Rechtsprechung
   OLG Bremen, 30.08.2017 - 5 W 10/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,37706
OLG Bremen, 30.08.2017 - 5 W 10/17 (https://dejure.org/2017,37706)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.08.2017 - 5 W 10/17 (https://dejure.org/2017,37706)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. August 2017 - 5 W 10/17 (https://dejure.org/2017,37706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,37706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB § 1960; FamFG §§ 7, 80, 81
    Erbrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auferlegung der notwendigen Auslagen der Erbprätendenten im Beschwerdeverfahren über die Einsetzung eines Nachlasspflegers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1960; FamFG § 7; FamFG § 80; FamFG § 81
    Beteiligtenstellung des Erbprätendenten im Verfahren über die Einsetzung eines Nachlasspflegers; Anspruch auf Erstattung seiner notwenigen Aufwendungen - Erbrecht; Kostenrecht; Einsetzung eines Nachlasspflegers; Beteiligtenstellung des Erbprätendenten; Kostenerstattung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1960 ; FamFG § 7 ; FamFG § 80 ; FamFG § 81
    Auferlegung der notwendigen Auslagen der Erbprätendenten im Beschwerdeverfahren über die Einsetzung eines Nachlasspflegers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten möglicher Erben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 39
  • FGPrax 2017, 266
  • FamRZ 2018, 296
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 08.10.2012 - 4 UF 209/12

    Kein Beschwerderecht der Tante des betroffenen Kindes bei Entscheidung über

    Auszug aus OLG Bremen, 30.08.2017 - 5 W 10/17
    Dass die Beteiligten zu 3) bis 5) seinerzeit selbst die Einsetzung eines Nachlasspflegers "beantragt" hatten, ist in diesem Zusammenhang unerheblich, weil es sich - s.o. - nicht um ein Antragsverfahren handelt, so dass der "Antrag" der Beteiligten zu 3) bis 5) nur die Qualität einer Anregung hatte (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 8.10.2012, 4 UF 209/12 -juris- Rn. 10; MDR 2012, 1466).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2014 - 10 WF 13/14
    Auszug aus OLG Bremen, 30.08.2017 - 5 W 10/17
    Demgemäß sind Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts dem Grunde nach nur bei ganz einfach gelagerten Sachverhalten oder wenn die Beauftragung für den Beteiligten erkennbar unnötig ist, als nicht notwendig anzusehen (OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.05.2014 - 10 WF 13/14 -, juris Rn. 8; FamRZ 2015, 1226).
  • OLG Hamm, 29.08.2014 - 14 UF 125/14

    Kostenentscheidung bei erfolglosem Antrag der Pflegeeltern auf Erlass einer

    Auszug aus OLG Bremen, 30.08.2017 - 5 W 10/17
    Demgemäß sind Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts dem Grunde nach nur bei ganz einfach gelagerten Sachverhalten oder wenn die Beauftragung für den Beteiligten erkennbar unnötig ist, als nicht notwendig anzusehen (OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.05.2014 - 10 WF 13/14 -, juris Rn. 8; FamRZ 2015, 1226).
  • OLG Bremen, 07.04.2010 - 4 WF 47/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor den Familiengerichten

    Auszug aus OLG Bremen, 30.08.2017 - 5 W 10/17
    Vorliegend ergab sich die Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts einerseits unter dem Gesichtspunkt des Prinzips der Waffengleichheit (OLG Bremen Beschl. v. 7.04.2010, 4 WF 47/10; FamRZ 2010, 1362) aus dem Umstand, dass sich die Beteiligte zu 1) im Beschwerdeverfahren anwaltlich vertreten ließ und der Beteiligte zu 2) selbst von Beruf Rechtsanwalt ist.
  • BayObLG, 27.07.2000 - 1Z BR 64/00

    Zur Erstattung der Kosten eines nur formell am Beschwerdeverfahren Beteiligten

    Auszug aus OLG Bremen, 30.08.2017 - 5 W 10/17
    Kostengläubiger kann also nur derjenige sein, der als materiell Beteiligter oder aufgrund einer sonstigen Beschwerdebefugnis berechtigt war, am Beschwerdeverfahren teilzunehmen (BayObLG Beschl. v. 27.07.2000 1Z BR 64/00 = FamRZ 2001, S. 380, 381 m.w.N.; Zimmermann in: Keidel, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 84 Rn. 14).
  • OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22

    Bindungswirkung; Daseinsmittelpunkt; Gerichtsstand; Gerichtsstandbestimmung;

    Für die Beteiligte zu 1.), die "unbedingte" Stellerin eines Antrages nach § 1961 BGB, die als solche unzweifelhaft Beteiligte gem. §§ 3 Abs. 1 Satz 2, 7 Abs. 1 FamFG ist (vgl. OLG Bremen MDR 2018, 39), gilt das erst recht.
  • OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 20 W 242/18

    Zur Frage der Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Anregung,

    Im hier vorliegenden Amtsverfahren der Anordnung einer Nachlasspflegschaft nach § 1960 BGB (vgl. dazu Keidel/Sternal, a.a.O., § 23 Rz. 5; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen FGPrax 2017, 266 [OLG Bremen 30.08.2017 - 5 W 10/17] , zitiert nach juris) kommt es alleine auf die materielle Beeinträchtigung subjektiver Rechte an.
  • OLG Brandenburg, 24.11.2022 - 3 W 120/22

    Verfahren zur Einziehung eines erteilten Erbscheins Sofortige Beschwerde gegen

    Auch wegen des Umstands, dass der Beteiligte zu 2 seinerseits durch einen Rechtsanwalt vertreten war, ergab sich die Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts unter dem Gesichtspunkt des Prinzips der Waffengleichheit (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 30.08.2017 - 5 W 10/17 - BeckRS 126889).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht