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   VG Bremen, 30.05.2014 - 5 V 703/14   

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VG Bremen, 30.05.2014 - 5 V 703/14 (https://dejure.org/2014,12215)
VG Bremen, Entscheidung vom 30.05.2014 - 5 V 703/14 (https://dejure.org/2014,12215)
VG Bremen, Entscheidung vom 30. Mai 2014 - 5 V 703/14 (https://dejure.org/2014,12215)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in

    Auszug aus VG Bremen, 30.05.2014 - 5 V 703/14
    Für die versammlungsrechtliche Gefahrenprognose gelten nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) strenge Anforderungen (vgl. BVerfG, B. v. 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07 = NJW 2007, 2167, 2168).

    Der Prognosemaßstab der "unmittelbaren Gefährdung" erfordert, dass der Eintritt eines Schadens für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. BVerfG, B. v. 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01 = NJW 2001, 1407, 1408 und B. v. 06.06.2007, a. a. O., S. 2168).

  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    Auszug aus VG Bremen, 30.05.2014 - 5 V 703/14
    Aber auch soweit hier Spendensammlungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen in Rede stehen, auf den Sven Lau als Redner aufgetreten sein soll, ist nicht ersichtlich, dass hierdurch der Tatbestand der Norm nach der einschränkenden Auslegung durch den Bundesgerichtshof noch erfüllt sein könnte (vgl. BGH, B. v. 08.05.2014 - 3 StR 243/13, juris).
  • BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen den

    Auszug aus VG Bremen, 30.05.2014 - 5 V 703/14
    Der Inhalt einer Meinungsäußerung, der im Rahmen des Art. 5 Abs. 2 GG nicht unterbunden werden kann, kann auch kein Versammlungsverbot rechtfertigen (vgl. BVerfG NJW, 2004, 2814 ; NVwZ 2006, 586 ).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus VG Bremen, 30.05.2014 - 5 V 703/14
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG ist ein Recht zum Schutz von Minderheiten und darf deshalb nicht unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die geäußerten Meinungsinhalte den herrschenden sozialen oder ethischen Anschauungen entsprechen (vgl. BVerfG, B. v. 19.12.2007 - 1 BvQ 19/04, juris; Hess. VGH, B. v. 05.09.2013 - 2 B 1903/13, juris).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Bremen, 30.05.2014 - 5 V 703/14
    Der Begriff der öffentlichen Sicherheit umfasst die Unverletzlichkeit zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen (BVerfGE 69, 315).
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus VG Bremen, 30.05.2014 - 5 V 703/14
    Der Prognosemaßstab der "unmittelbaren Gefährdung" erfordert, dass der Eintritt eines Schadens für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. BVerfG, B. v. 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01 = NJW 2001, 1407, 1408 und B. v. 06.06.2007, a. a. O., S. 2168).
  • BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01

    Zur Aufhebung von Demonstrationsverboten am 1. Mai

    Auszug aus VG Bremen, 30.05.2014 - 5 V 703/14
    Notwendig ist dabei immer ein hinreichend konkreter Bezug der Erkenntnisse oder Tatsachen zu der geplanten Veranstaltung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 01.05.2001, Az. 1 BvQ 21/01 = NJW 2001, 2078, 2079).
  • VGH Hessen, 05.09.2013 - 2 B 1903/13

    Kein Versammlungsverbot Zweiter Islamischer Friedenskongress am 7. September 2013

    Auszug aus VG Bremen, 30.05.2014 - 5 V 703/14
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG ist ein Recht zum Schutz von Minderheiten und darf deshalb nicht unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die geäußerten Meinungsinhalte den herrschenden sozialen oder ethischen Anschauungen entsprechen (vgl. BVerfG, B. v. 19.12.2007 - 1 BvQ 19/04, juris; Hess. VGH, B. v. 05.09.2013 - 2 B 1903/13, juris).
  • OVG Bremen, 31.05.2014 - 1 B 140/14

    Verbot einer salafistischen Versammlung - Pierre Vogel; Salafismus;

    Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen OVG: 1 B 140/14 (VG: 5 V 703/14) Beschluss In der Verwaltungsrechtssache.
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