Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.08.2003 - I-5 W 17/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14911
OLG Düsseldorf, 14.08.2003 - I-5 W 17/03 (https://dejure.org/2003,14911)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.08.2003 - I-5 W 17/03 (https://dejure.org/2003,14911)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. August 2003 - I-5 W 17/03 (https://dejure.org/2003,14911)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Werkunternehmers auf Eintragung der Vormerkung der Bauhandwerkersicherungshypothek gem. § 648 Abs. 1 BGB besteht nach Vertragskündigung durch den Bauherrn; Bestehen des Anspruchs eines Werkunternehmers auf Eintragung der Vormerkung der Sicherungshypothek gem. ...

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherheitsleistung trotz Kündigung durch den Bauherrn?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 648 § 648a § 883 Abs. 1
    Voraussetzungen der Einräumung einer Sicherungshypothek

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherungshypothek auch für nicht erbrachte Leistungen! (IBR 2004, 139)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 18
  • NZBau 2003, 615
  • BauR 2004, 549 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 22.04.1998 - 2 U 1747/97

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Kein Anspruch, wenn sich die Leistung nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2003 - 5 W 17/03
    Soweit das Oberlandesgericht Jena (NJW-RR 1999, 384 ff.) dies verneint, folgt dem der Senat nicht.
  • OLG Brandenburg, 24.04.2002 - 13 U 245/01

    Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek für eine Werklohnforderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2003 - 5 W 17/03
    Der Auftragnehmer kann auf für die nach § 649 BGB zu berechnende Vergütung eine Bauhandwerkerversicherungshypothek verlangen (vgl. Brandenburgisches OLG, BauR 2003, 578 ff; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 10. Teil Rn. 23; Palandt-Sprau, BGB 62. Aufl., Rn. 4 m.w.N.).
  • KG, 05.01.2021 - 27 W 1054/20

    Architektenvertrag: Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

    Soweit die Antragstellerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 30.11.2006 zu 22 U 83/06, zitiert nach juris, dort Rdz. 51; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2003 zu 5 W 17/03, zitiert nach juris, dort Rdz. 8) ihren Anspruch auf Sicherung dennoch aus § 650e S. 1 BGB herleiten will, folgt der Senat ihr nicht.
  • KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17

    Bauhandwerkersicherungshypothek vor Baubeginn

    Soweit ersichtlich, hat lediglich das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem von der Verfügungsklägerin zitierten Beschluss vom 14. August 2003, der auch von Teilen der Kommentarliteratur angeführt wird, und in einer weiteren Entscheidung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2006 - I-22 U 83/06 -, juris Rn. 51) die Ansicht vertreten, dass nach einer Kündigung des Werkvertrags das Werk nicht als "unvollendet" im Sinne des Satzes 2 anzusehen sei, weil infolge der Kündigung des Bauherrn gemäß § 649 Satz 1 BGB sich die Leistungspflicht der Verfügungsklägerin auf das beschränke, was sie als "Werk" bis zum Zeitpunkt der Kündigung hergestellt hatte, und dass die Kündigung diesen Zustand zum "vollendeten" Werk macht, für das der Auftragnehmer die nach § 649 BGB zu berechnende Vergütung verdient habe (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. August 2003 - 5 W 17/03 -, juris Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - 22 U 83/06

    Sicherung eines Architektenhonoraranspruchs durch Vormerkung der Eintragung einer

    In einem solchen Fall greift § 648 Abs. 1 S. 2 BGB nicht mehr ein; vielmehr liegt ein Fall des § 648 Abs. 1 BGB vor, weil sich nach einer Kündigung die Leistungspflicht des Unternehmers sich in dem bis zur Kündigung Hergestellten erschöpft (OLG Düsseldorf, 5. Zivilsenat, NZBau 2003, 615, 616 für den Bauvertrag).
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