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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.11.2013 - 5 W 121/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43623
OLG Hamburg, 14.11.2013 - 5 W 121/13 (https://dejure.org/2013,43623)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.11.2013 - 5 W 121/13 (https://dejure.org/2013,43623)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. November 2013 - 5 W 121/13 (https://dejure.org/2013,43623)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Computerspiel-Filesharing

    § 97 Abs 1 UrhG, § 104a Abs 1 UrhG, § 105 UrhG, § 32 ZPO
    Urheberrechtsverletzung: Gerichtsstand für einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine natürliche Person wegen Filesharing eines Computerspiels

  • Telemedicus

    Ausschließlicher Gerichtsstand nach § 104a UrhG auch im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • Telemedicus

    Ausschließlicher Gerichtsstand nach § 104a UrhG auch im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei Filesharing-Fällen ist der "fliegende Gerichtsstand" auch bei Beantragung einer einstweiligen Verfügung ausgeschlossen

  • kanzlei.biz

    Ausschließlicher Gerichtsstand für Urheberrechtsstreitigkeiten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 104a, 105 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Ausschließlicher Gerichtsstand nach § 104a UrhG

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zur Neuregelung des § 104 a UrhG

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes bei P2P-Urheberrechtsverletzungen gilt auch für das einstweilige Verfügungsverfahren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes gilt auch für vorläufigen Rechtsschutz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes gilt auch für vorläufigen Rechtsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 109
  • MMR 2014, 553
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Köln, 06.05.2015 - 14 O 123/14

    Fliegender Gerichtsstand auch bei Privatpersonen?

    Insofern handelt es sich um eine Spezialvorschrift im Verhältnis zu § 32 ZPO, die in seinem Anwendungsbereich der allgemeinen Regelung des § 32 ZPO vorgeht (vergleiche so auch OLG Hamburg, Beschluss vom 14. November 2013 - 5 W 121/13).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2195
OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13 (https://dejure.org/2014,2195)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.01.2014 - 5 W 121/13 (https://dejure.org/2014,2195)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 5 W 121/13 (https://dejure.org/2014,2195)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Erfüllung eines zu vollstreckenden Anspruchs nach Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888
    Rechtsfolgen der Erfüllung des zu vollstreckenden Anspruchs nach Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 888
    Rechtsfolgen der Erfüllung des zu vollstreckenden Anspruchs nach Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens; Kostenentscheidung nach Erledigung des Zwangsvollstreckungsverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.10.1961 - V ZR 192/60
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
    Mit einer Aneinanderreihung von nach und nach gegebenen Teilauskünften, wie sie hier durch die Kombination verschiedener Mitteilungen im Rahmen von Anwaltsschreiben und Teilauflistungen erfolgte, ist das nicht gewährleistet (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.1961 - V ZR 192/60 - NJW 1962, 245).

    Die Erklärung in der Beschwerdebegründung, mit dem jetzigen Verzeichnis würden sämtliche Nachlasswerte zusammengefasst, erstreckt sich als zeitlich letzter und abschließender Auskunftsakt auf den geschuldeten Gesamtumfang der Auskunft, so dass der dortige Hinweis auf die Anlage B1a eine zulässige Bezugnahme auf ein Teilverzeichnis darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.1961 - V ZR 192/60 - NJW 1962, 245).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2006 - 5 Ta 222/06

    Vollstreckungsverfahren: Kostentragung bei fehlender Erledigterklärung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
    Der Gläubiger muss dann das (Zwangsvollstreckungs-)Verfahren für erledigt erklären (OLG Bamberg, FamRZ 1999, 111; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.11.2006 - 5 Ta 222/06 - juris; Vollkommer, Handbuch des Zwangsvollstreckungsrechts, 2009, Teil 2, Kapitel 7, Rdn. 18a).

    Durch die Erfüllung wurde ihm die Grundlage entzogen und er wäre ohne die Erledigungserklärung der Gläubigerinnen aufzuheben gewesen (Vollkommer in: Handbuch des Zwangsvollstreckungsrechts, 2009, Teil 2, Kapitel 7, Rdn. 18 und 63; siehe auch OLG Bamberg, FamRZ 1999, 111; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.11.2006 - 5 Ta 222/06 - juris).

  • OLG Bamberg, 15.12.1997 - 7 WF 145/97

    Prozeßkostenhilfe: Erfolgsaussichten bei Rechtsmittel gegen Zwangsgeldbeschluß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
    Der Gläubiger muss dann das (Zwangsvollstreckungs-)Verfahren für erledigt erklären (OLG Bamberg, FamRZ 1999, 111; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.11.2006 - 5 Ta 222/06 - juris; Vollkommer, Handbuch des Zwangsvollstreckungsrechts, 2009, Teil 2, Kapitel 7, Rdn. 18a).

    Durch die Erfüllung wurde ihm die Grundlage entzogen und er wäre ohne die Erledigungserklärung der Gläubigerinnen aufzuheben gewesen (Vollkommer in: Handbuch des Zwangsvollstreckungsrechts, 2009, Teil 2, Kapitel 7, Rdn. 18 und 63; siehe auch OLG Bamberg, FamRZ 1999, 111; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.11.2006 - 5 Ta 222/06 - juris).

  • OLG Koblenz, 22.09.2004 - 5 W 574/04

    Verhängung eines Zwangsgelds zur Erzwingung von Angaben aus dem Erbrecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
    Für die erfüllungs- und damit zwangsvollstreckungsrechtlich relevanten Folgen einer mangelhaften Auskunft ist zu differenzieren: Wird die Lückenhaftigkeit unmittelbar aus den Erklärungen des Schuldners deutlich, etwa weil bestimmte Gruppen von Nachlassgegenständen völlig fehlen oder der Verpflichtete den Umfang seiner Verpflichtung rechtsirrig falsch eingeschätzt hat, so sind die formellen Anforderungen an eine geordnete Auskunft nicht erfüllt (OLG Nürnberg, MDR 2005, 817; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 394).

    Vielmehr ist der Frage, ob die erteilten Auskünfte korrekt und erschöpfend sind, im Verfahren über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nachzugehen (OLG Nürnberg, MDR 2005, 817; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 394; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 434; Haas in: Staudinger, BGB, 2006, § 2314 Rdn. 42; Gruber in: MünchKommZPO, 4. Aufl. 2012, § 888 Rdn. 12).

  • OLG Nürnberg, 25.02.2005 - 5 U 3721/04

    Zur Auskunftserteilung des Erben an den Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
    Für die erfüllungs- und damit zwangsvollstreckungsrechtlich relevanten Folgen einer mangelhaften Auskunft ist zu differenzieren: Wird die Lückenhaftigkeit unmittelbar aus den Erklärungen des Schuldners deutlich, etwa weil bestimmte Gruppen von Nachlassgegenständen völlig fehlen oder der Verpflichtete den Umfang seiner Verpflichtung rechtsirrig falsch eingeschätzt hat, so sind die formellen Anforderungen an eine geordnete Auskunft nicht erfüllt (OLG Nürnberg, MDR 2005, 817; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 394).

    Vielmehr ist der Frage, ob die erteilten Auskünfte korrekt und erschöpfend sind, im Verfahren über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nachzugehen (OLG Nürnberg, MDR 2005, 817; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 394; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 434; Haas in: Staudinger, BGB, 2006, § 2314 Rdn. 42; Gruber in: MünchKommZPO, 4. Aufl. 2012, § 888 Rdn. 12).

  • OLG München, 30.09.1997 - 26 WF 1008/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
    Das fällt ausschließlich in ihren Verantwortungsbereich und rechtfertigt ihre alleinige Kostenlast (in diesem Sinne auch OLG München, FamRZ 1998, 179).
  • OLG Zweibrücken, 18.09.1997 - 5 WF 41/97

    Erteilung der Vermögensauskunft; Vornahme einer unvertretbaren Handlung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
    Soweit das Landgericht für seine im Nichtabhilfebeschluss vertretene gegenteilige Auffassung, wonach die Auskunftserteilung auf die Rechtmäßigkeit des Zwangsgeldbeschlusses von vornherein keine Auswirkung hätte haben können, Rechtsprechung des OLG Zweibrücken herangezogen hat, betraf die zitierte Entscheidung vom 18.9.1997 (5 WF 41/97 - FamRZ 1998, 384) eine andere Fallkonstellation.
  • BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02

    Überraschungsentscheidung des Beschwerdegerichts - Rechnungslegung gegenüber

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
    Der Berechtigte kann dann eine Ergänzung verlangen und diesen Anspruch gemäß § 888 ZPO vollstrecken (Senat, Beschl. v. 29.8.2006 - 5 W 72/06; vgl. auch BayObLG, NJW-RR 2002, 1381).
  • OLG Brandenburg, 13.06.1997 - 10 W 37/96

    Zwangsvollstreckung eines Anspruchs auf Vorlage eines Nachlassverzeichnisses;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
    Nur so wird der Berechtigte in die Lage versetzt, das sich mit der letzten Auskunft als abschließend darstellende Gesamtverzeichnis auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 180; zum Aspekt der Überprüfbarkeit Krüger in: MünchKommBGB, 6. Aufl. 2012, § 260 Rdn. 40).
  • OLG Celle, 17.10.2012 - 4 W 181/12

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Einholung eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
    Das folgt aus einer entsprechenden Anwendung der Grundsätze der Erledigung in der Hauptsache (zur Geltung jener Grundsätze im Zwangsvollstreckungsverfahren nach den §§ 887, 888 ZPO, Senat, Beschlüsse v. 18.7.2012 - 5 W 94/12 - und vom 30.11.2012 - 5 W 360/12; OLG Celle, Beschl. v. 17.10.2012 - 4 W 181/12 - juris; OLG Stuttgart, MDR 2010, 1078), wonach die Auferlegung der Kosten davon abhängt, ob ein Antrag vor dem erledigenden Ereignisses zulässig und begründet gewesen war und danach unzulässig oder unbegründet wurde.
  • OLG Naumburg, 12.10.2010 - 1 U 73/10

    Pflichtteil: Ordnungsgemäße Erfüllung der Auskunftspflicht des Erben über den

  • OLG Saarbrücken, 29.08.2006 - 5 W 72/06

    Verwalter muss Liste der Wohnungseigentümer herausgeben

  • OLG Stuttgart, 30.04.2010 - 3 W 22/10

    Zulässigkeit der Erledigungserklärung der Hauptsache im Vollstreckungsverfahren;

  • BayObLG, 20.09.2021 - 101 ZBR 134/20

    Anspruch auf eidesstattliche Versicherung im aktienrechtlichen

    Entsprechend kann ein Auskunftstitel nach Erteilung einer Auskunft mit Erfüllungswirkung auch bei Zweifeln an deren Richtigkeit nicht mehr vollstreckt werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Oktober 2020, 26 W 23/20, juris Rn. 13 f.; OLG Köln, Beschluss vom 26. Juli 2018, 9 W 15/18, juris, unter 2.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Januar 2016, I-15 W 12/15, juris Rn. 3; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2015, 13 WF 58/15, juris Rn. 8; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Januar 2014, 5 W 121/13, juris Rn. 28; OLG Hamm, Beschluss vom 12. März 2010, 25 W 77/10, juris Rn. 7; OLG Schleswig, Beschluss vom 7. April 2011, 3 W 81/10, NJW-RR 2011, 1449 [juris Rn. 14]; Stürner in BeckOK ZPO, 41. Ed. Stand: 1. Juli 2021, § 888 Rn. 6 Stichwort "Auskunftsverpflichtung"; Lugani in Prütting/Gehrlein, ZPO, 13. Aufl. 2021, § 888 Rn. 12; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 42. Aufl. 2021, § 888 Rn. 7; Bendtsen in Kindl/MellerHannich, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 4. Aufl. 2021; ZPO § 888 Rn. 23; Lackmann in Musielak/Voit, ZPO,18. Aufl. 2021, § 888 Rn. 8; Gruber in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 888 Rn. 12; Haft in Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2. Aufl. 2018, ZPO § 888 Rn. 26; Bartels in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2017, § 888 Rn. 18; Rensen in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2015, § 888 Rn. 12; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. März 2015, I ZB 74/14, GRUR 2015, 1248 Rn. 15).
  • OLG München, 03.02.2020 - 18 W 1281/19

    Auslegung eines Vollstreckungstitels

    Tut er das nicht, ist der Zwangsgeldbeschluss aufzuheben, und der zugrunde liegende Antrag ist zurückzuweisen (OLG Bamberg, FamRZ 1999, 111; OLG Saarbrücken Beschluss vom 24.1.2014 - 5 W 121/13 - m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.11.2013 - 5 W 121/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43394
OLG Hamburg, 06.11.2013 - 5 W 121/13 (https://dejure.org/2013,43394)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.11.2013 - 5 W 121/13 (https://dejure.org/2013,43394)
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