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   KG, 13.01.2009 - 5 W 207/07   

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https://dejure.org/2009,7086
KG, 13.01.2009 - 5 W 207/07 (https://dejure.org/2009,7086)
KG, Entscheidung vom 13.01.2009 - 5 W 207/07 (https://dejure.org/2009,7086)
KG, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 5 W 207/07 (https://dejure.org/2009,7086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbindung mehrerer Anfechtungsprozesse als verschiedenartige Tätigkeiten und gebührenrechtliche Angelegenheiten

  • Judicialis

    AktG § 246 Abs. 3 S. 3; ; RVG § 2 Abs. 2 S. 1 Anl. 1; ; RVG § 15 Abs. 2 S. 2; ; RVG-VV Vorbem. 3 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltsgebühren bei Verbindung mehrerer Anfechtungsprozesse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1087
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 23.01.2008 - 5 W 206/07

    Kostenfestsetzung gegen Streitgenossen; nur eine Verfahrensgebühr für den

    Auszug aus KG, 13.01.2009 - 5 W 207/07
    Die insoweit angefallenen Verfahrensgebühren sind, jedenfalls in Höhe von 0, 8 Verfahrensgebühren (Abs. 2 der Vorbemerkung 3 RVG-VV) von den jeweiligen (unterlegenen) Klägern gemäß § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Kosten zu tragen (Aufgabe der Rechtsprechung des Senats, 23. Januar 2008, 5 W 206/07, KGR Berlin, 2008, 486, 487).

    Soweit der Senat in einem früheren Beschluss die Auffassung erwogen hat, dass es sich bei mehreren Anfechtungsprozessen nach § 246 Abs. 3 S.3 AktG für den Anwalt der beklagten Aktiengesellschaft um eine einzige Angelegenheit handele (KG, Beschluss vom 23.1.2008 - 5 W 206/07 -, KGR Berlin 2008, 486-487), wird dies nicht aufrecht erhalten.

    Zur Unbegründetheit der Beschwerde der Beklagten wird auf die Gründe des Nichtabhilfebeschlusses des Landgerichts vom 9. Oktober 2007 und auf den erwähnten Beschluss des Senats - 5 W 206/07 - sowie ergänzend auf Müller/Rabe (aaO. RdNr. 92 m.w.N.) Bezug genommen.

  • OLG Koblenz, 22.04.2005 - 14 W 232/05

    Gerichtsgebühren bei Verbindung aktienrechtlicher Anfechtungsprozesse

    Auszug aus KG, 13.01.2009 - 5 W 207/07
    Vielmehr waren die Prozessbevollmächtigten der Beklagten bis zur Verbindung in vier verschiedenen Angelegenheiten tätig (Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl. § 15 RVG, RdNr. 37 m.w.N.;, vgl. auch Hansens, Kostenfestsetzung gegen Streitgenossen; Angelegenheit in nachträglich verbundenen aktienrechtlichen Anfechtungs-und Nichtigkeitsklagen, RVGreport, 2008, 138, 139; OLG Koblenz, MDR 2005, 1017 zu den Gerichtsgebühren in aktienrechtlichen Anfechtungsklagen vor der Verbindung).
  • BGH, 10.05.2010 - II ZB 14/09

    Rechtsanwaltskosten: Vergütung des Prozessbevollmächtigten einer

    Deshalb liegen - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen (siehe z.B. § 16 Nr. 10 RVG) abgesehen - auch gebührenrechtlich mehrere Angelegenheiten vor, wenn mehrere prozessuale Verfahren mit demselben Streitgegenstand nebeneinander geführt werden, solange sie nicht miteinander verbunden sind (OLG Stuttgart aaO; KG ZIP 2009, 1087 Tz. 5; Hansens, RVGreport 2008, 138; N. Schneider in AnwaltKommentar RVG, 5. Aufl. § 15 Rdn. 76; Hartmann, Kostengesetze 39. Aufl. § 15 RVG Rdn. 37 m.w.Nachw.).
  • KG, 07.09.2011 - 2 W 123/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Entscheidungsmöglichkeit des Rechtspflegers bei

    So hat der Bundesgerichtshof für die aktienrechtliche Anfechtungsklage verschiedener Kläger festgestellt, dass bis zu ihrer Verbindung selbstständige gebührenrechtliche Angelegenheiten vorliegen, erst mit der Verbindung ist nur noch eine einzige gebührenrechtliche Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG gegeben (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. Mai 2010 - II ZB 14/09 - Tz.15; Rpfleger 2010, 696; so auch: KG, ZIP 2009, 1087).
  • FG Niedersachsen, 20.05.2009 - 6 KO 3/09

    Auswirkungen der Verbindung von Verfahren auf die Höhe der Terminsgebühr der

    Es ist nach der durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschaffenen Rechtslage auf den Beginn des Termins und die Vertretungsbereitschaft zu diesem Zeitpunkt abzustellen (Hanseatisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Februar 2009 3 So 197/08, [...]; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13. Januar 2009 5 W 207/07, [...]; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. April 2007 4 C 07.659, NVwZ 2008, 504; Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 3. September 2008 A 5 K 2451/08, AuAs 2008, 250; Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 19. November 2007 7 A 1891/06, AGS 2008, 117; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 3104 VV RVG, 92; a. A. Müller, Anmerkung zum Beschluss des FG Köln vom 21. Dezember 2005, 10 Ko 4172/05, EFG 2006, 441, 443; Niedersächsisches Finanzgericht in EFG 2008, 242; im Ergebnis abweichend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. August 2006 3 S 1425/06, NVwZ-RR 2006, 855).

    Gebühren, die ein Anwalt einmal verdient hat, kann dieser nicht mehr verlieren (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13. Januar 2009 5 W 207/07, [...]; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Auflage, 2008, 3100 VV RVG, 81).

  • OLG Frankfurt, 08.06.2009 - 18 W 119/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch bei einer Verbindung von

    Dieses war bis zur Verbindung eine eigenständige Angelegenheit im Sinne von § 15 RVG (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 13.01.2009, Az.: 5 W 207/07, Magazindienst 2009, 425-427 - zitiert nach juris), auch wenn § 246 Abs. 3 Satz 5 AktG eine Verbindung mehrerer Anfechtungsprozesse zwingend vorschreibt.
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