Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 24.01.2012

Rechtsprechung
   KG, 22.07.2011 - 5 W 161/11   

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https://dejure.org/2011,5898
KG, 22.07.2011 - 5 W 161/11 (https://dejure.org/2011,5898)
KG, Entscheidung vom 22.07.2011 - 5 W 161/11 (https://dejure.org/2011,5898)
KG, Entscheidung vom 22. Juli 2011 - 5 W 161/11 (https://dejure.org/2011,5898)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 8 Abs. 4 UWG
    Zum Rechtsmissbrauch bei 120 Abmahnungen innerhalb von 19 Tagen mit abverlangten "Abmahnpauschalen” in Höhe von 18.000 EUR

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 Abs 4 UWG, § 78 Abs 5 ZPO, § 569 Abs 3 Nr 1 ZPO, § 920 Abs 3 ZPO, § 936 ZPO
    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Rechtsmissbrauch durch Abmahnungen im Immobilienbereich

  • webshoprecht.de

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch und Rechtsmissbrauch durch massenweise Abmahnungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs

  • kanzlei.biz

    Rechtsmissbräuchlicher Abmahnmarathon: 120 Abmahnungen in 19 Tagen

  • Betriebs-Berater

    Massenhaftes Abmahnen im Immobilienbereich ohne Erfolg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Massenhaftes Abmahnen im Immobilienbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abmahnungen im Immobilienbereich mit Gewinnerzielungsabsicht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Exzessives Abmahnen führt nicht immer zum Erfolg

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch durch 120 Abmahnungen in 19 Tagen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Massenhaftes Abmahnen im Immobilienbereich ohne Erfolg

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    120 Abmahnungen in 19 Tagen sind rechtsmissbräuchlich

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    120 Abmahnungen in 19 Tagen rechtsmissbräuchlich?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung als Geschäftsmodell?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässiger Unterlassungsantrag, wenn nur Kosten produziert werden sollen! (IMR 2011, 434)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2178
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08

    Zur Unverzüglichkeit einer Gegendarstellung

    Auszug aus KG, 22.07.2011 - 5 W 161/11
    Wie schon in einem früheren Beschwerdeverfahren des Antragstellers vor dem Senat (vgl. Beschl. v. 18.08.2006 - 5 W 165/06) kann auch im Streitfall dahingestellt bleiben, ob die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 78 Abs. 5, § 569 Abs. 3 Nr. 1, § 920 Abs. 3, § 936 ZPO - solange über sie nicht mündlich verhandelt wird - nicht dem Anwaltszwang unterliegt und daher zulässiger Weise durch den Antragsteller persönlich eingelegt worden ist (Anwaltszwang verneinen : OLG Celle NJW-RR 2009, 977; OLG Dresden GRUR 1997, 856; OLG Jena, Beschl. v. 29.05.1996 - 2 W 87/98 [zit. nach Orth, WRP 1997, 702, 703]; OLG Karlsruhe GRUR 1993, 697; Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 146; Anwaltszwang bejaht : OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 31).
  • OLG Frankfurt, 28.06.2010 - 6 W 91/10

    Anwaltszwang für sofortige Beschwerde gegen Verfügungsantrag zurückweisenden

    Auszug aus KG, 22.07.2011 - 5 W 161/11
    Wie schon in einem früheren Beschwerdeverfahren des Antragstellers vor dem Senat (vgl. Beschl. v. 18.08.2006 - 5 W 165/06) kann auch im Streitfall dahingestellt bleiben, ob die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 78 Abs. 5, § 569 Abs. 3 Nr. 1, § 920 Abs. 3, § 936 ZPO - solange über sie nicht mündlich verhandelt wird - nicht dem Anwaltszwang unterliegt und daher zulässiger Weise durch den Antragsteller persönlich eingelegt worden ist (Anwaltszwang verneinen : OLG Celle NJW-RR 2009, 977; OLG Dresden GRUR 1997, 856; OLG Jena, Beschl. v. 29.05.1996 - 2 W 87/98 [zit. nach Orth, WRP 1997, 702, 703]; OLG Karlsruhe GRUR 1993, 697; Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 146; Anwaltszwang bejaht : OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 31).
  • OLG Saarbrücken, 09.01.2009 - 5 W 284/08

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus KG, 22.07.2011 - 5 W 161/11
    - Beschl. v. 21.11.2008 - 5 W 284/08: Keine Tätigkeit als Bauträger und Anlagenberater in größerem Umfang, Verfolgung aus dem Internet unschwer ersichtlicher (etwaiger) Verstöße von Immobilienmaklern und Anderen an der Bagatellgrenze (unter Abmahnung mit Forderung von Kosten in Höhe von 238 ?).
  • OLG Dresden, 10.02.1997 - 14 W 1118/96

    Anwaltszwang im Verfahren über die Beschwerde gegen einen ohne mündliche

    Auszug aus KG, 22.07.2011 - 5 W 161/11
    Wie schon in einem früheren Beschwerdeverfahren des Antragstellers vor dem Senat (vgl. Beschl. v. 18.08.2006 - 5 W 165/06) kann auch im Streitfall dahingestellt bleiben, ob die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 78 Abs. 5, § 569 Abs. 3 Nr. 1, § 920 Abs. 3, § 936 ZPO - solange über sie nicht mündlich verhandelt wird - nicht dem Anwaltszwang unterliegt und daher zulässiger Weise durch den Antragsteller persönlich eingelegt worden ist (Anwaltszwang verneinen : OLG Celle NJW-RR 2009, 977; OLG Dresden GRUR 1997, 856; OLG Jena, Beschl. v. 29.05.1996 - 2 W 87/98 [zit. nach Orth, WRP 1997, 702, 703]; OLG Karlsruhe GRUR 1993, 697; Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 146; Anwaltszwang bejaht : OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 31).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2011 - 24 W 47/11

    Verfahrensrecht - Wann sind Privatgutachterkosten zu erstatten?

    Auszug aus KG, 22.07.2011 - 5 W 161/11
    - Beschl. v. 28.06.2011 - 24 W 47/11: Zwischen Anfang Mai 2011 und dem 19. Mai 2011 etwa 120 Abmahnungen alleine betreffend Angebote für Dachgeschosswohnungen in Berlin und in Bezug auf die (auch dort) gerügte Angabe einer monatlichen Rate unter Verschweigen des in die Berechnung der Rate eingestellten Eigenkapitalanteils mit Abmahnpauschalen in Höhe von 150 ? zuzüglich Mehrwertsteuer.
  • OLG Karlsruhe, 05.05.1993 - 6 W 23/93
    Auszug aus KG, 22.07.2011 - 5 W 161/11
    Wie schon in einem früheren Beschwerdeverfahren des Antragstellers vor dem Senat (vgl. Beschl. v. 18.08.2006 - 5 W 165/06) kann auch im Streitfall dahingestellt bleiben, ob die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 78 Abs. 5, § 569 Abs. 3 Nr. 1, § 920 Abs. 3, § 936 ZPO - solange über sie nicht mündlich verhandelt wird - nicht dem Anwaltszwang unterliegt und daher zulässiger Weise durch den Antragsteller persönlich eingelegt worden ist (Anwaltszwang verneinen : OLG Celle NJW-RR 2009, 977; OLG Dresden GRUR 1997, 856; OLG Jena, Beschl. v. 29.05.1996 - 2 W 87/98 [zit. nach Orth, WRP 1997, 702, 703]; OLG Karlsruhe GRUR 1993, 697; Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 146; Anwaltszwang bejaht : OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 31).
  • LG Duisburg, 28.06.2018 - 21 O 31/18

    Unterlassungsanspruch eines Mitbewerbers wegen irreführender und

    Ein Missbrauch ist dann anzunehmen, wenn die Abmahntätigkeit sich verselbstständigt, d.h. in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung bestimmter Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem Gebührenerzielungsinteresse bestehen kann (BGH GRUR 2012, 286 Rn. 13 ; OLG Hamm WRP 2011, 501 (505) und WRP 2016, 100; OLG Nürnberg WRP 2014, 235 Rn. 6; KG WRP 2011, 1319).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.01.2012 - 5 W 161/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10813
OLG Hamburg, 24.01.2012 - 5 W 161/11 (https://dejure.org/2012,10813)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.01.2012 - 5 W 161/11 (https://dejure.org/2012,10813)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - 5 W 161/11 (https://dejure.org/2012,10813)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb im Internet: Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei der Werbung mit Testergebnissen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bei einer Werbung mit Testergebnissen ist eine schlecht lesbare Fundstellenangabe einer fehlenden Fundstellenangabe gleichzusetzen

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung mit Testergebnissen ohne Fundstellenangaben für den Verbraucher

  • rechtsportal.de

    UWG § 5a Abs. 2
    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit Testergebnissen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bei einer Werbung mit einem Testergebnis ist die schlecht lesbare Fundstelle wettbewerbsrechtlich wie eine fehlende Fundstellenangabe zu werten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung mit Testurteilen ohne Fundstellenangabe in lesbarer Form ist wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2012 - 5 W 161/11
    Nach gefestigter Rechtsprechung handelt unlauter, wer im Rahmen geschäftlicher Handlungen mit der Wiedergabe von Testergebnissen wirbt, wenn dabei der Verbraucher nicht leicht und eindeutig darauf hingewiesen wird, wo er nähere Angaben zu dem Test erhalten kann (BGH GRUR 2010, 248, 251 - Kamerakauf im Internet; BGH GRUR 1991, 679f - Fundstellenangabe).

    Dadurch wird die Fähigkeit des Verbrauchers, eine informierte geschäftliche Entscheidung i.S. des Art. 7 Absatz I der Richtlinie 2005/29/EG zu treffen, spürbar beeinträchtigt (BGH GRUR 2010, 248, 251 [Tz.31] - Kamerakauf im Internet.

  • BSG, 09.08.2011 - B 2 U 170/11 B
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2012 - 5 W 161/11
    Hierbei ist der gänzlich fehlenden Fundstellenangabe die nicht ausreichend deutlich lesbare gleichzusetzen, denn auch diese erfüllt nicht den verfolgten Zweck, die leichte und eindeutige Nachprüfbarkeit der Angaben über Testurteile zu gewährleisten (vgl. KG Urt. v. 14.9.1993 - 5 U 5035/93 zit. nach BeckRS 2011, 05592; OLG Celle Urt. v. 24.2.2011 - 13 U 172/10; OLG Stuttgart Urt. v. 7.4.2011 - 2 U 170/11; OLG Bamberg Urt. v. 27.7.2011 - 3 U 81/11 [die drei letztgenannten zitiert nach Anl A 2]).
  • OLG Bamberg, 27.07.2011 - 3 U 81/11

    Wettbewerbsrecht: Leichte Auffindbarkeit und deutliche Lesbarkeit der

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2012 - 5 W 161/11
    Hierbei ist der gänzlich fehlenden Fundstellenangabe die nicht ausreichend deutlich lesbare gleichzusetzen, denn auch diese erfüllt nicht den verfolgten Zweck, die leichte und eindeutige Nachprüfbarkeit der Angaben über Testurteile zu gewährleisten (vgl. KG Urt. v. 14.9.1993 - 5 U 5035/93 zit. nach BeckRS 2011, 05592; OLG Celle Urt. v. 24.2.2011 - 13 U 172/10; OLG Stuttgart Urt. v. 7.4.2011 - 2 U 170/11; OLG Bamberg Urt. v. 27.7.2011 - 3 U 81/11 [die drei letztgenannten zitiert nach Anl A 2]).
  • OLG Celle, 24.02.2011 - 13 U 172/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für ein Produkt mit nicht hinreichend lesbaren

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2012 - 5 W 161/11
    Hierbei ist der gänzlich fehlenden Fundstellenangabe die nicht ausreichend deutlich lesbare gleichzusetzen, denn auch diese erfüllt nicht den verfolgten Zweck, die leichte und eindeutige Nachprüfbarkeit der Angaben über Testurteile zu gewährleisten (vgl. KG Urt. v. 14.9.1993 - 5 U 5035/93 zit. nach BeckRS 2011, 05592; OLG Celle Urt. v. 24.2.2011 - 13 U 172/10; OLG Stuttgart Urt. v. 7.4.2011 - 2 U 170/11; OLG Bamberg Urt. v. 27.7.2011 - 3 U 81/11 [die drei letztgenannten zitiert nach Anl A 2]).
  • KG, 14.09.1993 - 5 U 5035/93
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2012 - 5 W 161/11
    Hierbei ist der gänzlich fehlenden Fundstellenangabe die nicht ausreichend deutlich lesbare gleichzusetzen, denn auch diese erfüllt nicht den verfolgten Zweck, die leichte und eindeutige Nachprüfbarkeit der Angaben über Testurteile zu gewährleisten (vgl. KG Urt. v. 14.9.1993 - 5 U 5035/93 zit. nach BeckRS 2011, 05592; OLG Celle Urt. v. 24.2.2011 - 13 U 172/10; OLG Stuttgart Urt. v. 7.4.2011 - 2 U 170/11; OLG Bamberg Urt. v. 27.7.2011 - 3 U 81/11 [die drei letztgenannten zitiert nach Anl A 2]).
  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 151/89

    Fundstellenangabe - Werbung mit Testergebnissen

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2012 - 5 W 161/11
    Nach gefestigter Rechtsprechung handelt unlauter, wer im Rahmen geschäftlicher Handlungen mit der Wiedergabe von Testergebnissen wirbt, wenn dabei der Verbraucher nicht leicht und eindeutig darauf hingewiesen wird, wo er nähere Angaben zu dem Test erhalten kann (BGH GRUR 2010, 248, 251 - Kamerakauf im Internet; BGH GRUR 1991, 679f - Fundstellenangabe).
  • LG Kaiserslautern, 08.11.2016 - HKO 2/15

    Anforderungen an die Fundstellenangabe und deren Lesbarkeit bei Werbung mit der

    Denn nur so erfüllt sie den Zweck, eine leichte und eindeutige Nachprüfbarkeit der Angaben über Testurteile zu gewährleisten (vgl. u. a. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 24.01.2012, Az.: 5 W 161/11, zitiert nach Juris, Randnr. 15 m. w. N.).
  • OLG Bamberg, 19.03.2014 - 3 U 206/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Qualität eines Unternehmens mit

    Eine leichte Auffindbarkeit in diesem Sinne bedingt auch, dass die Fundstellenangabe ausreichend deutlich lesbar ist (KG Berlin, Beschl. v. 11.02.2011 - 5 W 17/11, MD 2011, 342 Tz. 8; OLG Celle, Urt. v. 24.02.2011 - 13 U 172/10, MD 2011, 436 Tz. 7; OLG Stuttgart, Urt. v. 07.04.2011 - 2 U 170/10, MD 2011, 543 Tz. 40 ff.; ; OLG Bamberg, Urt. v. 27.07.2011 - 3 U 81/11, MD 2011, 805 Tz. 7; OLG Hamburg, Beschl. v. 24.01.2012 - 5 W 161/11, MD 2012, 506 Tz. 15).
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