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OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 5 W 150/07 - 48 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Befangenheit: Ermittlung der Anschrift eines Beklagten durch Anfrage eines Richters bei der Staatsanwaltschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besorgnis der Befangenheit aufgrund der Einholung von Erkundigungen über den Aufenthaltsort des Beklagten durch den Richter; Möglichkeit des Stellens eines Antrags auf öffentliche Zustellung nach erfolgloser Zustellung
- Judicialis
ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 46 Abs. 2 2. HS; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42 Abs. 2
Kein Befangenheitsgrund wegen richterlicher Erkundigungen nach dem Aufenthaltsort des Beklagten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 30.05.2007 - 37 C 148/05
- OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 5 W 150/07 - 48
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Naumburg, 02.06.2005 - 10 W 26/05
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Erstattung einer Strafanzeige …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 5 W 150/07
Vor diesem Hintergrund besagt das bloße In-Betracht-Ziehen eventueller Kenntnisse einer Ermittlungsbehörde über den Aufenthaltsort einer Person nichts darüber, inwieweit das Gericht etwaige im Raum stehende strafrechtliche Vorwürfe für gerechtfertigt oder auch nur nahe liegend hält (vgl. auch OLG Sachsen-Anhalt, OLGR Naumburg 2005, 875, wonach nicht einmal die Erstattung einer Strafanzeige durch den erkennenden Richter Zweifel an dessen Unvoreingenommenheit begründe).