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   KG, 18.12.2018 - 5 VAs 20/18   

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https://dejure.org/2018,56596
KG, 18.12.2018 - 5 VAs 20/18 (https://dejure.org/2018,56596)
KG, Entscheidung vom 18.12.2018 - 5 VAs 20/18 (https://dejure.org/2018,56596)
KG, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - 5 VAs 20/18 (https://dejure.org/2018,56596)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 Abs 1 GVGEG, § 23 GVGEG, §§ 23 ff GVGEG, § 24 Abs 2 GVGEG, § 478 StPO
    Datenübermittlung in Strafsachen von Amts wegen: Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen die Übersendung eines Strafbefehlsantrags gegen einen Strafgefangenen durch eine Staatsanwaltschaft an die Justizvollzugsanstalt

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässiges Rechtsmittel gegen die Übermittlung einer strafgerichtlichen Entscheidung durch die Staatsanwaltschaft an eine Justizvollzugsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Jena, 13.07.2006 - 1 VAs 6/05

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus KG, 18.12.2018 - 5 VAs 20/18
    Nach dieser Vorschrift, die der Vermeidung eines doppelgleisigen Rechtswegs dient, wird die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung ausschließlich von dem Gericht, das gegen die Entscheidung oder Maßnahme des Empfängers der Daten angerufen werden kann, in der dafür vorgesehenen Verfahrensart überprüft, sofern der Empfänger aufgrund der übermittelten Daten eine Entscheidung oder eine andere Maßnahme getroffen und dies dem Betroffenen bekannt gegeben hat, bevor ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt worden ist (vgl. OLG Jena VRS 111, 277; KG, Beschluss vom 29. Juni 2015 - 4 VAs 18/15 - juris Rdn. 7 m.w.N.; BT-Drucks. 13/4709, S. 27; Wollweber NJW 1997, 2488, 2490).

    Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 EGGVG beschränkt sich nicht auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sondern erstreckt sich auch darauf, ob die Mitteilung überhaupt erfolgen durfte (vgl. OLG Jena VRS 111, 277; OLG Stuttgart NJW 2005, 3226; KG a.a.O. - juris Rdn. 11; Böttcher, a.a.O., § 22 EGGVG Rdn. 5).

  • KG, 12.03.2018 - 5 VAs 29/17

    Strafvollzugssache: Bindungswirkung einer Verweisung hinsichtlich des Rechtswegs;

    Auszug aus KG, 18.12.2018 - 5 VAs 20/18
    a) Die Bindungswirkung des rechtskräftigen Verweisungsbeschlusses erstreckt sich nicht auf die örtliche, sachliche und funktionelle Zuständigkeit des vom verweisenden Gericht bezeichneten Gerichts und die zulässige Verfahrensart; insoweit kann das Empfangsgericht seine Zuständigkeit innerhalb des eröffneten Rechtsweges selbst überprüfen und die Sache gegebenenfalls weiterverweisen (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 1994, 484 - juris Rdn. 7; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 209 - juris Rdn. 2; KG, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 1 VA 14/94 - juris Rdn. 2; Senat, Beschluss vom 12. März 2018 - 5 VAs 29/17 - Barthe in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 17b GVG Rdn. 3; Zimmermann in Münchener Kommentar, ZPO 5.Aufl., § 17a GVG Rdn. 18; Lückemann in Zöller, ZPO 32. Aufl., § 17a GVG Rdn. 12 m.w.N.).
  • KG, 26.01.1995 - 1 VA 14/94
    Auszug aus KG, 18.12.2018 - 5 VAs 20/18
    a) Die Bindungswirkung des rechtskräftigen Verweisungsbeschlusses erstreckt sich nicht auf die örtliche, sachliche und funktionelle Zuständigkeit des vom verweisenden Gericht bezeichneten Gerichts und die zulässige Verfahrensart; insoweit kann das Empfangsgericht seine Zuständigkeit innerhalb des eröffneten Rechtsweges selbst überprüfen und die Sache gegebenenfalls weiterverweisen (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 1994, 484 - juris Rdn. 7; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 209 - juris Rdn. 2; KG, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 1 VA 14/94 - juris Rdn. 2; Senat, Beschluss vom 12. März 2018 - 5 VAs 29/17 - Barthe in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 17b GVG Rdn. 3; Zimmermann in Münchener Kommentar, ZPO 5.Aufl., § 17a GVG Rdn. 18; Lückemann in Zöller, ZPO 32. Aufl., § 17a GVG Rdn. 12 m.w.N.).
  • KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15

    Übermittlung personenbezogener Daten durch die Staatsanwaltschaft an das

    Auszug aus KG, 18.12.2018 - 5 VAs 20/18
    Nach dieser Vorschrift, die der Vermeidung eines doppelgleisigen Rechtswegs dient, wird die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung ausschließlich von dem Gericht, das gegen die Entscheidung oder Maßnahme des Empfängers der Daten angerufen werden kann, in der dafür vorgesehenen Verfahrensart überprüft, sofern der Empfänger aufgrund der übermittelten Daten eine Entscheidung oder eine andere Maßnahme getroffen und dies dem Betroffenen bekannt gegeben hat, bevor ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt worden ist (vgl. OLG Jena VRS 111, 277; KG, Beschluss vom 29. Juni 2015 - 4 VAs 18/15 - juris Rdn. 7 m.w.N.; BT-Drucks. 13/4709, S. 27; Wollweber NJW 1997, 2488, 2490).
  • OLG Hamm, 12.12.1995 - 1 VAs 137/95
    Auszug aus KG, 18.12.2018 - 5 VAs 20/18
    a) Die Bindungswirkung des rechtskräftigen Verweisungsbeschlusses erstreckt sich nicht auf die örtliche, sachliche und funktionelle Zuständigkeit des vom verweisenden Gericht bezeichneten Gerichts und die zulässige Verfahrensart; insoweit kann das Empfangsgericht seine Zuständigkeit innerhalb des eröffneten Rechtsweges selbst überprüfen und die Sache gegebenenfalls weiterverweisen (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 1994, 484 - juris Rdn. 7; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 209 - juris Rdn. 2; KG, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 1 VA 14/94 - juris Rdn. 2; Senat, Beschluss vom 12. März 2018 - 5 VAs 29/17 - Barthe in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 17b GVG Rdn. 3; Zimmermann in Münchener Kommentar, ZPO 5.Aufl., § 17a GVG Rdn. 18; Lückemann in Zöller, ZPO 32. Aufl., § 17a GVG Rdn. 12 m.w.N.).
  • OLG Jena, 09.09.2008 - 1 VAs 6/08

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus KG, 18.12.2018 - 5 VAs 20/18
    Die Ausschlussfrist nach § 26 Abs. 1 EGGVG hat nicht begonnen, da die angefochtene Verfügung dem Betroffenen nicht zugestellt oder schriftlich bekannt gegeben worden ist (vgl. OLG Jena VRS 115, 439).
  • OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 4 VAs 12/05

    Datenmitteilung: Rechtsweg für die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit

    Auszug aus KG, 18.12.2018 - 5 VAs 20/18
    Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 EGGVG beschränkt sich nicht auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sondern erstreckt sich auch darauf, ob die Mitteilung überhaupt erfolgen durfte (vgl. OLG Jena VRS 111, 277; OLG Stuttgart NJW 2005, 3226; KG a.a.O. - juris Rdn. 11; Böttcher, a.a.O., § 22 EGGVG Rdn. 5).
  • BGH, 10.06.2020 - 5 ARs 17/19

    Rechtsschutz gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Stellung eines

    Dies ist anerkannt, wenn sie als Vollstreckungsbehörde tätig wird (vgl. nur OLG Hamm, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 1 VAs 29/19; KG, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 5 VAs 20/18; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. September 2018 - 2 VAs 36/18, jeweils mwN).
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