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   BPatG, 08.02.2006 - 5 W (pat) 422/05   

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BPatG, 08.02.2006 - 5 W (pat) 422/05 (https://dejure.org/2006,32235)
BPatG, Entscheidung vom 08.02.2006 - 5 W (pat) 422/05 (https://dejure.org/2006,32235)
BPatG, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 5 W (pat) 422/05 (https://dejure.org/2006,32235)
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BPatG, 18.09.2006 - 5 W (pat) 422/05 (https://dejure.org/2006,32410)
BPatG, Entscheidung vom 18.09.2006 - 5 W (pat) 422/05 (https://dejure.org/2006,32410)
BPatG, Entscheidung vom 18. September 2006 - 5 W (pat) 422/05 (https://dejure.org/2006,32410)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.04.1965 - Ia ZB 20/64

    Gebühren der Patentanwälte

    Auszug aus BPatG, 18.09.2006 - 5 W (pat) 422/05
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner grundlegenden Entscheidung zum Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren in GRUR 1965, 621, 626 - Patentanwaltskosten - die Auffassung des 5. Senats des Bundespatentgerichts gebilligt, dass eine Partei im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren durch einen Patentanwalt regelmäßig vollwertig vertreten sei.
  • BPatG, 13.10.2016 - 35 W (pat) 16/12

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Beschwerde gegen

    Solche Kosten galten nur dann als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wenn über den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes hinaus derart schwierige rechtliche Fragen zu beurteilen waren, dass für deren Bearbeitung das bei einem Patentanwalt vorauszusetzende, rechtliche Wissen nicht ausreichte (vgl. an erster Stelle die umfassende Grundsatzentscheidung des Senats vom 21. September 2009, 5 W (pat) 432/06, BPatGE 51, 81 ff. - "Medizinisches Instrument" - m. w. N.; ferner: Senatsbeschlüsse vom 18. September 2006, 5 W (pat) 422/05, vom 17. Oktober 2006, 5 W (pat) 8/06, vom 6. März 2008, 5 W (pat) 443/03 und vom 29. Juni 2010, 35 W (pat) 22/09 - jeweils abrufbar im Internet bei JURIS ® Das Rechtsportal).
  • BPatG, 13.08.2007 - 2 ZA (pat) 56/06
    Die überwiegende Rechtsprechung des Bundespatentgerichts hat die anwaltliche Doppelvertretung in Nichtigkeitsverfahren bislang als "grundsätzlich" notwendig angesehen in Abgrenzung zu Gebrauchsmuster - Löschungsverfahren, bei denen die Vertretung durch einen die patentrechtlichen Fragen hinreichend beherrschenden Patentanwalt hingegen in der Regel für ausreichend gehalten wird (vgl. BGH GRUR 1965, 621, 626; BPatG, Beschluss vom 18. September 2006, 5 W (pat) 422/05, s. www.batg.de unter dem Stichwort "Entscheidungen").
  • BPatG, 21.09.2009 - 5 W (pat) 432/06

    Eingeschränkte Erstattung von Doppelvertretungskosten (Kosten von Rechtsanwalt

    5 W (pat) 422/05, und vom 17. Oktober 2006, 5 W (pat) 8/06, abrufbar bei juris Das Rechtsportal).
  • BPatG, 10.10.2011 - 35 ZA (pat) 35/10
    Im Gebrauchsmuster-Löschungs(Beschwerde)verfahren wird auch unter diesen Umständen eine Partei durch einen Patentanwalt regelmäßig vollwertig vertreten (vgl. BPatGE 45, 129, ff. - "Doppelvertretungskosten" m. w. N., vgl. ferner die Senatsbeschlüsse vom 18. September 2006, 5 W (pat) 422/05, und vom 17. Oktober 2006, 5 W (pat) 8/06, beide abrufbar bei JURIS® Das Rechtsportal; BPatGE 51, 81 ff. - "Medizinisches Instrument").

    Zweckentsprechend ist hiernach eine Rechtsverfolgung oder -verteidigung mit einem mitwirkenden Rechtsanwalt nur dann, wenn schwierige Rechtsfragen zu bearbeiten sind, die über den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes derart hinausgehen, dass für deren Beurteilung das bei einem Patentanwalt vorauszusetzende rechtliche Wissen nicht ausreicht (vgl. nochmals: BPatGE 45, 129, ff. - "Doppelvertretungskosten" m. w. N., vgl. ferner den Senatsbeschluss vom 18. September 2006, ® 5 W (pat) 422/05, abrufbar bei JURIS Das Rechtsportal, und BPatGE 51, 81 ff. - "Medizinisches Instrument").

  • BPatG, 11.10.2012 - 35 ZA (pat) 50/09

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Deck- und

    Auch die Entscheidungspraxis des erkennenden sowie des 10. Senats des BPatG ging in Fortführung der oben genannten BGH-Entscheidung "Patentanwaltskosten" stets dahin, Doppelvertretungskosten nur dann anzuerkennen, wenn über den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes hinaus derart schwierige rechtliche Fragen zu beurteilen sind, für deren Bearbeitung das bei einem Patentanwalt vorauszusetzende rechtliche Wissen nicht ausreicht (vgl. BPatGE 45, 149 ff. - m. w. N. - sowie die Senatsbeschlüsse vom 18. September 2006, 5 W (pat) 422/05, vom 17. Oktober 2006, 5 W (pat) 8/06, und vom 6. März 2008, 5 W (pat) 443/03, jeweils abrufbar im Internet bei JURIS® Das Rechtsportal; ferner: BPatGE 51, 81 ff. - Medizinisches Instrument).
  • BPatG, 07.04.2010 - 35 W (pat) 34/09
    Auch die weitere Entscheidungspraxis des erkennenden sowie des 10. Senates geht in Fortführung der Entscheidung "Patentanwaltskosten" des Bundesgerichtshofs dahin, Doppelvertretungskosten nur dann anzuerkennen, wenn über den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes hinaus derart schwierige rechtliche Fragen zu beurteilen sind, dass für deren Beurteilung das bei einem Patentanwalt vorauszusetzende rechtliche Wissen nicht ausreicht (vgl. BPatGE 45, 149 ff. m. w. N.; Senatsbeschlüsse vom 18. September 2006, 5 W (pat) 422/05, und vom 17. Oktober 2006, 5 W (pat) 8/06, abrufbar bei juris Das Rechtsportal; vgl. zuletzt ).
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