Weitere Entscheidung unten: KG, 31.08.2010

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 13.08.2010 - 5 W 198/10 - 74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20243
OLG Saarbrücken, 13.08.2010 - 5 W 198/10 - 74 (https://dejure.org/2010,20243)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.08.2010 - 5 W 198/10 - 74 (https://dejure.org/2010,20243)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. August 2010 - 5 W 198/10 - 74 (https://dejure.org/2010,20243)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Telemedicus

    Streitwert bei ehrverletzenden Äußerungen im Internet

  • Telemedicus

    Streitwert bei ehrverletzenden Äußerungen im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen im Internet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; ZPO § 935
    Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 25.05.2012 - 27 O 458/11
    Sie entspricht, soweit ersichtlich, der Rechtsprechung der meisten anderen mit Pressesachen befassten Gerichte (vgl. insbesondere die Entscheidungen des LG und OLG Köln im Anlagenkonvolut ASt 10 zu dem Schriftsatz des Antragstellers vom 16.4.2012, LG Hamburg v. 23.4.2003, 324 O 698/03, juris Rn. 50; ähnliche Überlegungen finden sich beim OLG Saarbrücken v. 13.8.2010, 5 W 198/10, juris Rn. 9) und sorgt somit für mehr Einheitlichkeit und Verlässlichkeit in der Rechtsprechung.
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Rechtsprechung
   KG, 31.08.2010 - 5 W 198/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2004
KG, 31.08.2010 - 5 W 198/10 (https://dejure.org/2010,2004)
KG, Entscheidung vom 31.08.2010 - 5 W 198/10 (https://dejure.org/2010,2004)
KG, Entscheidung vom 31. August 2010 - 5 W 198/10 (https://dejure.org/2010,2004)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtliche Grenzen der Werbung eines Rechtsanwalts per Rundschreiben an die Gesellschafter einer Fondsgesellschaft zur Teilnahme an einer Informationsveranstaltung bzgl. der Geltendmachung steuerrechtlicher Ansprüche; Anforderungen an eine Einschränkung der ...

  • kanzlei.biz

    Rundschreiben eines Rechtsanwalts an Fondsgesellschafter nicht wettbewerbswidrig

  • BRAK-Mitteilungen

    Werbung - Rundschreiben an Gesellschafter einer bestimmten Fondsgesellschaft

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 11; BRAO § 43b
    Wettbewerbsrechtliche Grenzen der Werbung eines Rechtsanwalts für die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einer Fondsgesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    UWG § 4 Nr. 11, BRAO § 43 b
    Grenzen der zulässigen Anwaltswerbung im Falle von Rundschreiben an Fondsgesellschafter

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 4 BRAO
    Anwalt darf um Einzelauftrag werben - und über Beratungsbedarf aufklären

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Rundschreiben keine verbotene Anwaltswerbung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf ein Anwalt nun doch um einen Einzelauftrag werben?

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage, ob ein Rundschreiben eines Anwalts an Fondsgesellschafter zwecks gemeinsamer Rechtsverfolgung den Tatbestand der unlauteren Werbung erfüllt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 865
  • NJW-RR 2011, 486
  • GRUR-RR 2010, 437
  • WM 2010, 2137
  • AnwBl 2010, 800
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 5 W 198/10
    Die Werbefreiheit ist als Teil der Berufsausübungsfreiheit - Art. 12 GG - gewährleistet (BVerfG, NJW 2000, 3195, juris Rn. 9, m.w.N.; BGH, a.a.O., Anwaltswerbung II, juris Rn. 21).

    Das aus § 43 b BRAO folgende Verbot einer Werbung für ein konkretes Einzelmandat soll - wie erörtert - das Vertrauen der Rechtssuchenden in die Rechtsanwaltschaft schützen (Rechtsberatung allein am Wohl des Mandanten orientiert, nicht an einem Gewinnstreben der Rechtsanwälte - vgl. BVerfG, a.a.O., NJW 2000, 3195, juris Rn. 9; a.a.O., Gegnerliste, juris Rn. 18) sowie die Wahlfreiheit des potentiellen Mandanten, der bei der Mandatserteilung nicht bedrängt, genötigt oder überrumpelt werden soll (BGH, a.a.O., Anwaltswerbung II, juris Rn. 37; OLG Jena, 2006, 606, 607).

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 5 W 198/10
    Dies legt es nahe, § 43 b BRAO nicht als abstraktes, sondern als konkretes Gefährdungsdelikt zu verstehen (vgl. hierzu auch etwa die einschränkende Auslegung von Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes [insbesondere § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 4] als konkrete Gefährdungsdelikte: BGH, GRUR 2007, 809, TZ. 19 - Krankenhauswerbung, unter Hinweis auf BVerfG, 2004, 797).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 5 W 198/10
    Insbesondere ist eine Anwaltswerbung nicht deshalb unzulässig, weil sie sich an Personen richtet, zu denen kein mandantschaftliches Verhältnis besteht oder bestanden hat (BGH, GRUR 2002, 902, 904 - Vanity-Nummer).
  • BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03

    Zum Verbot der Internetwerbung eines Arztes für "biologisches Facelifting" mit

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 5 W 198/10
    Verfassungsrechtlich geboten ist im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG eine umfassende Abwägung der Bedeutung der Werbefreiheit mit der Stärke der Gefährdung des Schutzgutes der Werberegelung im Einzelfall (BVerfG, GRUR 2004, 797, juris Rn. 15; vgl. auch OLG Naumburg, NJW 2003, 3566, juris Rn. 34; OLGR 2007, 1054).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98

    Anwaltswerbung II

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 5 W 198/10
    Die Bestimmung verbietet grundsätzlich nur die Werbung um einzelne Mandate, d.h. unmittelbar auf die Erteilung eines Auftrags in einem konkreten Einzelfall gerichtete Maßnahmen (BGH, GRUR 2002, 84, juris Rn. 36 - Anwaltswerbung II).
  • OLG Naumburg, 10.10.2003 - 1 U 17/03

    Zur Annahme einer dem Rechtsanwalt verbotenen Einzelfallmandatswerbung -

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 5 W 198/10
    Verfassungsrechtlich geboten ist im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG eine umfassende Abwägung der Bedeutung der Werbefreiheit mit der Stärke der Gefährdung des Schutzgutes der Werberegelung im Einzelfall (BVerfG, GRUR 2004, 797, juris Rn. 15; vgl. auch OLG Naumburg, NJW 2003, 3566, juris Rn. 34; OLGR 2007, 1054).
  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06

    Zulässigkeit einer Gegnerliste auf Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 5 W 198/10
    Demzufolge muss eine Einschränkung der Werbefreiheit einen hinreichenden "Bezug" zu den mit der Werbung verbundenen Gefährdungen für das berufliche Verhalten und das Bild der Berufsangehörigen in der Öffentlichkeit herstellen (BVerfG, NJW 2004, 3765, juris Rn. 62 - Steuerberaterkammer), wobei es auf die konkrete Ausgestaltung der Werbung ankommt (BVerfG, GRUR 2008, 352, juris Rn. 18 - Gegnerliste).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 5 W 198/10
    Demzufolge muss eine Einschränkung der Werbefreiheit einen hinreichenden "Bezug" zu den mit der Werbung verbundenen Gefährdungen für das berufliche Verhalten und das Bild der Berufsangehörigen in der Öffentlichkeit herstellen (BVerfG, NJW 2004, 3765, juris Rn. 62 - Steuerberaterkammer), wobei es auf die konkrete Ausgestaltung der Werbung ankommt (BVerfG, GRUR 2008, 352, juris Rn. 18 - Gegnerliste).
  • BGH, 15.03.2001 - I ZR 337/98

    Anwaltsrundschreiben

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 5 W 198/10
    Eine solche Werbung ist als unzulässig anzusehen, weil sie in gleicher Weise wie die offene Werbung um die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall in einer oft als aufdringlich empfundenen Weise auszunutzen versucht, dass sich der Umworbene beispielsweise in einer Lage befindet, in der er auf Hilfe angewiesen ist und sich möglicherweise nicht frei für einen Anwalt entscheiden kann (BGH, WRP 2002, 71, juris Rn. 42 - Anwaltsrundschreiben).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 5 W 198/10
    Eine solche (gesetzliche) Einschränkung ist nur dann mit Art. 12 GG vereinbar, wenn sie "im Einzelfall" durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und im Übrigen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BVerfGE 76, 196, 207; BGH, a.a.O., Anwaltswerbung II).
  • KG, 28.06.2007 - 2 U 37/05

    Zwangsvollstreckung: Schiedsfähigkeit eines Anspruchs auf Klauselerteilung

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 15/12

    Wettbewerbsverstoß eines Rechtsanwalts durch standeswidriges Verhalten:

    Ein Verbot setze vielmehr zusätzlich voraus, dass die Werbung in ihrer individuellen Ausgestaltung geeignet sei, das Schutzgut des § 43b BRAO konkret zu gefährden (KG, GRUR-RR 2010, 437, 438 f.; Kleine-Cosack, BRAO, 6. Aufl., § 43b Rn. 21 ff.; Prütting in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Aufl., § 43b Rn. 44; Huff, NJW 2003, 3525, 3527; Dahns, NJW-Spezial 2010, 702, 703; Degen, NJW 2011, 867 f.).
  • OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 167/13

    Rechte eines Rechtsanwalts an aufgrund einer Auskunft einer Vorgesellschaft

    "Die Regelung des § 43b BRAO, wonach Rechtsanwälte nur sachlich über ihre berufliche Tätigkeit unterrichten und nicht um einzelne Mandate werben dürfen, begegnet für sich genommen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, GRUR 2008, 618 = WRP 2008, 492 [Rn. 11] - Anwaltsdienste bei ebay), ist im Licht der durch Art. 12 GG garantierten Werbefreiheit allerdings dahin auszulegen, dass jede Einschränkung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig sein muss (vgl. BVerfG, GRUR 2003, 965 f. = WRP 2003, 1213; BGHZ 147, 71 = GRUR 2002, 84 = WRP 2001, 923 - Anwaltswerbung II; BGH, GRUR 2005, 520 [521] = WRP 2005, 738 - Optimale Interessenvertretung; KG, GRUR-RR 2010, 437 [438 f.]; OLG München, GRUR-RR 2012, 163 [164]).

    Bleibt es mithin regelmäßig dem Anwalt überlassen, wie er sich vor der interessierten Öffentlichkeit darstellt, so darf sein Werbeverhalten doch nicht durch aufdringlich wirkendes Ausnutzen eines konkreten Beratungsbedarfs das Vertrauen der Rechtssuchenden in die vor allem sein Interesse wahrende anwaltliche Tätigkeit untergraben und die Wahlfreiheit der Umworbenen gefährden, die sich in der aktuellen Situation möglicherweise nicht mehr unvoreingenommen für einen anwaltlichen Berater oder Vertreter entscheiden können und durch die Art der Werbung bedrängt, genötigt oder überrumpelt zu werden drohen (vgl. BVerfG, GRUR 2008, 618 = WRP 2008, 492 [Rn. 22] - Anwaltsdienste bei ebay; BGHZ 147, 71 = GRUR 2002, 84 [86] = WRP 2001, 923 - Anwaltswerbung II; OLG Hamburg, NJW 2005, 2783 [2785]; OLG Jena, GRUR 2006, 606 [607]; OLG Naumburg, WRP 2007, 1502 f.; KG, GRUR-RR 2010, 437 [439]; OLG München, GRUR-RR 2012, 163 [164]).

  • OLG München, 12.01.2012 - 6 U 813/11

    Wettbewerbswidrige Rechtanwaltswerbung: Werberundschreiben an Kommanditisten

    Diese Konstellation erfasse Fälle wie den vorliegenden, in welchen dem Empfänger sein konkreter Beratungsbedarf teils erst durch das Anschreiben bewusst gemacht werde, nicht (OLG Düsseldorf, DStRE 2003, 508; OLG Naumburg, NJW 2003, 3566 ff.; OLG Naumburg, NJW-RR 2008, 445, 446; KG, Beschluss vom 31. August 2010, Az. 5 W 198/10 = Anlage B 3).

    Die Entscheidung des KG vom 31. August 2010, Az. 5 W 198/10 (NJW 2011, 865, 866), in welcher das Gericht die Unlauterkeit eines gezielt an die Gesellschafter einer bestimmten Fondsgesellschaft gerichteten Rundschreibens u.a. mit der Erwägung verneint hat, eine verfassungskonforme Auslegung des § 43b BRAO verlange eine im Einzelfall zu konstatierende konkrete Gefährdung des Gemeinwohls, ist auf den Streitfall bereits deshalb nicht übertragbar, weil die Gesellschaft in der dort judizierten Konstellation nicht notleidend war, so dass sich schon ein akuter Beratungsbedarf der Umworbenen nicht feststellen ließ.

    Eine Zulassung der Revision war auch mit Rücksicht auf den Beschluss des KG Berlin NJW 2011, 865 nicht veranlasst, da der Senat von einem die dortige Entscheidung tragenden Rechtsgrundsatz - schon im Hinblick auf die nicht vergleichbare Fallkonstellation - nicht abweicht.

  • OLG Köln, 15.06.2012 - 6 U 129/11

    Wettbewerbswidrigkeit werbender Maßnahmen eines Rechtsanwalts

    a) Die Regelung des § 43b BRAO, wonach Rechtsanwälte nur sachlich über ihre berufliche Tätigkeit unterrichten und nicht um einzelne Mandate werben dürfen, begegnet für sich genommen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, GRUR 2008, 618 = WRP 2008, 492 [Rn. 11] - Anwaltsdienste bei ebay), ist im Licht der durch Art. 12 GG garantierten Werbefreiheit allerdings dahin auszulegen, dass jede Einschränkung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig sein muss (vgl. BVerfG, GRUR 2003, 965 f. = WRP 2003, 1213; BGHZ 147, 71 = GRUR 2002, 84 = WRP 2001, 923 - Anwaltswerbung II; BGH, GRUR 2005, 520 [521] = WRP 2005, 738 - Optimale Interessenvertretung; KG, GRUR-RR 2010, 437 [438 f.]; OLG München, GRUR-RR 2012, 163 [164]).

    Bleibt es mithin regelmäßig dem Anwalt überlassen, wie er sich vor der interessierten Öffentlichkeit darstellt, so darf sein Werbeverhalten doch nicht durch aufdringlich wirkendes Ausnutzen eines konkreten Beratungsbedarfs das Vertrauen der Rechtssuchenden in die vor allem sein Interesse wahrende anwaltliche Tätigkeit untergraben und die Wahlfreiheit der Umworbenen gefährden, die sich in der aktuellen Situation möglicherweise nicht mehr unvoreingenommen für einen anwaltlichen Berater oder Vertreter entscheiden können und durch die Art der Werbung bedrängt, genötigt oder überrumpelt zu werden drohen (vgl. BVerfG, GRUR 2008, 618 = WRP 2008, 492 [Rn. 22] - Anwaltsdienste bei ebay; BGHZ 147, 71 = GRUR 2002, 84 [86] = WRP 2001, 923 - Anwaltswerbung II; OLG Hamburg, NJW 2005, 2783 [2785]; OLG Jena, GRUR 2006, 606 [607]; OLG Naumburg, WRP 2007, 1502 f.; KG, GRUR-RR 2010, 437 [439]; OLG München, GRUR-RR 2012, 163 [164]).

  • OLG Hamm, 31.01.2012 - 4 U 100/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer Anwaltskanzlei mit "DEKRA-zertifiziert,

    Sie bezieht sich insoweit im Hinblick auf die erforderliche Abwägung der Interessen auf eine Entscheidung des Kammergerichts (GRUR-RR 2010, 437).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 6 U 167/11

    Unzulässige Werbung um Anwaltsmandate; Auskunft über Verletzergewinn bei

    Es kann aus den dargelegten Gründen offen bleiben, ob § 43b BRAO ein konkretes Gefährdungsdelikt darstellt (vgl. dazu KG GRUR-RR 2010, 437).
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