Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 31.07.1996 - 5 W 127/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Beschwerderecht eines Lebenspartners gegen die Bestellung eines Betreuers
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Beschwerderecht bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerderecht eines Lebenspartners gegen die Bestellung eines Betreuers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerderecht eines Lebenspartners gegen die Bestellung eines Betreuers
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 451
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 19 Wx 35/07
Betreuungsanordnung: Beschwerderecht eines Lebensgefährten
Nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung, die keine allgemeine Beschreibung der Voraussetzungen der Beschwerdebefugnis enthält, sondern die in Betracht kommenden Beschwerdeführer durch eine ins einzelne gehende Aufzählung konkret bezeichnet, gehört die Lebensgefährtin eines Betroffenen nicht zum Kreis der Beschwerdeberechtigten (vgl. OLG Schleswig FPR 2002, 277; BayObLG a.a.O., OLG Oldenburg, NJW-RR 1997, 451;… Kayser, a.a.O., § 69 g Rnr. 10 m.w.N.;… Bienwald, 4. Aufl., § 69 g RNr. 15;… Dammrau/Zimmermann, 3. Aufl., § 69 g FGG, Rnr. 24). - OLG Schleswig, 30.01.2002 - 2 W 5/02
Keine entsprechende Anwendung des § 69 g I FGG auf Lebensgefährten und Verlobte
§ 69 g Abs. 1 FGG findet dagegen keine - entsprechende - Anwendung auf Lebensgefährten und Verlobte, die mit dem Betroffenen in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben (…vgl. auch BayObLG aaO; OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 451). - BayObLG, 22.01.1998 - 4Z BR 1/98
Beschwerderecht des Lebenspartners eines Betroffenen bei der Bestellung eines …
Nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung, die keine allgemeine Beschreibung der Voraussetzungen der Beschwerdebefugnis enthält, sondern die in Betracht kommenden Beschwerdeführer durch eine ins einzelne gehende Aufzählung konkret bezeichnet, gehört der Lebensgefährte des Betroffenen nicht zum Kreis der Beschwerdeberechtigten (OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 451).