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   KG, 26.10.2009 - 5 W 217/08   

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https://dejure.org/2009,37067
KG, 26.10.2009 - 5 W 217/08 (https://dejure.org/2009,37067)
KG, Entscheidung vom 26.10.2009 - 5 W 217/08 (https://dejure.org/2009,37067)
KG, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - 5 W 217/08 (https://dejure.org/2009,37067)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kanzlei.biz

    Keine missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche

  • kanzlei.biz

    Keine missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 30/04

    Erledigung der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz; Veranstaltung einer

    Auszug aus KG, 26.10.2009 - 5 W 217/08
    Dabei hat grundsätzlich diejenige Partei die Kosten zu tragen, die ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich im Verfahren unterlegen wäre (vgl. BGH, WRP 2005, 126; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl. § 91 a RdNr. 24 m.w.N.).
  • BGH, 12.10.2004 - X ZR 176/02

    Staubsaugersaugrohr

    Auszug aus KG, 26.10.2009 - 5 W 217/08
    Die Frage der Kostenlast rechtfertigt nur eine abgekürzte, Zeit und Arbeitskraft ersparende Behandlung und Entscheidung (BGH, GRUR 2005, 41 - Staubsaugerrohr, GRUR 1968, 531 - Schweißgemisch).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2008 - 6 U 128/08

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus KG, 26.10.2009 - 5 W 217/08
    Denn die nach der Abmahnung gegenüber einem Wettbewerbsverband unaufgefordert abgegebene Unterwerfungserklärung (aufgedrängte Drittunterwerfung) beseitigt die Wiederholungsgefahr jedenfalls dann nicht, wenn der Wettbewerbsverband die Erklärung nicht angenommen hat (Senat, Beschluss vom 24. April 2009, 5 W 41/09; OLG Frankfurt, OLGR 2009, 111, JurisRdNr. 4; Hess in: Ullmann, JurisPK-UWG, 2. Aufl., § 12 RdNr. 57 m.w.N.; Bornkamm, aaO., § 12 RdNr. 1.168 a).
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