Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 21.07.2020

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 21.10.2020 - 5 W 14/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,33332
OLG Bremen, 21.10.2020 - 5 W 14/20 (https://dejure.org/2020,33332)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.10.2020 - 5 W 14/20 (https://dejure.org/2020,33332)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - 5 W 14/20 (https://dejure.org/2020,33332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 453
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.02.2015 - XII ZB 608/13

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers in Betreuungssachen: Abrechnung

    Auszug aus OLG Bremen, 21.10.2020 - 5 W 14/20
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der den Vertrag überprüfende Rechtsanwalt gegenüber der anderen Vertragspartei überhaupt in Erscheinung tritt oder einen sichtbaren Beitrag bei der Gestaltung des Vertragsinhalts liefert; die bloße "interne" - also auf den Mandanten ausgerichtete - Überprüfung eines Vertrags stellt bereits eine Mitwirkungshandlung i.S.v. Vorbemerkung 2.3 zu VV 2300 dar (vgl. BGH Beschl. v. 25.02.2015, XII ZB 608/13 - juris - Rn. 20; LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 12.05.2015, 6 S 112/15 - juris- Rn. 3 m.w.N.; Teubel in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 7. Auflage 2018, VV Vorbemerkung 2.3 Rn. 6; Hanses, Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 25.02.2015, ZFSch 2015 S. 463, 465).

    Eine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift, die eine Herabsetzung der Vergütung des Verfahrenspflegers erlaubt, besteht nicht (BGH Beschl. v. 25.02.2015, XII ZB 608/13 - juris - Rn. 24).

  • BGH, 22.02.2018 - IX ZR 115/17

    Vergütung der auftragsgemäß auf den Entwurf eines Testaments beschränkten

    Auszug aus OLG Bremen, 21.10.2020 - 5 W 14/20
    Dessen Ausrichtung auf eine andere Vertragspartei rechtfertigt die gebührenrechtliche Gleichbehandlung mit dem Fall, dass der Rechtsanwalt selbst nach außen tätig werden soll (BGH Urteil vom 22.2.2018 - IX ZR 115/17- juris - Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 3 Wx 27/15

    Zur Vergütung des Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG Bremen, 21.10.2020 - 5 W 14/20
    Auf den Vergütungsanspruch des im Nachlassverfahren bestellten Verfahrenspflegers finden die Regelungen der §§ 277 FamFG, 1835 BGB entsprechende Anwendung (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 6.12.2017, 2 Wx 253/17; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1.06.2015, I-3 Wx 27/15).
  • BGH, 24.09.2014 - XII ZB 444/13

    Verfahrenspflegervergütung im betreuungsgerichtlichen Genehmigungsverfahren für

    Auszug aus OLG Bremen, 21.10.2020 - 5 W 14/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist § 1835 Abs. 3 BGB auf den Vergütungsanspruch des anwaltlichen Verfahrenspflegers anwendbar, wenn die Verfahrenspflegschaft - wie hier - berufsmäßig geführt wird (BGH Beschl. v. 24.09.2014, XII ZB 444/13 - juris - Rn.8).
  • OLG Köln, 06.12.2017 - 2 Wx 253/17

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung einer Nachlasspflegschaft

    Auszug aus OLG Bremen, 21.10.2020 - 5 W 14/20
    Auf den Vergütungsanspruch des im Nachlassverfahren bestellten Verfahrenspflegers finden die Regelungen der §§ 277 FamFG, 1835 BGB entsprechende Anwendung (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 6.12.2017, 2 Wx 253/17; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1.06.2015, I-3 Wx 27/15).
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.05.2015 - 6 S 112/15

    Vertragsentwurf, notariell, Geschäftsgebühr, Fälligkeitsregel, Ausgleichsbetrag

    Auszug aus OLG Bremen, 21.10.2020 - 5 W 14/20
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der den Vertrag überprüfende Rechtsanwalt gegenüber der anderen Vertragspartei überhaupt in Erscheinung tritt oder einen sichtbaren Beitrag bei der Gestaltung des Vertragsinhalts liefert; die bloße "interne" - also auf den Mandanten ausgerichtete - Überprüfung eines Vertrags stellt bereits eine Mitwirkungshandlung i.S.v. Vorbemerkung 2.3 zu VV 2300 dar (vgl. BGH Beschl. v. 25.02.2015, XII ZB 608/13 - juris - Rn. 20; LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 12.05.2015, 6 S 112/15 - juris- Rn. 3 m.w.N.; Teubel in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 7. Auflage 2018, VV Vorbemerkung 2.3 Rn. 6; Hanses, Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 25.02.2015, ZFSch 2015 S. 463, 465).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2021 - L 37 SF 55/20

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Wartefrist - beendetes

    § 1835 Abs. 3 BGB ist zu entnehmen, dass ein Dritter nicht davon profitieren soll, dass der Rechtsanwalt eine Tätigkeit selbst vornimmt, für die ein juristischer Laie in gleicher Lage sich vernünftigerweise eines Rechtsanwaltes bedienen würde (vgl. Müller-Rabe a.a.O. Rn. 278; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 5 W 14/20 - juris Rn. 6).
  • LG München I, 16.02.2023 - 4 O 14404/22

    Unionsrechtswidrige Anwaltsvergütungsvereinbarung mit Verbraucher

    Die Klägerin stützt sich für ihre Rechtsauffassung, dass durch ihre Prüfung der Änderungsvereinbarung bereits die Geschäftsgebühr verdient sei, u.a. auf den Beschluss des OLG Bremen vom 21.10.2020, Az.: 5 W 14/20, wonach ein als Verfahrenspfleger tätiger Rechtsanwalt für die Prüfung und Erteilung der Zustimmung bezüglich eines vom Nachlasspfleger für die unbekannten Erben geschlossenen Grundstückskaufvertrags die Geschäftsgebühr erhalte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2021 - L 37 SF 123/20

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Bewertung der Überlange -

    § 1835 Abs. 3 BGB ist zu entnehmen, dass ein Dritter nicht davon profitieren soll, dass der Rechtsanwalt eine Tätigkeit selbst vornimmt, für die ein juristischer Laie in gleicher Lage sich vernünftigerweise eines Rechtsanwaltes bedienen würde (vgl. Müller-Rabe a.a.O. Rn. 278; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 5 W 14/20 - juris Rn. 6).
  • KG, 15.02.2022 - 19 W 170/21
    Danach kann der Verfahrenspfleger eine Vergütung nach dem RVG verlangen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein juristischer Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (vgl. BGH, Beschluss v. 16.12.2020, XII ZB 410/20 Rn. 17; KG, 19. Senat, Beschluss v. 23.9.2021, Az 19 W 94/21; OLG Bremen, Beschluss v. 21.10.2020, 5 W 14/20).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.07.2020 - 5 W 14/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28416
OLG Saarbrücken, 21.07.2020 - 5 W 14/20 (https://dejure.org/2020,28416)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.07.2020 - 5 W 14/20 (https://dejure.org/2020,28416)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - 5 W 14/20 (https://dejure.org/2020,28416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • erbrechtsiegen.de

    Beschwerde eines am Erbscheinsverfahren Beteiligten

  • rechtsportal.de

    1. Der Beschwerde eines am Erbscheinsverfahren Beteiligten, der sich selbst nicht als Erbe ansieht und sich deshalb gegen die Einziehung eines zugunsten anderer Beteiligter erteilten, insoweit mittelbar sein eigenes Erbrecht verneinenden Erbscheines wendet, fehlt es ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde in einem Erbscheinsverfahren Fehlende Beschwerdeberechtigung Keine unmittelbare Beeinträchtigung eines subjektiven Rechts eines Beteiligten Rechtsmittel als isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erbscheinverfahren: Beschwerderecht eines "Nichterben" gegen Einziehung eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 03.09.2014 - 15 W 305/14

    Zulässigkeit der Beschwerde der Erben gegen die Aufhebung der Feststellung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2020 - 5 W 14/20
    Erforderlich ist ein unmittelbarer nachteiliger Eingriff: Der Rechtsfolgenausspruch der angefochtenen Entscheidung, das heißt ihr der formellen und materiellen Rechtskraft fähiger Inhalt, muss ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern, ungünstig beeinflussen oder gefährden, die Ausübung dieses Rechts stören oder dem Beschwerdeführer die mögliche Verbesserung seiner Rechtsstellung vorenthalten oder erschweren (OLG Hamm, FamRZ 2015, 787; Meyer-Holz, in: Keidel, a.a.O., § 59 Rn. 9).

    Von hier nicht einschlägigen Konstellationen abgesehen, muss sich die Rechtsbeeinträchtigung aus dem Inhalt der Entscheidungsformel, nicht lediglich aus der Art der Begründung ergeben (KG, OLGZ 1966, 74; BayObLG, MDR 2001, 94; OLG Hamm, FamRZ 2015, 787).

    Denn aus dieser Entscheidung folgt keine unmittelbare Beeinträchtigung eines subjektiven Rechts des Beteiligten zu 1); insbesondere wird durch die Aufhebung des zugunsten der anderen Beteiligten ergangenen Feststellungsbeschlusses nicht positiv festgestellt, dass der Beteiligte zu 1) selbst Erbe ist (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2015, 787; Meyer-Holz, in: Keidel, a.a.O., § 59 Rn. 81a).

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 623/11

    Ablehnung der Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft: Beschwerdeberechtigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2020 - 5 W 14/20
    Auch im Rahmen einer Beschwerde gegen den Beschluss über die Einziehung oder Kraftloserklärung eines Erbscheines ist nur derjenige beschwerdeberechtigt, der durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt wird (materielle Beschwer; vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2012 - XII ZB 623/11, NJW 2012, 2039; zum Einziehungsverfahren Zimmermann, in: Keidel, FamFG 20. Aufl., § 353 Rn. 23).

    Das ist nur der Fall, wenn der angefochtene Beschluss den Beschwerdeführer in einem subjektiven Recht unmittelbar beeinträchtigt, das heißt negative Auswirkungen auf seine materielle Rechtsstellung hat; ein rechtliches oder etwa nur berechtigtes Interesse genügt nicht (BGH, Beschluss vom 18. April 2012 - XII ZB 623/11, NJW 2012, 2039; KG, OLGE 26, 287; Meyer-Holz, in: Keidel, a.a.O., § 59 Rn. 15).

  • OLG Saarbrücken, 12.12.2017 - 5 W 53/17

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an eine Pflichtteilsentziehung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2020 - 5 W 14/20
    Der Nachlasswert oder ein Bruchteil davon (vgl. § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GNotKG; Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 5 W 53/17, NJW 2018, 957) bietet hierfür keine sachgerechte Bezugsgröße.
  • BGH, 25.11.1986 - VI ZB 12/86

    Anfechtung eines unechten Versäumnisurteils

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2020 - 5 W 14/20
    Eine Beschwerde liegt nur dann vor, wenn aus einem Schriftstück die Absicht, eine Entscheidung der Nachprüfung durch die höhere Instanz zu unterstellen, deutlich hervorgeht (BayObLG, NJW-RR 2000, 671 = BayObLGZ 1999, 330; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1986 - VI ZB 12/86, NJW 1987, 1204; Beschluss vom 19. November 1997 - XII ZB 157/97, NJW-RR 1998, 507; Sternal, in: Keidel, a.a.O., § 64 Rn. 27).
  • BayObLG, 07.10.1999 - 1Z BR 122/99

    Formerfordernisse der Beschwerde und des Wiedereinsetzungsgesuchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2020 - 5 W 14/20
    Eine Beschwerde liegt nur dann vor, wenn aus einem Schriftstück die Absicht, eine Entscheidung der Nachprüfung durch die höhere Instanz zu unterstellen, deutlich hervorgeht (BayObLG, NJW-RR 2000, 671 = BayObLGZ 1999, 330; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1986 - VI ZB 12/86, NJW 1987, 1204; Beschluss vom 19. November 1997 - XII ZB 157/97, NJW-RR 1998, 507; Sternal, in: Keidel, a.a.O., § 64 Rn. 27).
  • BGH, 19.11.1997 - XII ZB 157/97

    Auslegung einer Erklärung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe als Berufung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2020 - 5 W 14/20
    Eine Beschwerde liegt nur dann vor, wenn aus einem Schriftstück die Absicht, eine Entscheidung der Nachprüfung durch die höhere Instanz zu unterstellen, deutlich hervorgeht (BayObLG, NJW-RR 2000, 671 = BayObLGZ 1999, 330; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1986 - VI ZB 12/86, NJW 1987, 1204; Beschluss vom 19. November 1997 - XII ZB 157/97, NJW-RR 1998, 507; Sternal, in: Keidel, a.a.O., § 64 Rn. 27).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.2015 - 11 Wx 69/15

    Nachlasssache: Beschwerdeberechtigung des entlassenen Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2020 - 5 W 14/20
    Soweit das Beschwerderecht gegen die Einziehung nicht nur dem ursprünglichen Antragsteller, sondern jedem potentiell für den Erbschein Antragsberechtigten zusteht (BGH, Beschluss vom 19. Juni 1959 - V ZB 19/58, BGHZ 30, 222; BayObLG, NJW-RR 2002, 440; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2015, 1489), zählt der Beteiligte zu 1) nicht zu diesem Personenkreis; als - nach eigener Darstellung - "Nichterbe" hat er kein Beschwerderecht gegen die Einziehung eines für den ("richtigen") Erben erteilten Erbscheines (Meyer-Holz, in: Keidel a.a.O., § 59 Rn. 81 f.).
  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12

    Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2020 - 5 W 14/20
    Auch als - im Grundsatz statthafte, vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 464/12, NJW 2013, 3523; Meyer-Holz, in: Keidel, a.a.O., § 58 Rn. 95b; Weber, in: Keidel, a.a.O., § 81 Rn. 60 - isolierte Beschwerde gegen die in dem Beschluss vom 30. September 2017 enthaltene Kostenentscheidung wäre das Rechtsmittel unzulässig, weil der Beschwerdewert (§ 61 Abs. 1 FamFG) nicht erreicht wird und das Gericht des ersten Rechtszuges die Beschwerde nicht zuglassen hat.
  • BayObLG, 03.05.2001 - 1Z BR 18/00

    Beschwerdeberechtigung des Steuerfiskus im Erbscheinseinziehungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2020 - 5 W 14/20
    Soweit das Beschwerderecht gegen die Einziehung nicht nur dem ursprünglichen Antragsteller, sondern jedem potentiell für den Erbschein Antragsberechtigten zusteht (BGH, Beschluss vom 19. Juni 1959 - V ZB 19/58, BGHZ 30, 222; BayObLG, NJW-RR 2002, 440; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2015, 1489), zählt der Beteiligte zu 1) nicht zu diesem Personenkreis; als - nach eigener Darstellung - "Nichterbe" hat er kein Beschwerderecht gegen die Einziehung eines für den ("richtigen") Erben erteilten Erbscheines (Meyer-Holz, in: Keidel a.a.O., § 59 Rn. 81 f.).
  • BGH, 19.06.1959 - V ZB 19/58

    Beschwerderecht bei Erbscheinseinziehung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2020 - 5 W 14/20
    Soweit das Beschwerderecht gegen die Einziehung nicht nur dem ursprünglichen Antragsteller, sondern jedem potentiell für den Erbschein Antragsberechtigten zusteht (BGH, Beschluss vom 19. Juni 1959 - V ZB 19/58, BGHZ 30, 222; BayObLG, NJW-RR 2002, 440; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2015, 1489), zählt der Beteiligte zu 1) nicht zu diesem Personenkreis; als - nach eigener Darstellung - "Nichterbe" hat er kein Beschwerderecht gegen die Einziehung eines für den ("richtigen") Erben erteilten Erbscheines (Meyer-Holz, in: Keidel a.a.O., § 59 Rn. 81 f.).
  • BGH, 18.09.2018 - II ZB 15/17

    Übersteigen des Werts des Beschwerdegegenstands von 600 EUR für die Zulässigkeit

  • BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 210/00

    Beschwerde des Betreuten gegen die Aufhebung der Betreuung

  • KG, 15.02.2013 - 13 WF 267/12
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