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   OLG Schleswig, 27.04.2012 - 5 W 16/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32242
OLG Schleswig, 27.04.2012 - 5 W 16/12 (https://dejure.org/2012,32242)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.04.2012 - 5 W 16/12 (https://dejure.org/2012,32242)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. April 2012 - 5 W 16/12 (https://dejure.org/2012,32242)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur der Angabe der Laufleistung eines gebrauchten Pkw im Kaufvertrag; Rechtsfolgen der Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Laufleistung; Umfang des Gewährleistungsausschlusses

  • rabüro.de

    Abweichung von der vereinbarten Laufleistung kann Sachmangel sein

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur der Angabe der Laufleistung eines gebrauchten Pkw im Kaufvertrag; Rechtsfolgen der Abweichung der tatsächlichen von der verinbarten Laufleistung; Umfang des gewährleistungsausschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kilometerangabe in KfZ-Kaufvertrag - Abweichung von 150.000 km?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluss gilt nicht für Kilometerangabe in Kfz-Kaufvertrag

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.04.2012 - 5 W 16/12
    Eine solche Kilometerangabe ist aus der maßgeblichen Sicht eines Kaufinteressenten nicht als bloße Wiedergabe des Tachometerstands, sondern als Angabe der Laufleistung zu verstehen (BGH vom 29. November 2006, VIII ZR 92/06, WM 2007, 616-620 = NJW 2007, 1346-1350, veröffentlicht in juris Rz. 15).
  • OLG Hamm, 12.05.2009 - 28 U 42/09

    Beschaffenheitsvereinbarung, Beschaffenheitsgarantie

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.04.2012 - 5 W 16/12
    Selbst wenn man hier nur von einer "einfachen" Beschaffenheitszusage/-vereinbarung ausgeht, gilt der pauschale Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB), sondern nur für solche Mängel, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte bzw. die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB; vgl. BGH, a. a. O., veröffentlicht in juris Rz. 31; OLG Hamm, Urteil vom 12. Mai 2009, NJW-RR 2009, 1718-1720, veröffentlicht in juris Rz. 33).
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