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   OLG Hamburg, 23.11.2006 - 5 W 167/06   

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https://dejure.org/2006,12535
OLG Hamburg, 23.11.2006 - 5 W 167/06 (https://dejure.org/2006,12535)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.11.2006 - 5 W 167/06 (https://dejure.org/2006,12535)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. November 2006 - 5 W 167/06 (https://dejure.org/2006,12535)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Dokumentation der dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren durch das Betreiben des Hauptverfahrens mit Nachdruck; Beurteilung des Interesses an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren; Folgen des Abwartens nach Fristablauf ...

  • Judicialis

    UWG § 12 Abs. 2; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940

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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2018 - W (Kart) 2/18

    Durchsetzung des Anspruchs auf Herausgabe der vollständigen und vertraulichen

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung zu § 12 Abs. 2 UWG, dass diese Vorschrift einen Verfügungsgrund nicht entbehrlich macht, sondern die widerlegbare tatsächliche Vermutung enthält, dass die Durchsetzung der begehrten Verbotsverfügung in Wettbewerbssachen für den Antragsteller in der Regel von besonderer Dringlichkeit ist, und dass der Antragsteller diese Vermutung durch sein eigenes Verhalten widerlegt, wenn er damit zum Ausdruck bringt, dass ihm an einer zeitnahen Klärung der Berechtigung seiner Ansprüche nicht wirklich gelegen ist, weil er etwa mit der Rechtsverfolgung zu lange wartet oder das Verfahren nicht zügig, sondern schleppend betreibt (vgl. BGH, Beschluss vom 01.07.1999, I ZB 7/99, Rn. 10 f. bei juris; OLG Köln, Urteil vom 14.07.2017, 6 U 197/16, Rn. 69 ff. bei juris; Urteil vom 13.12.2013, I-6 U 100/13 - Haarverstärker, Rn. 12 bei juris; Beschluss vom 22.01.2010, I-6 W 149/09 - Ausgelagerte Rechtsabteilung, Rn. 1 f. bei juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2014, I-20 U 231/13 - Vertragswidrige Stromkostenabschläge, Rn. 9 bei juris; Urteil vom 13.02.2014, I-6 U 84/13, Rn. 60 ff. bei juris; Urteil vom 30.04.2013, I-20 U 169/12, Rn. 16 f. bei juris; Beschluss vom 15.07.2002, I-20 U 74/02, Rn. 3 bei juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 17.01.2013, 6 U 88/12, Rn. 18 ff. bei juris; OLG Hamburg, Urteil vom 07.02.2007, 5 U 140/06, Rn. 17 bei juris; Urteil vom 06.12.2006, 5 U 67/06, Rn. 16 bei juris; Beschluss vom 23.11.2006, 5 W 167/06, Rn. 3 bei juris; Beschluss vom 28.02.2002, 3 U 347/01, Rn. 7 bei juris; KG Berlin, Beschluss vom 29.07.2005, 5 W 85/05, Rn. 6 ff. bei juris).
  • LG Hamburg, 03.12.2015 - 308 O 375/15

    Der Streit um Adblock Plus und die Gegenmaßnahmen der Verlage

    Indem sie dennoch nach Fristablauf eine taggleiche Einleitung der gerichtlichen Maßnahmen versäumt und den Verfügungsantrag erst fünf Tage nach Fristablauf gestellt habe, habe sie sich nach der Rechtsprechung des OLG Hamburg (WRP 2007, 811) dringlichkeitsschädlich verhalten.

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Partei das Verfahren mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und damit im Rahmen der §§ 935, 940 ZPO ihr Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren dokumentiert, ist eine Gesamtbetrachtung ihres vorprozessualen und prozessualen Verhaltens geboten; erforderlich ist die Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall im Rahmen einer Gesamtwürdigung, bei der bestimmte Zeiträume allenfalls eine absolute Obergrenze für dringliches Verhalten bilden (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 23.11.2006 - 5 W 167/06).

  • OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 2 U 162/16

    Unterlassungsanspruch wegen Markenrechtsverletzung: Analoge Anwendung der

    Weiteres Zuwarten sei dringlichkeitsschädlich (OLG Hamburg, WRP 2007, 811, m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 09.04.2008 - 5 U 124/07

    Urheberrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Kartenausschnitten im

    Diese Grundsätze gelten im Übrigen nicht nur im Rahmen der §§ 935, 940 ZPO, sondern entsprechen auch bei der Frage einer etwaigen Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG ständiger Rechtsprechung des Senates (vgl. Senat OLGRep 2006, 683 Tarif-Stress; Senat Beschluss vom 23.11.2006 5 W 167/06).
  • LG Hamburg, 10.01.2018 - 315 O 348/17

    Einstweilige Verfügung: Voraussetzungen einer Widerlegung der

    Dadurch, dass sie den Ablauf der gesetzten Frist nicht etwa - wie dies der gesetzliche Regelfall des § 188 Abs. 1 BGB ist - auf den Ablauf des letzten Tages der Frist gelegt hatte, sondern als Fristende ausdrücklich den Zeitpunkt "12.00 Uhr" angegeben hatte, hat sie ihrem Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung besonderen Ausdruck verliehen (vgl. HansOLG, Beschluss vom 23. November 2006 - 5 W 167/06).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2012 - 20 U 42/12

    Ansprüche aufgrund der Verletzung einer Marke für Taschen und Bekleidungsstücke;

    Der Senat erachtet die Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg, im Zuwarten nach Setzung einer im Laufe eines Tages endenden "Stundenfrist" eine dringlichkeitsschädliche Inkonsequenz zu sehen (WRP 2007, 811, 812), für zweifelhaft.
  • LG München I, 17.04.2008 - 21 O 6507/08

    Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung: Entfallen des

    Auch wenn der zitierte Beschluss des OLG München nur als zusätzliches Argument anführt, dass die dortige Antragsgegnerin die im dortigen Verfahren beanstandeten allgemeinen Geschäftsbedingungen nur wenige Tage verwendet hat, hat auch das OLG Hamburg, WRP 2007, Seite 811, 812, rechts Spalte unten, 813 linke Spalte oben, Zweifel am Vorliegen der Dringlichkeit geäußert, wenn der Verletzungstatbestand deshalb nicht mehr andauert, weil die streitgegenständlichen Kartographien bereits gelöscht worden sind.
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