen, nicht jedoch zur Rechtswidrigkeit der Umsatzbesteuerung (vgl. auch FG Münster, Beschluss vom 18.01.2013, 5 V 3800/12 U, EFG 2013, 556; FG Hamburg, Urteil vom 15.07.2014, 3 K 207/13, EFG 2015, 1315, Rn. 139).
  • FG Münster, 17.07.2023 - 5 V 1047/23

    Unterschiedliche Besteuerung von terrestrischen und virtuellen Spielen i.R.d.

    Damit könnte dies allenfalls zu einer Beanstandung der gesetzlichen Vorschriften für Spielbanken führen, nicht jedoch zur Rechtswidrigkeit der Umsatzbesteuerung (vgl. auch FG Münster, Beschluss vom 18.01.2013, 5 V 3800/12 U, EFG 2013, 556; FG Hamburg, Urteil vom 15.07.2014, 3 K 207/13, EFG 2015, 1315, Rn. 139).
  • OVG Niedersachsen, 13.05.2015 - 9 LA 81/14

    Anrechnung; Beihilfe; Dienstleistung; Geldspielautomat; steuerliche

    Die Klägerin hat auch keine konkreten Anhaltspunkte dafür aufgezeigt, dass sie in ihrer Gesamtbelastung der Spielbankenabgabe vergleichbaren Abgaben unterliegt und deshalb eine Anrechnung der Umsatzsteuer auch in ihrem Fall verfassungsrechtlich geboten sein könnte (siehe auch FG Münster, Beschluss vom 18.1.2013 - 5 V 3800/12 U - juris Rn. 23).
  • FG Hamburg, 13.05.2013 - 3 V 16/13

    Hinweisbeschluss des Einzelrichters in Sachen Aussetzung der Vollziehung der

    Diese Möglichkeit ist zu prüfen nach den vorgelegten Zweifeln an der kumulativen Besteuerung der Spielgeräte-Umsätze mit Umsatzsteuer und der nationalen örtlichen Sonderabgabe in Form der (Spiel-)Vergnügungsteuer (u. U. entgegen FG Münster vom 18. Januar 2013 5 V 3800/12 U, EFG 2013, 556).
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