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   OLG Saarbrücken, 23.07.2003 - 5 W 155/03 - 39   

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https://dejure.org/2003,5213
OLG Saarbrücken, 23.07.2003 - 5 W 155/03 - 39 (https://dejure.org/2003,5213)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.07.2003 - 5 W 155/03 - 39 (https://dejure.org/2003,5213)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 5 W 155/03 - 39 (https://dejure.org/2003,5213)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Richterablehnung: Dienstliche Stellungnahme bei Ablehnung wegen Rechtsverstößen bei der Urteilsfindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn; Bauarbeiten an einer Fischereihafenschleuse; Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Unsachliche Einstellung des Richters; Verdacht der willkürlichen Entscheidung; Gewährung eines Schriftsatznachlasses; Vertreten einer abwegigen ...

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 44 Abs. 3; ; ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 321; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 569

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richterablehnung wegen Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 15.10.2001 - 2 W 206/01

    Weitere Beschwerde bei Ablehnung eines Richters am Insolvenzgericht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.2003 - 5 W 155/03
    Demgemäß ist eine Ablehnung wegen einer fehlerhaften Entscheidung erst dann gerechtfertigt, wenn ein festgestellter Rechtsfehler auf einer unsachlichen Einstellung des Richters beruht oder die Entscheidung so grob fehlerhaft ist, dass sie das Gepräge eines willkürlichen Handelns trägt (st. Rspr. OLG Köln, OLGR 2002, 85; Frankfurt, OLGR 2000, 36; Oldenburg, FamRZ 1992, 193; BayObLG, DRiZ 1977, 245; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 42, Rdn. 24; Münchkomm(ZPO)/Feiber, 2. Aufl. § 42, Rdn. 28 ff.).
  • OLG Frankfurt, 26.11.1999 - 13 W 66/99
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.2003 - 5 W 155/03
    Demgemäß ist eine Ablehnung wegen einer fehlerhaften Entscheidung erst dann gerechtfertigt, wenn ein festgestellter Rechtsfehler auf einer unsachlichen Einstellung des Richters beruht oder die Entscheidung so grob fehlerhaft ist, dass sie das Gepräge eines willkürlichen Handelns trägt (st. Rspr. OLG Köln, OLGR 2002, 85; Frankfurt, OLGR 2000, 36; Oldenburg, FamRZ 1992, 193; BayObLG, DRiZ 1977, 245; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 42, Rdn. 24; Münchkomm(ZPO)/Feiber, 2. Aufl. § 42, Rdn. 28 ff.).
  • BFH, 12.12.1997 - XI B 34/96

    Klageabweisung ohne Feststellung des Sachverhalts im Sinne von Willkür und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.2003 - 5 W 155/03
    Vielmehr ist die Rechtskontrolle des Urteils allein dem Rechtsmittelverfahren vorbehalten (BFH, BFH/NV 1998, 861, 863).
  • KG, 25.04.2022 - 2 U 69/19

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund der Ablehnung eines

    Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10 - Rn. 11, NJW-RR 2012, 61; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - Rn. 17, NJW 2011, 1358, jeweils m. w. N.) sowie der nahezu einhelligen Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum (OLG München, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 1 W 1735/09 -, OLGR 2009, 875; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 5 W 155/03 - OLGR 2003, 362; Musielak/Voit/Heinrich, a. a. O., § 44 Rn. 9 m. w. N.; a. A. offenbar OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juni 2013 - 11 WF 86/13, MDR 2013, 1525; E. Schneider; NJW 2008, 491 [492]) dient die nach § 44 Abs. 3 ZPO vorgesehene dienstliche Äußerung allein der Tatsachenfeststellung.
  • OLG Naumburg, 10.10.2006 - 10 W 72/06

    Zur Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit eines ärztlichen Sachverständigen

    Die Befangenheitsablehnung ist nämlich kein Instrument der Verfahrens- oder Fehlerkontrolle (vgl. BGH NJW 2002, 2396 - 2397 zitiert nach juris; OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2003, 362, 363; OLG Frankfurt NJW 2004, 621; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 28).

    (2) Die Besorgnis der Befangenheit ist allerdings dann bei einem für fehlerhaft erachteten Gutachten gerechtfertigt, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die Unzulänglichkeit und Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Sachverständigen gegenüber einer Partei oder auf Willkür beruht (vgl. BGH NJW 2002, 2396 - 2397; OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2003, 362, 363; OLG Frankfurt NJW 2004, 621; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 28).

  • VGH Bayern, 18.04.2018 - 7 ZB 17.605

    Ablehnung von Richtern (hier im Prüfungsrechtsstreit)

    Da die Äußerung nach § 44 Abs. 3 ZPO der Tatsachenfeststellung dient (BGH, B.v. 12.10.2011 - V ZR 8/10 - juris Rn. 11; OLG Saarbrücken, B.v. 23.7.2003 - 5 W 155/03 - 39, 5 W 155/03 - juris Rn. 10), kann sie sich vielmehr auf Angaben zu solchem Vorbringen beschränken, das Behauptungen tatsächlicher Art zum Gegenstand hat und dessen Richtigkeit oder Unrichtigkeit sich nicht bereits abschließend aus den Akten ergibt.

    Demgegenüber ist es nicht Aufgabe einer solchen Stellungnahme, dass der betroffene Richter sich zu behaupteten Verfahrensfehlern äußert oder eine von ihm getroffene Entscheidung rechtfertigt (OLG Saarbrücken, B.v. 23.7.2003 - 5 W 155/03 - 39, 5 W 155/03 - juris Rn. 10).

  • OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 16 WF 114/07

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Übesehen von Unterlagen im

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die Fehlerhaftigkeit auf Voreingenommenheit des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.07.2003, OLGR 2003, Seite 362; OLG Schleswig, Beschluss vom 14.05.2002, OLGR 2002, Seite 327; Zöller, a. a. O., Rn. 28 m. w. N.).
  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 205/12

    Bestimmung der Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerde in einer

    Das Ablehnungsverfahren ist dagegen weder dazu bestimmt noch geeignet, die Rechtsauffassung oder das Verfahren des Richters zur Überprüfung anderer, mit der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befasster Richter zu stellen; es ist kein Instrument der Fehler- oder Verfahrenskontrolle (vgl. BGH, NJW 2002, 2396; BAG, NJW 1993, 879; KG, MDR 1999, 253; KG, OLGR 2005, 140; OLG Frankfurt, NJW 2004, 621; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 362 [363]; Zöller/Vollkommer, aaO, § 42 Rn. 26 m.w.N.).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich das prozessuale Vorgehen des Richters so sehr von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass sich für die betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrige, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. Senat, aaO; BFH/NV 1995, 410; KG, NJW 2004, 2104 [2105]; OLG Frankfurt, OLGR 2000, 36, OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192 [193]; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 362 [363]; Zöller/Vollkommer, aaO, § 42 Rn. 24, 28).

  • LG Stuttgart, 05.06.2018 - 22 O 198/16

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund seiner Verfahrensführung

    Denn die dienstliche Erklärung dient nicht der nachträglichen Rechtfertigung getroffener Entscheidungen, sondern allein der Feststellung der für die Entscheidung über den Befangenheitsantrag notwendigen Tatsachen (BGH, Beschluss vom 21.02.2011 - II ZB 2/10, juris-Rn. 17 = NJW 2011, 1358; OLG München, Beschluss vom 17.07.2009 - 1 W 1735/09, juris-Rn. 6 = OLGR München 2009, 875; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.07.2003 - 5 W 155/03 - 39, 5 W 155/03, juris-Rn. 10 = OLGR Saarbrücken 2003, 362).
  • LG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 T 493/10

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Unterlassen einer Vorlage bei

    Vielmehr ist die Rechtskontrolle allein dem Rechtsmittelverfahren vorbehalten (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken v. 23.07.2003 - 5 W 155/03 - 39, 5 W 155/03 - juris Rn. 10 - OLGR Saarbrücken 2003, 362).
  • LG Stuttgart, 01.02.2018 - 19 O 114/17

    Richterablehnung: Befangenheitsgrund bei Nichtahndung eines Verstoßes gegen die

    Die dienstliche Äußerung nach § 44 Abs. 3 dient allein der Tatsachenfeststellung (BGH NJW 2011, 1358; NJW-RR 2012, 61; OLG München OLGR 2009, 875; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 362).
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