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   OLG Hamburg, 24.11.2008 - 5 W 117/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2331
OLG Hamburg, 24.11.2008 - 5 W 117/08 (https://dejure.org/2008,2331)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.11.2008 - 5 W 117/08 (https://dejure.org/2008,2331)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. November 2008 - 5 W 117/08 (https://dejure.org/2008,2331)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ist die Abmahnung rechtlich oder sachlich unberechtigt, muss der Abgemahnte hierauf nicht hinweisen; der Abmahner trägt die Verfahrenskosten

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet, außergerichtlich auf eine irrtümliche Abmahnung zu reagieren

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Art. 103 Abs. 1 GG; §§ 91 a, 321 a ZPO
    Keine Antwortpflicht des zu Unrecht Abgemahnten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antwortpflicht eines Abgemahnten in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten i.F.d. Ermangelns einer wettbewerbswidrigen Handlung oder ihrer Androhung durch einen Abgemahnten; Verpflichtung eines Gerichts zur Kenntnisnahme und zur Abwägung von Ausführungen der Parteien im ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine "Antwortpflicht" bei unberechtigter Abmahnung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Antwortpflicht des zu Unrecht Abgemahnten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Antwortpflicht des zu Unrecht Abgemahnten

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Keine Antwortpflicht bei Abmahnung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Hat der unberechtigt Abgemahnte bestimmte Aufklärungspflichten?

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Antwortpflicht bei unberechtigter Abmahnung im Wettbewerbsrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Antwortpflicht des zu Unrecht Abgemahnten

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 159 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92

    "Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2008 - 5 W 117/08
    Die Antragstellerin übersieht, dass es nach nach herrschender Auffassung (vgl. BGH WRP 1995, 300 ff. -Kosten bei unbegründeter Abmahnung; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 12 Rn. 1.63 m.w.N.; Harte/Henning/Brüning, UWG, § 12 Rn. 69; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 41 Rn. 55 ff.; Ahrens/Spätgens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 4 Rn. 12 ff.) eine derartige "Antwortpflicht" des zu Unrecht Abgemahnten nicht gibt, da es an einer begangenen oder drohenden wettbewerbswidrigen Handlung mangelt.

    Aus den gleichen Gründen folgt eine Antwortpflicht -so sinnvoll eine Antwort zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten auch sein mag- nicht aus § 311 Abs. 2 Nr. 1, 2 BGB (c.i.c.) oder nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag bzw. einer entsprechenden Anwendung des § 840 Abs. 1, 2 ZPO ( vgl. eingehend BGH WRP 1995, 300, 301 f. -Kosten bei unbegründeter Abmahnung).

  • BGH, 13.04.2005 - IV ZR 62/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung einer Brandstiftung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2008 - 5 W 117/08
    Nicht hingegen hat das Gericht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Urteil vom 8.7.1997, Az.: 1 BvR 1621/94; juris-Rz. 43 f.; BGH NJW-RR 2005, 1051, 1052).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2008 - 5 W 117/08
    Nicht hingegen hat das Gericht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Urteil vom 8.7.1997, Az.: 1 BvR 1621/94; juris-Rz. 43 f.; BGH NJW-RR 2005, 1051, 1052).
  • LG Düsseldorf, 21.10.2020 - 12 S 2/19
    Dementsprechend besteht eine "Antwortpflicht des Abgemahnten" außerhalb der Störerhaftung mangels gesetzlichen Schuldverhältnisses zwischen den Beteiligten nicht (BGH GRUR 1995, 167, 169; OLG Hamburg BeckRS 2009, 04374; s. auch Forch, GRUR-Prax 2014, 367; Hofmann, GRUR-Prax 2020, 355).
  • AG Landshut, 25.01.2019 - 10 C 985/18

    Keine vorgerichtliche Aufklärungspflicht des für Urheberrechtsverletzung nicht

    Insoweit bestand eine Verpflichtung des Beklagten, seine vollständigen Erkenntnisse über den Hergang der Urheberrechtsverletzung gegenüber der Klägerin vorgerichtlich auszubreiten, nicht (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 27.08.2013, 5 W 88/12, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 02.02.2015, 5 W 47/13; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 24.11.2008, 5 W 117/08; Amtsgericht Hamburg, 03.07.2015, 36a C 134/14).
  • LG München I, 13.11.2019 - 21 S 2205/19

    Keine Aufklärungspflicht des Anschlussinhabers beim Filesharing

    Insoweit habe eine Verpflichtung des Beklagten, seine vollständigen Erkenntnisse über den Hergang der Urheberrechtsverletzung gegenüber der Klägerin vorgerichtlich auszubreiten, nicht bestanden (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 27.08.2013, 5 W 88/12, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 02.02.2015, 5 W 47/13; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 24.11.2008, 5 W 117/08; Amtsgericht Hamburg, 03.07.2015, 36a C 134/14).
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