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   OLG Rostock, 13.10.2008 - 5 W 147/08   

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https://dejure.org/2008,13853
OLG Rostock, 13.10.2008 - 5 W 147/08 (https://dejure.org/2008,13853)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13.10.2008 - 5 W 147/08 (https://dejure.org/2008,13853)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13. Oktober 2008 - 5 W 147/08 (https://dejure.org/2008,13853)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwertfestsetzung: Gegenstandswert des einstweiligen Verfügungsverfahrens bei unzulässiger Telefax-Werbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung bei unzulässiger Telefax-Werbung im Geschäftsverkehr

  • Judicialis

    GKG § 62; ; GKG § 62 Satz 1; ; GKG § 63 Abs. 3; ; GKG § 68 Abs. 1; ; GVG § 23; ; GVG § 23 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandwert einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung einer Telefax-Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 216 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 6 U 95/13

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung der

    Während einige Gerichte die Zusendung von E-Mails lediglich mit dreistelligen Werten ansetzen (OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262: 500 EUR bei einstweiliger Verfügung; KG, JurBüro 2002, 371: 350 EUR bei einmaliger Zusendung, einstweiliges Verfügungsverfahren; OLG Rostock, Beschluss vom 13.10.208, 5 W 147/08: 300 EUR bei Telefaxwerbung als Irrläufer, einstweiliges Verfügungsverfahren), gibt es andere Gerichte, die mehrere tausend Euro für angemessen halten.
  • LG Halle, 01.06.2012 - 2 O 3/12

    Einstweilige Verfügung im Urheberrecht: Reduzierter Maßstab hinsichtlich

    Die rechtliche Konsequenz ist, dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung einer ausreichenden Rechtsgrundlage entbehrt, solange nicht besondere Umstände glaubhaft gemacht sind, welche eine den Anforderungen des §§ 935 und 940 ZPO genügende Eilbedürftigkeit begründen (so etwa in den auch in der weiteren Folge zitierten obergerichtlichen Entscheidungen ausdrücklich: OLG Hamburg, Beschluss vom 9. Januar 2007, 5 W 147/08, Rn. 15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Januar 1998, 25 W 6/98, Rn. 27).
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