Rechtsprechung
OLG Hamburg, 24.11.2008 - 5 W 117/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- markenmagazin:recht
Art. 103 Abs. 1 GG; § 91a ZPO; § 321a ZPO
Keine "Antwortpflicht” wenn zu Unrecht abgemahnt wird - openjur.de
- JurPC
Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 91 a, 321 a ZPO
Antwortpflicht des Abgemahnten
- Kanzlei Prof. Schweizer
Abmahnung: keine Antwortpflicht des zu Unrecht Abgemahnten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 91a; ZPO § 321 a
Rechtsfolgen der unterbliebenen Beantwortung einer Abmahnung; Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine "Antwortpflicht" des zu Unrecht Abgemahnten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Ist die Abmahnung rechtlich oder sachlich unberechtigt, muss der Abgemahnte hierauf nicht hinweisen; der Abmahner trägt die Verfahrenskosten
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet, außergerichtlich auf eine irrtümliche Abmahnung zu reagieren
- Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)
Art. 103 Abs. 1 GG; §§ 91 a, 321 a ZPO
Keine Antwortpflicht des zu Unrecht Abgemahnten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antwortpflicht eines Abgemahnten in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten i.F.d. Ermangelns einer wettbewerbswidrigen Handlung oder ihrer Androhung durch einen Abgemahnten; Verpflichtung eines Gerichts zur Kenntnisnahme und zur Abwägung von Ausführungen der Parteien im ...
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine "Antwortpflicht" bei unberechtigter Abmahnung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Keine Antwortpflicht des zu Unrecht Abgemahnten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Antwortpflicht des zu Unrecht Abgemahnten
- anwaltzentrale.de (Kurzinformation)
Keine Antwortpflicht bei Abmahnung
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Hat der unberechtigt Abgemahnte bestimmte Aufklärungspflichten?
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Antwortpflicht bei unberechtigter Abmahnung im Wettbewerbsrecht
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Antwortpflicht des zu Unrecht Abgemahnten
Besprechungen u.ä.
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzanmerkung)
Antwortpflicht auf eine Abmahnung
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 159 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92
"Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2008 - 5 W 117/08
Die Antragstellerin übersieht, dass es nach nach herrschender Auffassung (vgl. BGH WRP 1995, 300 ff. -Kosten bei unbegründeter Abmahnung;… Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 12 Rn. 1.63 m.w.N.;… Harte/Henning/Brüning, UWG, § 12 Rn. 69;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 41 Rn. 55 ff.;… Ahrens/Spätgens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 4 Rn. 12 ff.) eine derartige "Antwortpflicht" des zu Unrecht Abgemahnten nicht gibt, da es an einer begangenen oder drohenden wettbewerbswidrigen Handlung mangelt.Aus den gleichen Gründen folgt eine Antwortpflicht -so sinnvoll eine Antwort zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten auch sein mag- nicht aus § 311 Abs. 2 Nr. 1, 2 BGB (c.i.c.) oder nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag bzw. einer entsprechenden Anwendung des § 840 Abs. 1, 2 ZPO ( vgl. eingehend BGH WRP 1995, 300, 301 f. -Kosten bei unbegründeter Abmahnung).
- BGH, 13.04.2005 - IV ZR 62/04
Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung einer Brandstiftung
Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2008 - 5 W 117/08
Nicht hingegen hat das Gericht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Urteil vom 8.7.1997, Az.: 1 BvR 1621/94;… juris-Rz. 43 f.; BGH NJW-RR 2005, 1051, 1052). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2008 - 5 W 117/08
Nicht hingegen hat das Gericht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Urteil vom 8.7.1997, Az.: 1 BvR 1621/94;… juris-Rz. 43 f.; BGH NJW-RR 2005, 1051, 1052).
- LG Düsseldorf, 21.10.2020 - 12 S 2/19 Dementsprechend besteht eine "Antwortpflicht des Abgemahnten" außerhalb der Störerhaftung mangels gesetzlichen Schuldverhältnisses zwischen den Beteiligten nicht (BGH GRUR 1995, 167, 169; OLG Hamburg BeckRS 2009, 04374; s. auch Forch, GRUR-Prax 2014, 367; Hofmann, GRUR-Prax 2020, 355).
- AG Landshut, 25.01.2019 - 10 C 985/18
Keine vorgerichtliche Aufklärungspflicht des für Urheberrechtsverletzung nicht …
Insoweit bestand eine Verpflichtung des Beklagten, seine vollständigen Erkenntnisse über den Hergang der Urheberrechtsverletzung gegenüber der Klägerin vorgerichtlich auszubreiten, nicht (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 27.08.2013, 5 W 88/12, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 02.02.2015, 5 W 47/13; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 24.11.2008, 5 W 117/08; Amtsgericht Hamburg, 03.07.2015, 36a C 134/14). - LG München I, 13.11.2019 - 21 S 2205/19
Keine Aufklärungspflicht des Anschlussinhabers beim Filesharing
Insoweit habe eine Verpflichtung des Beklagten, seine vollständigen Erkenntnisse über den Hergang der Urheberrechtsverletzung gegenüber der Klägerin vorgerichtlich auszubreiten, nicht bestanden (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 27.08.2013, 5 W 88/12, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 02.02.2015, 5 W 47/13; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 24.11.2008, 5 W 117/08; Amtsgericht Hamburg, 03.07.2015, 36a C 134/14).