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   OLG Brandenburg, 03.11.2005 - 5 W (Lw) 10/05   

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https://dejure.org/2005,17500
OLG Brandenburg, 03.11.2005 - 5 W (Lw) 10/05 (https://dejure.org/2005,17500)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.11.2005 - 5 W (Lw) 10/05 (https://dejure.org/2005,17500)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. November 2005 - 5 W (Lw) 10/05 (https://dejure.org/2005,17500)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Mitteilung einer Berechnung der Beteiligung aus der LPG-Mitgliedschaft; Umstrukturierung einer LPG nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Bemessung des Barzahlungsanspruchs nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz am Eigenkapital der umgewandelten ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    LwAnpG § 3b; ; LwAnpG § 28 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Rostock, 08.06.2004 - 12 W 16/03

    Beendigung der Mitgliedschaft in einer Landwirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2005 - 5 W (Lw) 10/05
    Für den nach § 3b LwAnpG relevanten Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf bare Zuzahlung ist auf den Schluss des Jahres abzustellen, in dem das Unternehmen neuer Rechtsform in das Register eingetragen worden ist (Anschluss an Thüringisches OLG, NL-BzAR 2005, 304; gegen OLG Rostock, VIZ 2004, 467).

    Auf den Zeitpunkt der Fassung des Umwandlungsbeschlusses (so das OLG Rostock, VIZ 2004, 467) kann für den Beginn der Verjährung schon deshalb nicht abgestellt werden, weil sich der Barzuzahlungsanspruch - wie der Wortlaut des § 28 Abs. 2 LwAnpG, der als Anspruchsgegner das Unternehmen bezeichnet, womit unter Berücksichtigung des sonstigen Regelungsgehalts dieser Vorschrift allein das Unternehmen neuer Rechtsform gemeint sein kann - erkennbar gegen das neue - umgewandelte - Unternehmen richtet.

  • BGH, 23.10.1998 - BLw 40/98

    Einverständnis eines LPG -Mitglieds in eine das Beteiligungsverhältnis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2005 - 5 W (Lw) 10/05
    Es ist auch nicht ersichtlich, dass nach Entstehung des umgewandelten Unternehmens in den Gesellschafterversammlungen oder gar den Beschlüssen bis zum Ausscheiden der Antragstellerin der tatsächliche - von dem nominalen Geschäftsanteil von 5.000,-- DM abweichende - Wert des Geschäftsguthabens der Genossenschaftsmitglieder auch nur thematisiert worden wäre und die Antragstellerin auch daraufhin untätig geblieben wäre (vgl. dazu OLG Jena, Beschluss vom 25. Juni 1998, Az. LW U 170/98, und BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1998, Az. BLw 40/98).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2005 - 5 W (Lw) 10/05
    Die prozessuale Selbständigkeit der Einzelansprüche bedingt, dass über jeden der Ansprüche in der vorgegebenen Reihenfolge durch Teilurteil bzw. Teilbeschluss zu befinden ist, d.h. eine sachliche Entscheidung über eine spätere Stufe ist grundsätzlich unzulässig, solange nicht die vorhergehende Stufe rechtskräftig erledigt ist (BGHZ 10, 385).
  • BGH, 26.04.2002 - BLw 40/01

    Umfang des Auskunfts- und Einsichtsrechts des Mitglieds einer LPG beim Umwandlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2005 - 5 W (Lw) 10/05
    Da Maßstab für die Berechnung des quotalen Anteils und auch des tatsächlichen Wertes der früheren Beteiligung des LPG-Mitgliedes das Vermögen derjenigen LPG ist, der die Antragstellerin zuletzt angehört hat (vgl. BGH VIZ 2002, 482/483; BGH NL-BzAR 2003, 293; BGH NL-BzAR 2004, 242/243), kann die Antragsgegnerin ihre Auskunftsverpflichtung nicht durch Vorlage ihrer eigenen Bilanz zum 31. Dezember 1991 erfüllen.
  • BGH, 24.07.2003 - BLw 8/03

    Begriff des Abweichungsfalls

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2005 - 5 W (Lw) 10/05
    Zur Klärung der Frage, ob eine unzureichende Beteiligung am neuen Unternehmen durch eine bare Zuzahlung nach § 28 Abs. 2 LwAnpG aufzustocken ist, besteht nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ein umfassendes Auskunfts- und Einsichtsrecht in die für den Barzuzahlungsanspruch maßgeblichen Unterlagen, das entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin auch die Mitteilung zur Höhe eines solchen Anspruchs (= Berechnung) einschließt (BGH VIZ 1994, 132; BGH Beschluss vom 24. Juli 2003, Az. BLw 8/03).
  • BGH, 26.10.1999 - BLw 7/99

    Leistung einer baren Zuzahlung an ein Mitglied einer LPG nach deren Umwandlung in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2005 - 5 W (Lw) 10/05
    Die umgewandelten Anteile oder Mitgliedschaftsrechte eines Genossen müssen also quotal - nicht betragsmäßig - seinem individuellen Anteil am Eigenkapital der LPG entsprechen (ständ. Rspr., vgl. BGH AgrarR 1996, 51/52; BGH AgrarR 1997, 48/49; BGH ZIP 1999, 2098/2099).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93

    Abfindungsanspruch eines LPG -Mitglieds

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2005 - 5 W (Lw) 10/05
    Zur Klärung der Frage, ob eine unzureichende Beteiligung am neuen Unternehmen durch eine bare Zuzahlung nach § 28 Abs. 2 LwAnpG aufzustocken ist, besteht nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ein umfassendes Auskunfts- und Einsichtsrecht in die für den Barzuzahlungsanspruch maßgeblichen Unterlagen, das entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin auch die Mitteilung zur Höhe eines solchen Anspruchs (= Berechnung) einschließt (BGH VIZ 1994, 132; BGH Beschluss vom 24. Juli 2003, Az. BLw 8/03).
  • LAG Düsseldorf, 21.11.2007 - 12 Sa 1311/07

    Altersdiskriminierung junger Menschen durch kürzere Kündigungsfristen?

    Das Landesarbeitsgericht hat, auch im Hinblick auf den aktuellen Diskussionsstand zu den Entscheidungen ´Mangold´ und ´Palacios´ (z.B. Wendeling-Schröder, AuR 2007, 390, Franzen, Anm. zu AP Nr. 23 zu § 14 TzBfG) mit Beschluss vom 21.11.2007 den Europäischen Gerichtshof um Vorabentscheidung darüber ersucht, ob § 622 Abs. 2 S. 2 BGB gegen gemeinschaftsrechtliches Primärrecht, i.c. das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt oder ob die Regelungsintentionen des nationalen Gesetzgebers die ´Altersschwelle 25´ rechtfertigen, ob die nationalen Gerichte eine dem Gemeinschaftsrecht entgegenstehende Gesetzesregelung auch ohne Vorabentscheidungsersuchen unanwendbar lassen müssen und ob bzw. wie lange das Vertrauen der Normunterworfenen auf geltendes nationales Gesetzesrecht schutzwürdig sein kann.
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