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   VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20   

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VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20 (https://dejure.org/2020,5859)
VG Bremen, Entscheidung vom 26.03.2020 - 5 V 553/20 (https://dejure.org/2020,5859)
VG Bremen, Entscheidung vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 (https://dejure.org/2020,5859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    GG Art 12; IfSG § 28; IfSG § 28 Abs 1; IfSG § 28 Abs 1 S 1; IfSG § 28 Abs 1 S 2
    Gefahrenabwehrrecht/Seuchenbekämpfung: Schließung eines Einzelhandelsgeschäftes im Wege einer Allgemeinverfügung nach § 28 Abs. 1 IfSG - Coronavirus; Einzelhandel für Lebensmittel; Infektionsschutz; Lebensmitteleinzelhandel; Pandemie; Schließungsanordnung; Verbot Öffnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilantrag abgelehnt: Sonderpostenmärkte bleiben geschlossen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Coronavirus: Eilantrag gegen Verbot der Ladenöffnung ablehnt

  • datev.de (Kurzinformation)

    Coroanavirus: Eilantrag gegen Verbot der Ladenöffnung abgelehnt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20
    Darüber hinaus sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16/11 -, juris Rn. 24; VG Schleswig, Beschl. v. 22.03.2020 - 1 B 17/20 -, juris Rn. 5; VG Bayreuth, Beschl. v. 11.03.2020 - B 7 S 20.223 -, juris Rn. 44).

    Weil bei Menschenansammlungen Krankheitserreger besonders leicht übertragen werden können, stellt § 28 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 IfSG insofern klar, dass Anordnungen auch gegenüber Veranstaltungen oder sonstigen Zusammenkünften von Menschen sowie gegenüber Gemeinschaftseinrichtungen ergehen können (BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16/11 -, juris, Rn. 25 f.; die Gesetzesbegründung zur Vorgängernorm spricht insoweit von "Schutzmaßnahmen gegenüber der Allgemeinheit", BT-Drucks. 8/2468 S. 27 f.).

  • VG Schleswig, 22.03.2020 - 1 B 17/20

    Verlassen des Ortes der Nebenwohnung - Eilantrag gegen Allgemeinverfügung

    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20
    Darüber hinaus sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16/11 -, juris Rn. 24; VG Schleswig, Beschl. v. 22.03.2020 - 1 B 17/20 -, juris Rn. 5; VG Bayreuth, Beschl. v. 11.03.2020 - B 7 S 20.223 -, juris Rn. 44).

    (1) Mit den deutschlandweit und auch in Bremen auftretenden Fällen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (sog. Covid-19-Virus) sind an einer übertragbaren Krankheit (§ 2 Nr. 3, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. h IfSG) erkrankte Personen und damit Kranke im Sinne von § 2 Nr. 4 IfSG festgestellt worden (ebenso VG Schleswig, Beschl. v. 22.03.2020 - 1 B 17/20 -, juris Rn. 7; VG Bayreuth, Beschl. v. 11.03.2020 - B 7 S 20.223 -, juris Rn. 48, siehe auch Robert Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/ InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html [25.03.2020]).

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20
    Angesichts der unvorhersehbaren Vielgestaltigkeit von Lebenserscheinungen müssen gefahrenabwehrrechtliche Generalklauseln dennoch im Grundsatz Geltung als ein die Berufsausübung regelndes Gesetz beanspruchen können, auch wenn weit gespannte Generalklauseln nicht schlechthin als stets ausreichende Grundlage des Eingriffs der Exekutive in die Berufsausübung herangezogen werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.10.2001 - 6 C 3/01 -, juris Rn. 53).

    Liegen neue und in dieser Form vom Gesetzgeber nicht bedachte Bedrohungslagen vor, ist daher jedenfalls für eine Übergangszeit der Rückgriff auf die Generalklausel auch dann hinzunehmen, wenn es zu wesentlichen Grundrechtseingriffen kommt (vgl. VGH BW, Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 -, juris Rn. 30; BVerwG, Beschl. v. 24.10.2001 - 6 C 3/01 -, juris Rn. 53 f.; siehe auch BVerwG, Urt. v. 25.07.2007 - 6 C 39/06 -, juris Rn. 33).

  • VG Bayreuth, 11.03.2020 - B 7 S 20.223

    Erfolgloser Eilantrag gegen coronabedingte Beschränkungen im schulischen Bereich

    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20
    Darüber hinaus sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16/11 -, juris Rn. 24; VG Schleswig, Beschl. v. 22.03.2020 - 1 B 17/20 -, juris Rn. 5; VG Bayreuth, Beschl. v. 11.03.2020 - B 7 S 20.223 -, juris Rn. 44).

    (1) Mit den deutschlandweit und auch in Bremen auftretenden Fällen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (sog. Covid-19-Virus) sind an einer übertragbaren Krankheit (§ 2 Nr. 3, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. h IfSG) erkrankte Personen und damit Kranke im Sinne von § 2 Nr. 4 IfSG festgestellt worden (ebenso VG Schleswig, Beschl. v. 22.03.2020 - 1 B 17/20 -, juris Rn. 7; VG Bayreuth, Beschl. v. 11.03.2020 - B 7 S 20.223 -, juris Rn. 48, siehe auch Robert Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/ InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html [25.03.2020]).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20
    Liegen neue und in dieser Form vom Gesetzgeber nicht bedachte Bedrohungslagen vor, ist daher jedenfalls für eine Übergangszeit der Rückgriff auf die Generalklausel auch dann hinzunehmen, wenn es zu wesentlichen Grundrechtseingriffen kommt (vgl. VGH BW, Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 -, juris Rn. 30; BVerwG, Beschl. v. 24.10.2001 - 6 C 3/01 -, juris Rn. 53 f.; siehe auch BVerwG, Urt. v. 25.07.2007 - 6 C 39/06 -, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20
    Ein "Austausch" der Rechtsgrundlage wäre daher durch das Gericht möglich (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.08.1988 - 8 C 29.87 -, juris Rn. 13; BayVGH, Beschl. v. 23.06.2016 - 11 CS 16.907 -, juris Rn. 23 ff.).
  • BVerfG, 29.05.2015 - 2 BvR 869/15

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne

    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20
    Exekutive Unabänderliches bewirkt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.05.2015 - 2 BvR 869/15 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20
    Stellt sich der Verwaltungsakt als offensichtlich rechtmäßig dar, ist in den Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO zu beachten, dass der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 23.06.2016 - 11 CS 16.907

    Sofortvollzug der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei vorliegender

    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20
    Ein "Austausch" der Rechtsgrundlage wäre daher durch das Gericht möglich (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.08.1988 - 8 C 29.87 -, juris Rn. 13; BayVGH, Beschl. v. 23.06.2016 - 11 CS 16.907 -, juris Rn. 23 ff.).
  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20
    Zwar setzt die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Wesentlichkeitstheorie (vgl. BVerfG, NJW 1998, 669, 670) Grenzen dafür, eingriffsrechtliche Generalklauseln als Ermächtigungsgrundlage heranzuziehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03

    Vereinbarkeit eines Wohnungsverweises mit Rückkehrverbot nach PolG BW mit Art 11

  • VerfGH Thüringen, 19.05.2021 - VerfGH 110/20

    Divergenzvorlage an das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der abstrakten

    (Ebenso: Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 21.Oktober 2020 - Vf. 26-VII-20, juris Rn. 18 und Entscheidung vom 9. Februar 2021 - Vf. 6-VII-20 -, juris Rn. 52; OVG NRW, Beschluss vom 6. April 2020 - 13 B 398/20.NE -, juris Rn. 59 ff.; HessVGH, Beschluss vom 12. November 2020 - 8 B 2701/20.N -, juris Rn. 25; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. April 2020 - 3 R 52/20 -, juris Rn. 31; Beschluss vom 3. September 2020 - 3 R 156/20 -, juris Rn. 19; HambOVG, Beschluss vom 4. November 2020 - 3 R 218/20 -, juris Rn. 70; Beschluss vom 18. November 2020 - 5 Bs 209/20 -, juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2020 - OVG 11 S 22/20 -, juris Rn. 21. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2020 - OVG 11 S 120/20 -, juris Rn. 27; OVG Bremen, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 B 97/20 -, juris Rn. 34; Urteil vom 30. Juli 2020 - 1 B 221/20 -, juris Rn. 24 und Beschluss vom 24. November 2020 - 1 B 362/20 -, juris Rn. 38; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. November 2020 - 6 B 11353/20 -, juris Rn. 5; VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 32, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 3. April 2020 -1 B 35/20 -, juris Rn. 14; Brocker, NVwZ 2020, S. 1485 (1486); Lindner, in: Schmidt, COVID-19, 2. Auflage, § 17 Öffentliches Recht Rn. 39; Ritgen, ZG 2021, S. 1 (21 f); Rixen, NJW 2020, S. 1097 (1099)).

    Kommentar, 2020, § 28 Rn. 64; Kluckert, DVBl. 2021, S. 96 (97); Lindner, in: Schmidt, COVID-19, § 17 Öffentliches Recht Rn. 40; Marquardsen/Gerlach, JA 2020, S. 801 (803); Papier, DRiZ 2020, S. 180 (183); Pautsch, JSE 2020, S. 1 (9); Rixen, NJW 2020, S. 1097 (1099); Schmitz/Neubert, NVwZ 2020, S. 666 (668); Siegel, NVwZ 2020, S. 577 (581 f.); Trute, jM 2020, S. 291 (295); Volkmann, NJW 2020, S. 3153 (3160); Ziekow, DVBl. 2020, S. 732 (737); ähnlich in der Rechtsprechung: BVerfG, Beschluss vom 8. November 2012 - 1 BvR 22/12 -, juris Rn. 25; OVG NRW, Urteil vom 5. Juli 2013 - 5 A 607/11 -, juris Rn. 132; ; Beschluss vom 6. November 2020 - 13 B 1657/20.NE -, juris Rn. 19; Beschluss vom 11. November 2020 - 13 B 1635/20.NE -, juris Rn. 23 ff; Beschluss vom 13. November 2020 - 13 B 1686/20.NE -, juris Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2004 - 1 S 2801/03 -, juris Rn. 30; OVG Bremen, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 B 97/20 -, juris Rn. 34 und Beschluss vom 24. November 2020 - 1 B 362/20 -, juris Rn. 40; BayVGH, Beschluss vom 27. April 2020 - 20 NE 20.793 -, juris Rn. 45; VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 32, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 3. April 2020 -1 B 35/20 -, juris Rn. 14).

    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2012 - 1 BvR 22/12 -, juris Rn. 25 - zur längerfristigen polizeilichen Observierung eines aus der Sicherungsverwahrung Entlassenen auf der Grundlage der polizeilichen Generalklausel; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28/17 -, BVerwGE 164, 304 [315] = juris Rn. 35 - gesetzliche Ermächtigung Haar- und Barterlass; BVerwG, EuGH-Vorlage vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3/01 -, BVerwGE 115, 189 [195] = juris Rn. 54 - Untersagung Laserdrome auf Grundlage ordnungsbehördlicher Generalklausel; im Zusammenhang mit der infektionsschutzrechtlichen Generalklausel und der Corona-Pandemie: OVG Bremen, Beschluss vom 24. November 2020 - 1 B 362/20 -, juris Rn. 40 und VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, juris Rn. 33).

    Das BVerwG spricht in der EuGH-Vorlage vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3/01 -, BVerwGE 115, 189 [195] = juris Rn. 54 von einem angemessenem Zeitraum zum Sammeln von Erfahrungen und das VG Bremen gesteht im Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, juris Rn. 33 dem Gesetzgeber zu, vor der Verabschiedung einer speziellen gesetzlichen Regelung die Entwicklung der Gefahrenlagen erst zu beobachten bzw. die Erfahrungen aus der Vergangenheit auszuwerten.

  • VGH Hessen, 07.04.2020 - 8 B 892/20

    Vierte Hessische Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (CoronaVV HE4)

    Da bei Menschenansammlungen Krankheitserreger besonders leicht übertragen werden können, stellt § 28 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 IfSG insofern klar, dass Anordnungen auch gegenüber Veranstaltungen oder sonstigen Zusammenkünften von Menschen sowie gegenüber Gemeinschaftseinrichtungen ergehen können (ebenso VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rdnr. 35).
  • VG Bremen, 02.04.2020 - 5 V 596/20

    Schließung eines Einzelhandelsgeschäftes im Wege einer Allgemeinverfügung nach §

    Bestätigung der Entscheidung zum Aktenzeichen 5 V 553/20.

    Sie verweist im Wesentlichen auf die im Hinblick auf eine andere Sonderpostenmarkt-Kette ergangene Entscheidung der Kammer vom 26.03.2020 (Aktenzeichen 5 V 553/20).

    Die Auslegung von Ziffer 1 Buchstabe f) ergibt, dass eine Verkaufsstelle nur dann als Einzelhandelsgeschäft für Lebensmittel anzusehen ist, wenn wenigstens der überwiegende Teil des Sortiments Lebensmittel umfasst (so bereits VG Bremen, Beschl. v. 26.03.2020 - 5 V 553/20 -, juris Rn. 40).

    Die Kammer hat bereits in ihrer Entscheidung vom 26.03.2020 ausgeführt, dass die Antragsgegnerin mit § 28 Abs. 1 Satz 1 bzw. 2 IfSG auf eine taugliche Rechtsgrundlage für den Erlass der Ziffer 1 Buchstabe d) i.V.m. Buchstabe f) der Allgemeinverfügung vom 23.03.2020 zurückgreifen konnte, ihr hinsichtlich der Art und des Umfangs der Gefahrenabwehrmaßnahmen ein Ermessen eingeräumt ist und das Vorliegen einer spezielleren gesetzlichen Regelung als die infektionsschutzrechtliche Generalklausel nicht zwingend ist (VG Bremen, Beschl. v. 26.03.2020 - 5 V 553/20 -, juris Rn. 29 ff.).

    cc) Die Maßnahme, die sich auch gegen die Antragstellerin als juristische Person richten durfte (siehe dazu bereits VG Bremen, Beschl. v. 26.03.2020 - 5 V 553/20 -, juris Rn. 40), ist auch in Bezug auf die konkrete Verkaufsstelle der Antragstellerin verhältnismäßig.

    Ein Verkauf nur des Lebensmittelangebotes und/oder weiterer unter die von der Ausnahme in Ziffer 1 Buchstabe f) erfassten Kategorien fallenden Waren unter Beachtung des erarbeiteten Sicherheitskonzeptes ist zwar ein milderes, jedoch kein gleich wirksames Mittel zur Förderung des legitimen Zweckes der weitreichenden Einschränkung sozialer Kontakte (so bereits VG Bremen, Beschl. v. 26.03.2020 - 5 V 553/20 -, juris Rn. 42).

    Ansonsten droht die nicht fernliegende Gefahr eines Kollabierens des staatlichen Gesundheitssystems, wie es beispielsweise in Italien und inzwischen auch in Spanien der Fall zu sein scheint (so bereits VG Bremen, Beschl. v. 26.03.2020 - 5 V 553/20 -, juris Rn. 43).

    dd) Auch der von der Antragstellerin angenommene Verstoß gegen den Gleichheitssatz im Hinblick auf andere (auch größere) Unternehmen, die weiterhin geöffnet bleiben dürfen, liegt nicht vor (so bereits VG Bremen, Beschl. v. 26.03.2020 - 5 V 553/20 -, juris Rn. 44).

    Die Aufhebung vorheriger und der Erlass angepasster Allgemeinverfügungen hat gezeigt, dass in kurzen Zeitabständen eine Überprüfung der Entscheidungsträger im Hinblick auf die Erforderlichkeit etwaiger Einschränkungen des öffentlichen Lebens stattfindet (VG Bremen, Beschl. v. 26.03.2020 - 5 V 553/20 -, juris Rn. 46).

  • OVG Bremen, 09.04.2020 - 1 B 97/20

    Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom

    Liegen - wie vorliegend - neue, in ihrer Entwicklung nur mit erheblichen Unsicherheiten prognostizierbare Bedrohungslagen vor, ist daher jedenfalls für eine Übergangszeit der Rückgriff auf die Generalklausel selbst dann hinzunehmen, wenn es zu wesentlichen Grundrechtseingriffen kommt (vgl. bereits VG Bremen, Beschl. v. 26.03.2020 - 5 V 553/20, juris Rn. 31 f. m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 24.04.2020 - 29-VII-20

    Allgemeine infektionsschutzrechtliche Ausgangsbeschränkungen

    Der Gesetzgeber hat dem Robert Koch-Institut im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz eine maßgebliche Rolle eingeräumt (vgl. dazu bereits VerfGH 26.3.2020 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 16 sowie z. B. BVerfG vom 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 - juris Rn. 13; vom 10.4.2020 - 1 BvQ 31/20 - juris Rn. 13; VG Bremen vom 26.3.2020 - 5 V 553/20 - juris Rn. 37; Schleswig-Holsteinisches VG vom 3.4.2020 - 1 B 40/20 - juris Rn. 34; VG Dresden vom 9.4.2020 - 6 L 252/20 - juris Rn. 18).
  • VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 910/20

    Infektionsschutzrechtliche Regelungen des Landes Hessen werden in Zeiten der

    Da beim Aufeinandertreffen von Menschen Krankheitserreger in der Regel besonders leicht übertragen werden können, stellt § 28 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 IfSG insofern klar, dass Anordnungen auch gegenüber Veranstaltungen oder sonstigen Zusammenkünften von Menschen sowie gegenüber Gemeinschaftseinrichtungen ergehen können (ebenso VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, juris, Rdnr. 35).
  • VG Schleswig, 03.04.2020 - 1 B 35/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes

    Mit den deutschlandweit auftretenden Fällen einer Infektion sind an einer übertragbaren Krankheit (§ 2 Nr. 3, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. h IfSG) erkrankte Personen und damit Kranke im Sinne von § 2 Nr. 4 IfSG festgestellt worden (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 36, juris).

    Die massiven Anstrengungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, dem insbesondere die möglichst frühzeitige Identifizierung von Kontaktpersonen und deren Management obliegt, sollten nach Ansicht der Robert Koch-Instituts durch gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit ergänzt werden (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 37, juris).

    Allerdings sind auch Infektionslagen wie die derzeit bestehende - soweit ersichtlich - unter der Geltung des Grundgesetzes bisher nicht vorgekommen (VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 33, juris).

    Liegen - wie vorliegend - neue und in dieser Form vom Gesetzgeber zuvor nicht bedachte Bedrohungslagen vor, ist daher jedenfalls für eine Übergangszeit der Rückgriff auf die Generalklausel auch dann hinzunehmen, wenn es zu wesentlichen Grundrechtseingriffen kommt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2004 - 1 S 2801/03 -, juris; BVerwG, EuGH-Vorlage vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3/01 -, BVerwGE 115, 189-205; VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 31 - 32, juris).

  • VG Schleswig, 01.04.2020 - 1 B 32/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes

    Mit den deutschlandweit auftretenden Fällen einer Infektion sind an einer übertragbaren Krankheit (§ 2 Nr. 3, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. h IfSG) erkrankte Personen und damit Kranke im Sinne von § 2 Nr. 4 IfSG festgestellt worden (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 36, juris).

    Die massiven Anstrengungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, dem insbesondere die möglichst frühzeitige Identifizierung von Kontaktpersonen und deren Management obliegt, sollten nach Ansicht der Robert Koch-Instituts durch gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit ergänzt werden (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 37, juris).

    Allerdings sind auch Infektionslagen wie die derzeit bestehende - soweit ersichtlich - unter der Geltung des Grundgesetzes bisher nicht vorgekommen (VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 33, juris).

    Liegen - wie vorliegend - neue und in dieser Form vom Gesetzgeber zuvor nicht bedachte Bedrohungslagen vor, ist daher jedenfalls für eine Übergangszeit der Rückgriff auf die Generalklausel auch dann hinzunehmen, wenn es zu wesentlichen Grundrechtseingriffen kommt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2004 - 1 S 2801/03 -, juris; BVerwG, EuGH-Vorlage vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3/01 -, BVerwGE 115, 189-205; VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 31 - 32, juris).

  • VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 70/20

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot des Betriebs von

    Die massiven Anstrengungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, dem insbesondere die möglichst frühzeitige Identifizierung von Kontaktpersonen und deren Management obliegt, sollten nach Ansicht der Robert Koch-Instituts durch gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit ergänzt werden (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 37, juris).

    Mit den deutschlandweit auftretenden Fällen einer Infektion sind an einer übertragbaren Krankheit (§ 2 Nr. 3, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. h IfSG) erkrankte Personen und damit Kranke im Sinne von § 2 Nr. 4 IfSG festgestellt worden (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 36, juris).

    Allerdings sind auch Infektionslagen wie die derzeit bestehende unter der Geltung des Grundgesetzes bisher nicht vorgekommen (VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 33, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 03. April 2020 - 1 B 35/20 -, Rn. 13, juris).

  • VG Schleswig, 08.04.2020 - 1 B 28/20

    SARS-CoV-Bekämpfungsverordnung: Verbot des Verkaufs von Hähnchen aus mobilem

    Die massiven Anstrengungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, dem insbesondere die möglichst frühzeitige Identifizierung von Kontaktpersonen und deren Management obliegt, sollten nach Ansicht der Robert Koch-Instituts durch gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit ergänzt werden (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 37, juris).

    Mit den deutschlandweit auftretenden Fällen einer Infektion sind an einer übertragbaren Krankheit (§ 2 Nr. 3, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. h IfSG) erkrankte Personen und damit Kranke im Sinne von § 2 Nr. 4 IfSG festgestellt worden (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 36, juris).

  • VG Schleswig, 03.04.2020 - 1 B 43/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes

  • VG Schleswig, 06.04.2020 - 1 B 39/20

    Interessenabwägung bezüglich des Verbots der Anreise gegenüber Eigentümern einer

  • VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 58/20

    Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen - Eilantrag abgelehnt

  • VG Schleswig, 15.05.2020 - 1 B 85/20

    Einstweiliger Rechtsschutz: Keine pauschale Pflicht zur häuslichen Quarantäne

  • VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20

    Betretensverbot von Kindertagesstätten wegen der Corona-Pandemie

  • VG Schleswig, 08.04.2020 - 1 B 49/20

    Verbot der Anreise zum Zwecke der touristischen Nutzung einer dort gelegenen

  • VG Schleswig, 08.04.2020 - 1 B 44/20

    Coronavirus - Begrenzung von Anreisen zum Ort der Nebenwohnung

  • VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 24 L 2335/20

    Querdenken-Demo in Duisburg darf nicht stattfinden

  • VG Schleswig, 03.04.2020 - 1 B 40/20

    Infektionsschutzgesetz - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG Bremen, 03.04.2020 - 5 V 604/20

    Verbot der Öffnung eines Fliesenmarktes - Allgemeinverfügung; Baumarkt; Corona;

  • VG Aachen, 21.09.2020 - 7 L 676/20

    Infektionsschutzmaßnahmen für Klimacamp Aachen rechtmäßig

  • VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 913/20

    Untersagung des Betriebs eines Fitnessstudios in Zeiten der Corona-Pandemie wird

  • VG Düsseldorf, 07.04.2021 - 24 L 659/21

    Corona-Tests statt Corona-Notbremse und Maskenpflicht im Auto rechtmäßig -

  • VG Aachen, 16.07.2020 - 7 L 460/20

    Jülich: Sperrung des Barmener Badesees rechtswidrig

  • VG Düsseldorf, 21.04.2021 - 24 L 849/21

    Eilverfahren gegen Ausgangssperre in Krefeld ohne Erfolg

  • VG Düsseldorf, 23.12.2020 - 24 L 2625/20

    Stadt Oberhausen: Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkungen rechtmäßig -

  • VG Düsseldorf, 15.01.2021 - 24 L 14/21

    Infektionsschutzrecht - Schließung eines Betriebes zum gewerblichen Ankauf von

  • VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 59/20

    Infektionsschutzgesetz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Düsseldorf, 21.04.2021 - 24 L 851/21

    Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske von 5:00 Uhr bis 21:00 Uhr für den

  • VG Schleswig, 22.04.2020 - 1 B 56/20

    Aufenthalt in ihrer Nebenwohnung - Eilantrag abgelehnt

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