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OLG Saarbrücken, 08.12.1999 - 5 W 186/99 - 46 |
Zitiervorschläge
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - 5 W 186/99 - 46 (https://dejure.org/1999,15027)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verbraucherinsolvenzverfahren; Umfang des Verweises in § 4 Insolvenzordnung (InsO) auf die Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken - 60 IK 18/99
- LG Saarbrücken, 14.05.1999 - 5 T 219/99 AZ: 60 IK 18/99
- OLG Saarbrücken, 08.12.1999 - 5 W 186/99 - 46
Papierfundstellen
- NZI 2000, 172
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99
Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51
Ärztliches Berufsgericht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00
Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in Verfahren betreffend die …
Von der bislang wohl überwiegenden Zahl der Obergerichte wird hierzu die Auffassung vertreten, Voraussetzung der Zulässigkeit des Antrages auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde sei die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstgerichts gemäß § 6 Abs. 1 InsO und damit die Anfechtbarkeit der Entscheidung des Insolvenzgerichts in den durch die Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehenen Fällen (vgl. BayObLG MDR 1999, 1344 f. und MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629, jew. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 5 W 186/99 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. September 1999 - 26 W 67/99 -). - OLG Saarbrücken, 14.12.1999 - 5 W 374/99
Anfechtung einer Entscheidung der Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren
Kann eine Entscheidung mit der Beschwerde überhaupt nicht angefochten werden, bedarf es der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht; § 7 InsO setzt daher voraus, dass eine Erstbeschwerde statthaft ist (dazu bereits die Entscheidung des Senats vom 8.12.1999 in dem Verfahren 5 W 186/99 - 46 - m.w.N.).