Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 04.05.2007

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   OLG Saarbrücken, 24.01.2007 - 5 W 18/07 - 7   

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OLG Saarbrücken, 24.01.2007 - 5 W 18/07 - 7 (https://dejure.org/2007,7730)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.01.2007 - 5 W 18/07 - 7 (https://dejure.org/2007,7730)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 5 W 18/07 - 7 (https://dejure.org/2007,7730)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Voraussetzungen der beschränkten Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht niegergelassenen Rechtsanwaltes; Erforderlichkeit der Beiordnung eines weiteren Verkehrsanwalts

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 4
    Beiordnung eines nicht am Sitz des Prozessgerichts tätigen Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 05.10.2005 - 2 WF 13/05

    Prozesskostenhilfe: Erstattung von Kosten für Verkehrsanwalt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2007 - 5 W 18/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschl. v. 23.06.2004 - XII ZB 61/04, NJW 2004, 2749-2751, juris Rdnr. 6 ff), der sich bereits der 2. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts angeschlossen hat (vgl. SaarlOLG - 2. Zivilsenat, Beschl. v. 05.10.2005 - 2 WF 13/05, OLGR Saarbrücken 2006, 364- 366, juris Rdnr. 4 ff), ist zunächst davon auszugehen, dass im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe nach § 121 Abs. 1 u. 3 ZPO in der Regel ein bei dem Prozessgericht niedergelassener Rechtsanwalt beizuordnen ist und ein nicht bei dem Prozessgericht niedergelassener Rechtsanwalt nur dann beigeordnet werden kann, wenn dadurch keine weiteren Kosten entstehen.

    Wurde hingegen ein nicht am Ort des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt als Hauptbevollmächtigter beigeordnet, besteht kein Bedarf für die Beiordnung eines weiteren Verkehrsanwalts; dafür ist der auswärtige Rechtsanwalt aber grundsätzlich berechtigt, seine Reisekosten nach § 46 RVG abzurechnen (vgl. BGH, Beschl. v. 23.06.2004 - XII ZB 61/04, NJW 2004, 2749-2751, juris Rdnr. 8; SaarlOLG - 2. Zivilsenat, Beschl. v. 05.10.2005 - 2 WF 13/05, OLGR Saarbrücken 2006, 364- 366, juris Rdnr. 6; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 420, OLGR Frankfurt 2002, 340 und KGR 2004, 17; a.A. OLGR Naumburg 2001, 486).

    Nur wenn dieses nicht der Fall ist, darf es einen von der Partei nach § 121 Abs. 1 ZPO gewählten auswärtigen Prozessbevollmächtigten "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" mit der Folge, dass eine Erstattung von Reisekosten im Allgemeinen entfällt, beiordnen (vgl. BGH, Beschl. v. 23.06.2004 - XII ZB 61/04, NJW 2004, 2749-2751, juris Rdnr. 9; SaarlOLG - 2. Zivilsenat, Beschl. v. 05.10.2005 - 2 WF 13/05, OLGR Saarbrücken 2006, 364- 366, juris Rdnr. 6).

    Danach ist im Falle der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts am Sitz des Gerichts auch die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Verkehrsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbs. ZPO anzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 23.06.2004 - XII ZB 61/04, NJW 2004, 2749-2751, juris Rdnr. 10; BGH, NJW-RR 2004, 430; BGH, FamRZ 2003, 441; SaarlOLG - 2. Zivilsenat, Beschl. v. 05.10.2005 - 2 WF 13/05, OLGR Saarbrücken 2006, 364- 366, juris Rdnr. 7).

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2007 - 5 W 18/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschl. v. 23.06.2004 - XII ZB 61/04, NJW 2004, 2749-2751, juris Rdnr. 6 ff), der sich bereits der 2. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts angeschlossen hat (vgl. SaarlOLG - 2. Zivilsenat, Beschl. v. 05.10.2005 - 2 WF 13/05, OLGR Saarbrücken 2006, 364- 366, juris Rdnr. 4 ff), ist zunächst davon auszugehen, dass im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe nach § 121 Abs. 1 u. 3 ZPO in der Regel ein bei dem Prozessgericht niedergelassener Rechtsanwalt beizuordnen ist und ein nicht bei dem Prozessgericht niedergelassener Rechtsanwalt nur dann beigeordnet werden kann, wenn dadurch keine weiteren Kosten entstehen.

    Wurde hingegen ein nicht am Ort des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt als Hauptbevollmächtigter beigeordnet, besteht kein Bedarf für die Beiordnung eines weiteren Verkehrsanwalts; dafür ist der auswärtige Rechtsanwalt aber grundsätzlich berechtigt, seine Reisekosten nach § 46 RVG abzurechnen (vgl. BGH, Beschl. v. 23.06.2004 - XII ZB 61/04, NJW 2004, 2749-2751, juris Rdnr. 8; SaarlOLG - 2. Zivilsenat, Beschl. v. 05.10.2005 - 2 WF 13/05, OLGR Saarbrücken 2006, 364- 366, juris Rdnr. 6; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 420, OLGR Frankfurt 2002, 340 und KGR 2004, 17; a.A. OLGR Naumburg 2001, 486).

    Nur wenn dieses nicht der Fall ist, darf es einen von der Partei nach § 121 Abs. 1 ZPO gewählten auswärtigen Prozessbevollmächtigten "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" mit der Folge, dass eine Erstattung von Reisekosten im Allgemeinen entfällt, beiordnen (vgl. BGH, Beschl. v. 23.06.2004 - XII ZB 61/04, NJW 2004, 2749-2751, juris Rdnr. 9; SaarlOLG - 2. Zivilsenat, Beschl. v. 05.10.2005 - 2 WF 13/05, OLGR Saarbrücken 2006, 364- 366, juris Rdnr. 6).

    Danach ist im Falle der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts am Sitz des Gerichts auch die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Verkehrsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbs. ZPO anzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 23.06.2004 - XII ZB 61/04, NJW 2004, 2749-2751, juris Rdnr. 10; BGH, NJW-RR 2004, 430; BGH, FamRZ 2003, 441; SaarlOLG - 2. Zivilsenat, Beschl. v. 05.10.2005 - 2 WF 13/05, OLGR Saarbrücken 2006, 364- 366, juris Rdnr. 7).

  • OLG Zweibrücken, 27.06.2001 - 2 UF 12/01

    Fahrtkosten des nicht ortsansässigen Anwalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2007 - 5 W 18/07
    Solche besonderen Umstände können etwa dann vorliegen, wenn die Partei schreibungewandt ist und ihr auch eine Informationsreise zu ihrem Rechtsanwalt am Sitz des Prozessgerichts nicht zugemutet werden kann (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2003, 107; OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 107).

    Gleiches ist der Fall, wenn der Partei eine schriftliche Information wegen des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Sache nicht zuzumuten ist und eine mündliche Information unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 107 und FamRZ 2001, 1533).

  • OLG Koblenz, 25.07.2001 - 14 W 525/01
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2007 - 5 W 18/07
    Wurde hingegen ein nicht am Ort des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt als Hauptbevollmächtigter beigeordnet, besteht kein Bedarf für die Beiordnung eines weiteren Verkehrsanwalts; dafür ist der auswärtige Rechtsanwalt aber grundsätzlich berechtigt, seine Reisekosten nach § 46 RVG abzurechnen (vgl. BGH, Beschl. v. 23.06.2004 - XII ZB 61/04, NJW 2004, 2749-2751, juris Rdnr. 8; SaarlOLG - 2. Zivilsenat, Beschl. v. 05.10.2005 - 2 WF 13/05, OLGR Saarbrücken 2006, 364- 366, juris Rdnr. 6; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 420, OLGR Frankfurt 2002, 340 und KGR 2004, 17; a.A. OLGR Naumburg 2001, 486).
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2007 - 5 W 18/07
    Im Rahmen der durch Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip gebotenen weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung ihres Rechtsschutzes (vgl. BVerfG, NJW 2004, 1789) ist bei der Auslegung auch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Erstattung der Kosten für Verkehrsanwälte zu beachten.
  • OLG Naumburg, 29.04.2002 - 14 WF 33/02

    Zu den Voraussetzungen der Beiordnung eines Verkehrsanwalts zur Vermittlung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2007 - 5 W 18/07
    Solche besonderen Umstände können etwa dann vorliegen, wenn die Partei schreibungewandt ist und ihr auch eine Informationsreise zu ihrem Rechtsanwalt am Sitz des Prozessgerichts nicht zugemutet werden kann (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2003, 107; OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 107).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2002 - 5 WF 15/02

    Beiordnung, Fahrtkosten, Flugkosten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2007 - 5 W 18/07
    Wurde hingegen ein nicht am Ort des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt als Hauptbevollmächtigter beigeordnet, besteht kein Bedarf für die Beiordnung eines weiteren Verkehrsanwalts; dafür ist der auswärtige Rechtsanwalt aber grundsätzlich berechtigt, seine Reisekosten nach § 46 RVG abzurechnen (vgl. BGH, Beschl. v. 23.06.2004 - XII ZB 61/04, NJW 2004, 2749-2751, juris Rdnr. 8; SaarlOLG - 2. Zivilsenat, Beschl. v. 05.10.2005 - 2 WF 13/05, OLGR Saarbrücken 2006, 364- 366, juris Rdnr. 6; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 420, OLGR Frankfurt 2002, 340 und KGR 2004, 17; a.A. OLGR Naumburg 2001, 486).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2007 - 5 W 18/07
    Danach ist im Falle der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts am Sitz des Gerichts auch die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Verkehrsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbs. ZPO anzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 23.06.2004 - XII ZB 61/04, NJW 2004, 2749-2751, juris Rdnr. 10; BGH, NJW-RR 2004, 430; BGH, FamRZ 2003, 441; SaarlOLG - 2. Zivilsenat, Beschl. v. 05.10.2005 - 2 WF 13/05, OLGR Saarbrücken 2006, 364- 366, juris Rdnr. 7).
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZB 41/03

    Verfahrensrecht - Zuziehung eines Rechtsanwaltes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2007 - 5 W 18/07
    Danach ist im Falle der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts am Sitz des Gerichts auch die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Verkehrsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbs. ZPO anzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 23.06.2004 - XII ZB 61/04, NJW 2004, 2749-2751, juris Rdnr. 10; BGH, NJW-RR 2004, 430; BGH, FamRZ 2003, 441; SaarlOLG - 2. Zivilsenat, Beschl. v. 05.10.2005 - 2 WF 13/05, OLGR Saarbrücken 2006, 364- 366, juris Rdnr. 7).
  • VGH Bayern, 05.03.2010 - 19 C 10.236

    Prozesskostenhilfe; Frage der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts;

    2.3 Soweit in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten wird, die Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwalts sei gerechtfertigt, wenn besondere Umstände im Sinne § 121 Abs. 4 ZPO die Beiordnung eines Verkehrsanwalts rechtfertigten (vgl. OLG Saarland, B.v. 24.1.2007 - 5 W 18/07, LAG Düsseldorf, B.v. 3.11.2009 - 3 Ta 656/09, OLG Frankfurt, B.v. 25.3.2009 - 19 W 14/09, OLG Koblenz, B.v. 27.5.2008 - 9 WF 457/08, OLG Sa.-Anh., B.v. 24.1.2007 - 8 WF 18/07 und LG Mühlhausen, B.v. 28.11.2007 - 2 T 300/07; a.A. LAG Rh.-Pf., B.v. 7.5.2007 - 11 Ta 113/07, RdNrn.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.05.2007 - 5 W 18/07   

Zitiervorschläge
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OLG Stuttgart, 04.05.2007 - 5 W 18/07 (https://dejure.org/2007,42902)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.05.2007 - 5 W 18/07 (https://dejure.org/2007,42902)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Mai 2007 - 5 W 18/07 (https://dejure.org/2007,42902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Rechtsmittelinstanz aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör; Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von ausländischen Entscheidungen des vorläufigen Rechtsschutzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.1999 - IX ZB 2/98

    Vollstreckbarerklärung der ausländischen Verurteilung eines Bürgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2007 - 5 W 18/07
    Mit Schriftsatz vom 13.4.2007 hat der Ag. zudem die Auffassung vertreten, gemäß neuester Rechtsprechung des BGH (IX ZB 150/2005), die die Entscheidung BGHZ 140, 395 konkretisiere, sei die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Eilentscheidungen sowieso ausgeschlossen.

    In diesem Zusammenhang ist der Verweis des Ag. auf die Entscheidung des BGH vom 21.12.2006 (BGH IX ZB 150/05) zu sehen (BGHZ 140, 395 ist nicht einschlägig).

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 150/05

    Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2007 - 5 W 18/07
    Mit Schriftsatz vom 13.4.2007 hat der Ag. zudem die Auffassung vertreten, gemäß neuester Rechtsprechung des BGH (IX ZB 150/2005), die die Entscheidung BGHZ 140, 395 konkretisiere, sei die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Eilentscheidungen sowieso ausgeschlossen.

    In diesem Zusammenhang ist der Verweis des Ag. auf die Entscheidung des BGH vom 21.12.2006 (BGH IX ZB 150/05) zu sehen (BGHZ 140, 395 ist nicht einschlägig).

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