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OLG Saarbrücken, 29.08.2003 - 5 W 159/03 - 40 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung bei Wohnsitz des Antragsgegners in Italien
- Judicialis
ZPO § 12; ; ZPO § 13; ; ZPO § 17; ; ZPO § 36; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
Gemeinsamer Gerichtsstand mehrerer Antragsgegner bei Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines EG-Mitgliedstaates gem. Art. 6 Nr. 1 EuGVVO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.03.1987 - I ARZ 903/86
Rechtsfolgen der Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.08.2003 - 5 W 159/03
Ein solcher besteht hier nach Art. 6 Nr. 1 EuGVVO beim Landgericht Saarbrücken, bei dem die Antragsgegner zu 2 und 3 ihren allgemeinen Gerichtsstand nach §§ 12, 13, 17 ZPO haben (vgl. BGH, NJW 1988, 646 unter II 2).