Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 05.10.2000 - 5 W 145/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Betreuervergütung aus der Staatskasse: Mittellosigkeit eines Betreuten trotz Miteigentums an einem Hausgrundstück
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1898 BGB; § 1836c BGB
Einordnung eines Anteils an einer ungeteilten Erbengemeinschaft als Einkommen; Betreuung von psychisch erkrankten Menschen als Aufgabe des Staates; Verwertbarkeit von Gütern mit der tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeit des Einsatzes bei Überprüfung der ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung eines Anteils an einer ungeteilten Erbengemeinschaft als Einkommen; Betreuung von psychisch erkrankten Menschen als Aufgabe des Staates; Verwertbarkeit von Gütern mit der tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeit des Einsatzes bei Überprüfung der ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Mittellosigkeit des Betreuten, Miteigentum an Hausgrundstück
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oldenburg, 14.07.2000 - 51 XVII (St) 1290
- LG Oldenburg, 14.07.2000 - 8 T 558/00
- OLG Oldenburg, 05.10.2000 - 5 W 145/00
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 06.11.1998 - 3Z BR 215/98
Mittellosigkeit eines Betreuten
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.10.2000 - 5 W 145/00
Darüber hinaus ist es erforderlich, daß unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesamtsituation des Betroffenen der Anspruch des Betreuers wenn nicht notwendig sofort, so doch in angemessener Zeit erfüllt werden kann, um der öffentlichen Verpflichtung und der Interessenlage des Berufsbetreuers Rechnung zu tragen (BayObLG, FamRZ 1999, 1234 m.w.N.).
- OLG Naumburg, 10.07.2013 - 2 Wx 44/13
Nachlasspflegervergütung aus der Staatskasse: Anforderungen an die Feststellung …
Die Verwertbarkeit ist in wirtschaftlicher Hinsicht zu beurteilen, so dass Vermögensgegenstände ausscheiden, deren Einsatz aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich, wirtschaftlich unvertretbar wäre oder nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden könnte (s. OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.08.2008 - Az.: 20 W 211/08 -, OLGR 2009, 505; BayObLG, Beschluss v. 27.07.2001 - Az.: 3Z BR 182/01 -, FamRZ 2002, 416; OLG Oldenburg, Beschluss v. 05.10.2000 - Az.: 5 W 145/00 -, zitiert nach juris;… vgl. auch Götz in Palandt, BGB, 72. Auflage, § 1836 c Rdnr. 7,jeweils m.w.N.). - OLG Naumburg, 26.01.2011 - 2 Wx 17/10
Nachlasspflegervergütung aus der Staatskasse: Nachholung der Feststellung der …
Eine Mittellosigkeit liegt nicht nur dann vor, wenn zum Nachlass überhaupt keine Mittel gehören, aus denen die Vergütung des berufsmäßigen Betreuers bestritten werden könnte, sondern auch schon dann, wenn der Verwertung ein tatsächliches oder rechtliches Hindernis entgegensteht oder die Verwertung nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.08.2008, 20 W 211/08 - OLGR 2009, 505, in juris Tz. 16; BayObLG, Beschluss v. 27.07.2001, 3Z BR 182/01 - FamRZ 2002, 416, in juris Tz. 15 m.w.N.; OLG Oldenburg, Beschluss v. 05.10.2000, 5 W 145/00 - zitiert nach juris Tz. 5;… vgl. auch Diederichsen in: Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011, § 1836c Rn. 7 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 26.08.2014 - 3 W 32/14 Der Senat schließt sich der Rechtsauffassung an, wonach Mittellosigkeit des Nachlasses im Sinne von § 1836 d BGB schon dann (im Rechtssinne) anzunehmen ist, wenn die Verwertung zum Nachlass gehörender Mittel nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden kann (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2011, 1252; OLG Frankfurt a.M. OLGR 2009, 505; BayObLG FamRZ 2002, 416; OLG Oldenburg, Beschl. v. 5.10.200 -5 W 145/00-).