Rechtsprechung
KG, 02.03.2011 - 5 W 21/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 12 Abs. 2 UWG; 920 Abs. 2, 936 ZPO
Hotel-Werbung mit Swimmingpool nicht wettbewerbswidrig, wenn Gegner das Fehlen eines Pools nicht glaubhaft macht - openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Hotel ohne Pool
§ 12 Abs 2 UWG, § 920 Abs 2 ZPO, § 936 ZPO
Wettbewerbsverstoß: Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen fehlender Glaubhaftmachung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheidung des Gerichts im einstweiligen Verfügungsverfahren bei fehlender Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 12 Abs. 2; ZPO § 936; ZPO § 920 Abs. 2
Entscheidung des Gerichts im einstweiligen Verfügungsverfahren bei fehlender Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Internet-Reklame mit Werbebanner für Hotel mit Pool zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Internet-Werbung für Hotel mit Swimmingpool nicht irreführend
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Werbung mit nicht vorhandenen Swimmingpools
- anwalt.de (Kurzinformation)
Online-Werbung mit Swimmingpool nicht wettbewerbswidrig
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.12.2010 - 15 O 678/10
- LG Berlin, 10.12.2010 - 15 O 678/10
- LG Berlin, 21.12.2010 - 15 O 678/10
- KG, 02.03.2011 - 5 W 21/11
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 287 (Ls.)
- K&R 2011, 350
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 04.01.2024 - 15 W 153/23 Soweit in Fällen unzureichend bleibender eigener Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs durch einen nach allgemeinen Grundsätzen noch selbst mit der Glaubhaftmachungslast belegten Antragsteller allerdings recht verbreitet angenommen wird, dass statt einer Zurückweisung (jedenfalls bei ausstehender Anhörung) im Zweifel zu terminieren sei (siehe mit Nuancen im Detail beispielsweise KG, Beschluss vom 2. März 2011 - 5 W 21/11, juris;… Feddersen , in: Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl. 2020, Kap. 54 Rn. 43;… Walker/Kessen , in: Schuschke u.a., Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl. 2020, § 920 Rn. 26;… Zöller/ Vollkommer , ZPO, 35. Aufl. 2024, Vorbem zu §§ 916 ff. Rn. 6a; offen OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. September 2019 - 6 W 81/19, juris), können die Grenzen dieser eher strengen Lesart dahinstehen (siehe dazu zurückhaltend etwa Senat, Beschlüsse vom 11. Januar 2023 - 15 W 2/23, n.v. [Schlüssigkeit] und vom 6. August 2020 - 15 W 34/29 [zumutbare weitere Darlegungen]).
- KG, 22.02.2023 - 5 U 50/21
Matratzen "auf Lager"
Da damit die Frage der Verantwortlichkeit der Antragsgegnerin unstreitig und nicht glaubhaftmachungsbedürftig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 2. März 2011 - 5 W 21/11 -, Rn. 6, juris), kommt es auf die nähere Untersuchung der Frage, auf welche Weise und inwieweit es möglich ist, das Suchergebnis einer Suchmaschine durch Gestaltung des Quelltextes zu beeinflussen, nicht an.
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 18.01.2011 - 5 W 21/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Streitwert in WEG-Sachen: "Hamburger Formel" anzuwenden!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamburg, 17.06.2010 - 9 W 34/10
Streitwert in Wohnungseigentumssachen: Anfechtung des Beschlusses über die …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2011 - 5 W 21/11
Deshalb kann grundsätzlich der "Hamburger Formel" (OLG Hamburg v. 17.06.2010, 9 W 34/10 = ZMR 2010, 873) nach Maßgabe der nachfolgenden Ausführungen gefolgt werden.Im Sinne einer einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung folgt der Senat dem OLG Hamburg (v. 17.06.2010, 9 W 34/10 = ZMR 2010, 873), das das Interesse mit 25% dieses Betrages bestimmt, soweit keine konkreten Anhaltspunkte für einen höheren oder niedrigeren Ansatz vorliegen.
- BGH, 18.12.1991 - IV ZR 204/90
Kausalität bei Wildschaden in der Fahrzeug-Teilversicherung
Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2011 - 5 W 21/11
Die Nachprüfung der angegriffenen Wertfestsetzung durch den Senat hat sich daher regelmäßig darauf zu beschränken, ob das Beschwerdegericht das ihm zustehende Ermessen überhaupt ausgeübt, die gesetzlichen Grenzen eingehalten und alle wesentlichen Gesichtspunkte in einer dem Zweck der Ermächtigungsgrundlage Rechnung tragenden Weise einbezogen hat (vgl. BGH MDR 1992, 653; OLG München NJW-RR 2009, 1615 f.;… Zöller-Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 547 Rn. 14). - OLG München, 25.08.2009 - 32 W 2033/09
Wohnungseigentumsverfahren: Streitwertbemessung im Streit um die Beendigung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2011 - 5 W 21/11
Die Nachprüfung der angegriffenen Wertfestsetzung durch den Senat hat sich daher regelmäßig darauf zu beschränken, ob das Beschwerdegericht das ihm zustehende Ermessen überhaupt ausgeübt, die gesetzlichen Grenzen eingehalten und alle wesentlichen Gesichtspunkte in einer dem Zweck der Ermächtigungsgrundlage Rechnung tragenden Weise einbezogen hat (vgl. BGH MDR 1992, 653; OLG München NJW-RR 2009, 1615 f.;… Zöller-Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 547 Rn. 14). - LG Nürnberg-Fürth, 23.03.2009 - 14 T 2103/09
Streitwert in Wohnungseigentumssachen: Gesamtinteresse bei Anfechtung von …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2011 - 5 W 21/11
Dabei überzeugt die Überlegung des Landgerichtes (unter Bezugnahme auf das LG Nürnberg-Fürth v. 23.03.2009, 14 T 2103/09 unter Rz. 13 = ZMR 2009, 555), dass der Kläger in der Regel nicht davon ausgehen wird, überhaupt keine Betriebskostenanteile aus der Jahresrechnung tragen zu müssen. - OLG Koblenz, 04.05.2009 - 5 W 288/09
Streitwert im Verfahren nach dem WEG
Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2011 - 5 W 21/11
Deshalb ist der Streitwert auf diesen Betrag begrenzt (siehe hierzu auch schon Senat v. 04.05.2009, 5 W 288/09 = WuM 2010, 321 = ZMR 2010, 305 unter Rz. 17).
- KG, 10.09.2013 - 4 W 40/13
Wonach richtet sich der Streitwert bei einer WEG-Beschlussanfechtungsklage?
a) Teilweise wird vertreten, dieser sei mit pauschal 20-25% des Nennbetrags des angefochtenen Beschlussgegenstand zu bewerten (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 12. März 2012 - 5 W 32/11 -, Rn. 28; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 13 W 38/12 -, Rn. 10; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 5 W 21/11 -, Rn. 4; OLG Koblenz…, Beschluss vom 30. August 2010 - 1 W 54/10 -, Rn. 25; LG Stuttgart…, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 19 T 127/11 -, Rn. 18). - OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14
Streitwert bei Anfechtung des WEG-Beschlusses über Jahresabrechnung
Soweit das Beschwerdegericht ein Ermessen auszuüben hatte, ist die Nachprüfung darauf beschränkt, ob das Ermessen fehlerhaft ausgeübt worden ist, insbesondere es überhaupt ausgeübt wurde und alle wesentlichen Gesichtspunkt in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise einbezogen wurden (OLG Koblenz, Beschluss vom 18.1.2011 - 5 W 21/11 - Rn. 4, juris). - OLG Frankfurt, 03.09.2014 - 19 W 46/14
Streitwert für Anfechtung eines WEG-Wirtschaftsplans
Soweit das Beschwerdegericht ein Ermessen auszuüben hatte, ist die Nachprüfung darauf beschränkt, ob das Ermessen überhaupt ausgeübt wurde und ob hierbei die gesetzlichen Grenzen eingehalten und alle wesentlichen Gesichtspunkte in einer dem Zweck der Ermächtigungsgrundlage Rechnung tragenden Weise einbezogen wurden (…Niedenführ, WEG, 10. Aufl., GKG, § 49 a Rn. 65; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.01.2011, 5 W 21/11, Rn. 4 m. w. N., juris). - LG Hamburg, 18.10.2016 - 318 T 39/16
Wohnungseigentumssache: Streitwert für die Anfechtung des Beschlusses über die …
Die Auffassung der Kammer wird durch das Hanseatische OLG (Beschluss vom 17.06.2010 - 9 W 34/10, ZMR 2010, 873), das OLG Koblenz (Beschluss vom 18.01.2011 - 5 W 21/11, ZMR 2012, 457) und das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 04.07.2014 - I-18 W 53/12, ZWE 2015, 99) gestützt (zustimmend auch Dötsch, IMR 2016, 41).