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   OLG Saarbrücken, 29.11.1978 - 5 W 127/78   

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OLG Saarbrücken, 29.11.1978 - 5 W 127/78 (https://dejure.org/1978,11034)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.11.1978 - 5 W 127/78 (https://dejure.org/1978,11034)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. November 1978 - 5 W 127/78 (https://dejure.org/1978,11034)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 01.06.2015 - 24 W 881/15

    Anwesenheitsrecht der Gegenpartei bei einer ärztlichen Untersuchung durch einen

    Nach herrschender Rechtsprechung rechtfertigt die unterbliebene Benachrichtigung des Prozessgegners vom Untersuchungstermin nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.11.1978 - 5 W 127/78 OLGZ 1980, 37; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08.01.2003 - 1 W 18/02, OLG München, Beschluss vom 15.10.1999 - 1 W 2656/99 -, OLG Hamm, Beschluss vom 16.07.2003 - 1 W 13/03 -, Rn. 4; Martis/Winkhart, a. a. O., Rn. S 128, Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl. § 357 Rn. 3 und § 406 Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 08.01.2003 - 1 W 18/02

    Keine Parteiöffentlichkeit bei ärztlicher Untersuchung

    Gemäß § 406 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 42 ZPO ist die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - nur - begründet, wenn objektive Gründe vorliegen, die aus Sicht der ablehnenden Partei vernünftigerweise geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (s. BGH NJW 1975, S. 1363; NJW-RR 1987, S. 893; OLG Saarbrücken, OLGZ 1980, S. 37, 40; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2001, S. 1149; Zöller/ Greger, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 406 Rdn. 8; Baumbach/Hartmann, ZPO, 60. Aufl. 2002, § 406 Rdn. 4; Musielak/Huber, ZPO, 3. Aufl. 2002, § 406 Rdn. 4).

    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Prozeßgegner von einem Termin zur ärztlichen Untersuchung einer Partei nicht unterrichtet wird; dem Anwesenheitsrecht des Prozeßgegners steht dann nämlich die Wahrung des Persönlichkeitsrechts und der Intimsphäre der Partei gegenüber, wobei es nicht darauf ankommt, ob diese Untersuchung den engeren körperlichen Intimbereich oder - wie vorliegend - andere Körperstellen (hier: Mundhöhle) betrifft (s. OLG Saarbrücken, OLGZ 1980, S. 37, 40 f.; OLG Stuttgart, VersR 1991, S. 1305; OLG Köln, NJW 1992, S. 1568 f.; Zöller/Greger, aaO., § 406 Rdn. 9 und § 402 Rdn.5 a; Musielak/Huber, aaO., § 406 Rdn. 11 und § 404 a Rdn. 6; Thomas/Putzo/Reichold, aaO., § 406 Rdn. 3; zurückhaltender wohl: Baumbach/Hartmann, aaO., § 406 Rdn. 18).

  • OLG Köln, 25.03.1992 - 27 W 16/92

    Sachverständiger Untersuchung Patient Arzthaftung

    Da die Beklagte zur Anwesenheit bei der ärztlichen Untersuchung der Klägerin nicht berechtigt war, hat der Sachverständige sich aus der Sicht einer vernünftigen Partei nicht dadurch, daß er ihr die Teilnahme am Untersuchungstermin nicht ermöglicht hat, dem Verdacht der Befangenheit ausgesetzt (vgl. auch OLG Saarbrücken OLGZ 80, 37; Zöller-Stephan, ZPO, 16. Aufl., § 406 Rn. 9).
  • OLG Celle, 08.11.1993 - 4 W 309/93

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit ;

    Es wird zwar im Anschluß an eine Entscheidung des OLG Saarbrücken (OLGZ 1980, 37.) die Auffassung vertreten, das Erfordernis, den Ablehnungsantrag unverzüglich einzureichen, werde durch die Gerichtsferien gehemmt (vgl. Stein/Jonas/Leipold a.a.O.).
  • OLG Köln, 19.01.1983 - 4 WF 4/83

    Ablehnung eines Gutachtens; Ablehnung eines Sachverständigen; Geltendmachung von

    Umstritten ist lediglich, ob daraus herzuleiten ist, daß alle nach der schriftlichen Begutachtung entstehenden Ablehnungsgründe "unverzüglich« geltend gemacht werden müssen (so die herrschende Meinung, vgl. OLG Saarbrücken OLGZ 1980, 37; Thomas/Putzo, ZPO 12. Aufl.
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