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   OLG Saarbrücken, 08.03.2002 - 5 W 15/02 - 3, 5 W 15/02   

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https://dejure.org/2002,14668
OLG Saarbrücken, 08.03.2002 - 5 W 15/02 - 3, 5 W 15/02 (https://dejure.org/2002,14668)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.03.2002 - 5 W 15/02 - 3, 5 W 15/02 (https://dejure.org/2002,14668)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. März 2002 - 5 W 15/02 - 3, 5 W 15/02 (https://dejure.org/2002,14668)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Stundensatz, Fremdsprachensekretärin, Fachkenntnisse

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 a. F.; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 1 a. F.; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 a. F.; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 a. F.; ; BVormVG § 1 Abs. 3 a. F.; ; BVormVG § 2 a... . F.; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2; ; FGG § 21 Abs. 2; ; FGG § 27; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 4; ; BGB § 1836 a; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1901; ; BGB § 1897 Abs. 1; ; KostO § 131 Abs. 1 Zif. 1 2. Alt.; ; KostO § 131 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besondere Kenntnisse des Betreuers

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Anhebung des Stundensatzes gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2002 - 5 W 15/02
    Hierunter sind in sachlicher Übereinstimmung mit dem in § 1836 Abs. 2 BGB verwendeten Terminus der "besonderen Fachkenntnisse" (BayObLG FamRZ 2000, 844; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, 4. Aufl., § 1836 Rdn. 25) solche Kenntnisse zu verstehen, die den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten besser und effektiver wahrzunehmen.

    Da die Wahrnehmung der Betreuung gem. § 1901 BGB ein spezifisch rechtliches Gepräge trägt, sind insbesondere solche Kenntnisse von Bedeutung, die dem Betreuer auf rechtlichem, medizinischem, aber auch auf sozialwissenschaftlichem und betriebswirtschaftlichem Gebiet spezifisches Wissen vermitteln (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; BayObLG FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110; OLG Celle, Beschl. v. 18.4.2001 - 10 W 13/00, juris, Ausdruck Seite 2; Dodegge, NJW 2000, 2704, 2713; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1836 Rdn 19).

    Darüberhinaus genügt es nicht, dass die Ausbildung nur in den Randbereichen der entsprechenden Ausbildungspläne betreuungsrelevantes Wissen anspricht; vielmehr muss die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse abzielen (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; Thüringer FGPrax 2000, 110; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, § 1836 a Rdn. 24).

  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2002 - 5 W 15/02
    Da die Wahrnehmung der Betreuung gem. § 1901 BGB ein spezifisch rechtliches Gepräge trägt, sind insbesondere solche Kenntnisse von Bedeutung, die dem Betreuer auf rechtlichem, medizinischem, aber auch auf sozialwissenschaftlichem und betriebswirtschaftlichem Gebiet spezifisches Wissen vermitteln (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; BayObLG FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110; OLG Celle, Beschl. v. 18.4.2001 - 10 W 13/00, juris, Ausdruck Seite 2; Dodegge, NJW 2000, 2704, 2713; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1836 Rdn 19).

    Darüberhinaus genügt es nicht, dass die Ausbildung nur in den Randbereichen der entsprechenden Ausbildungspläne betreuungsrelevantes Wissen anspricht; vielmehr muss die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse abzielen (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; Thüringer FGPrax 2000, 110; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, § 1836 a Rdn. 24).

  • OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Bindung an Auswahlentscheidung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2002 - 5 W 15/02
    Da die Wahrnehmung der Betreuung gem. § 1901 BGB ein spezifisch rechtliches Gepräge trägt, sind insbesondere solche Kenntnisse von Bedeutung, die dem Betreuer auf rechtlichem, medizinischem, aber auch auf sozialwissenschaftlichem und betriebswirtschaftlichem Gebiet spezifisches Wissen vermitteln (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; BayObLG FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110; OLG Celle, Beschl. v. 18.4.2001 - 10 W 13/00, juris, Ausdruck Seite 2; Dodegge, NJW 2000, 2704, 2713; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1836 Rdn 19).

    Darüberhinaus genügt es nicht, dass die Ausbildung nur in den Randbereichen der entsprechenden Ausbildungspläne betreuungsrelevantes Wissen anspricht; vielmehr muss die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse abzielen (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; Thüringer FGPrax 2000, 110; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, § 1836 a Rdn. 24).

  • BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 156/01

    Für eine Betreuung nutzbare Sprachkenntnisse

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2002 - 5 W 15/02
    Darauf, ob die Beschwerdeführerin in mehreren anderen Fällen bei der Bewältigung von Betreuungsaufgaben erfolgreich auf ihre Sprachkenntnisse zurückgreifen konnte, kommt es nicht an, da die Fachkenntnisse bezogen auf die abzurechende, konkrete Betreuung zumindest potentiell von Nutzen sein müssen (MünchKomm(BGB)/Wagenitz, § 1836 Rdn. 26, 28; BayObLG BtPrax 2001, 205).
  • OLG Schleswig, 25.09.2000 - 2 W 136/00

    Vergütung des Betreuers - Fortbildung und Berufserfahrung - abgeschlossene

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2002 - 5 W 15/02
    Daran fehlt es, wenn die Kenntnisse lediglich durch Berufserfahrung oder durch Fortbildungsmaßnahmen erworben wurden (SchlHOLG OLG-Report 2001, 8, 9 = FamRZ 2001, 304; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, § 1836a Rdn. 24; Dodegge, NJW 2000, 2713 mit weiterem Nachweis).
  • OLG Celle, 18.04.2001 - 10 W 13/00

    Berufsbetreuer; Aufwendungsersatz; Kontaktstudium; Fachhochschule;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2002 - 5 W 15/02
    Da die Wahrnehmung der Betreuung gem. § 1901 BGB ein spezifisch rechtliches Gepräge trägt, sind insbesondere solche Kenntnisse von Bedeutung, die dem Betreuer auf rechtlichem, medizinischem, aber auch auf sozialwissenschaftlichem und betriebswirtschaftlichem Gebiet spezifisches Wissen vermitteln (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; BayObLG FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110; OLG Celle, Beschl. v. 18.4.2001 - 10 W 13/00, juris, Ausdruck Seite 2; Dodegge, NJW 2000, 2704, 2713; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1836 Rdn 19).
  • BGH, 09.07.1992 - III ZR 119/91

    Darlegungslast bei Geltendmachung eines Amtshaftungsanspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2002 - 5 W 15/02
    Denn das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot darf nicht zu der Perpetuierung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis führen (keine "Gleichbehandlung im Unrecht"; vgl. BGH, Beschl. v. 9.7.1992 - III ZR 119/91, BGHR § 635 BGB-Architekt 2).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2002 - 5 W 15/02
    In einem solchen Fall gebietet es der aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Vertrauensschutz, eine in einem anderen Bundesland erworbene Nachqualifikation als vergleichbare abgeschlossene Ausbildung i. S. des § 1 Abs. 1 BVormVG a.F. zu bewerten (BVerfG FamRZ 2000, 1280).
  • BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99

    Vergütungsregelungen für Berufsbetreuer, nach denen die Höhe der erreichbaren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2002 - 5 W 15/02
    Dennoch hält die Differenzierung des Gesetzes einer verfassungsrechtlichen Überprüfung am Maßstab des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) stand, da die berechtigten Interessen derjenigen Betreuer, die gleichwertige Kenntnisse nicht in einer abgeschlossenen Ausbildung erworben haben, durch die Übergangsregelung des § 1 Abs. 3 BVormVG a. F. und die Vorschrift des § 2 BVormVG a. F. gewahrt wurden (BVerfG FamRZ 2000, 1277, 1279).
  • OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02

    Berufsbetreuervergütung: Befristung der Härtefallregelung in Rheinland-Pfalz

    Daher war die Vergütung wie geschehen auf der Grundlage der zwingenden Vorschrift des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BVormVG a.F. festzusetzen (vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. März 2002 - 5 W 15/02).

    Sie verkennt zum einen, dass der erfolgreiche Abschluss einer entsprechenden Prüfung in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland die Anwendung der erhöhten Stundensätze des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG a.F. unabhängig davon rechtfertigt, ob das rheinland-pfälzische Landesrecht eine Anerkennung vorsieht (BVerfG FamRZ 2000, 1277, 1280; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. März 2002 - 5 W 15/02; vgl. jetzt § 24 a AGBGB, BS 400-1).

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