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   OLG Rostock, 21.10.2010 - 5 W 117/10   

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https://dejure.org/2010,13387
OLG Rostock, 21.10.2010 - 5 W 117/10 (https://dejure.org/2010,13387)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21.10.2010 - 5 W 117/10 (https://dejure.org/2010,13387)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - 5 W 117/10 (https://dejure.org/2010,13387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für eine bei einem unzuständigen Gericht eingereichte Schutzschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer bei einem unzuständigen Gericht eingereichten Schutzschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 91 Abs. 1 ZPO
    Wer die Fehler der anderen Seite voraussieht und die Schutzschrift beim falschen Gericht hinterlegt, erhält die Kosten der Schutzschrift erstattet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 575
  • GRUR-RR 2011, 230
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 20/07

    Kosten der Schutzschrift III

    Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2010 - 5 W 117/10
    Die Kostenerstattung ist grundsätzlich zu bejahen, wenn ein Verfügungsantrag eingereicht und damit ein Prozessrechtsverhältnis begründet wird, gleichgültig, ob die Schutzschrift vor oder nach ihm bei Gericht eingeht (Zöller/Herget, ZPO , 28. Aufl., Rdn. 13 zu § 91 unter "Schutzschrift"; BGH vom 23.11.2006, GRUR 2007, 727 und vom 13.03.2008, NJW-RR 2008, 1093 = GRUR 2008, 640 ).

    Für die gegen einen erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht eingereichte Schutzschrift mit Sachvortrag erhält der mit der Vertretung im erwarteten Eilverfahren betraute Rechtsanwalt die 1, 3-fache Gebühr nach Nr. 3100 RVG -VV, wenn der Verfügungsantrag bei Gericht eingeht und später wieder zurückgenommen wird (BGH GRUR 2008, 640 ).

  • BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06

    Kosten der Schutzschrift II

    Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2010 - 5 W 117/10
    Die Kostenerstattung ist grundsätzlich zu bejahen, wenn ein Verfügungsantrag eingereicht und damit ein Prozessrechtsverhältnis begründet wird, gleichgültig, ob die Schutzschrift vor oder nach ihm bei Gericht eingeht (Zöller/Herget, ZPO , 28. Aufl., Rdn. 13 zu § 91 unter "Schutzschrift"; BGH vom 23.11.2006, GRUR 2007, 727 und vom 13.03.2008, NJW-RR 2008, 1093 = GRUR 2008, 640 ).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 10 W 125/99

    Erstattung von Kosten der Schutzschrift

    Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2010 - 5 W 117/10
    Die Kosten einer bei einem unzuständigen Gericht eingereichten Schutzschrift sind zwar grundsätzlich nicht erstattungsfähig (OLG Düsseldorf JurBüro 2000, 423 ).
  • OLG Hamburg, 23.10.2013 - 4 W 100/13

    Kostenerstattung für multiple Schutzschriften - Wettbewerbssache:

    Voraussetzung ist mithin, dass es zu einem Prozessrechtsverhältnis der Parteien kommt, das schließlich die Grundlage des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs bildet (OLG Düsseldorf JurBüro 2000, 423; OLG Rostock NJW-RR 2011, 575; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 55, Rn. 55; Baumbach/Lauterbach-Hartmann, ZPO, 71. Aufl., § 91 Rn. 192; Münchener Kommentar-Schulz, ZPO, 4. Aufl., § § 103 Rn. 8).
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