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   OLG Schleswig, 18.08.2005 - 5 W 22/05   

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https://dejure.org/2005,2464
OLG Schleswig, 18.08.2005 - 5 W 22/05 (https://dejure.org/2005,2464)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.08.2005 - 5 W 22/05 (https://dejure.org/2005,2464)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. August 2005 - 5 W 22/05 (https://dejure.org/2005,2464)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Wertverschlechterung von Aktienbesitz; Nebenintervention weiterer Aktionäre; Geltendmachnung eines Schadens der Gesellschaft durch Aktionär im Wege der "actio pro societate"; Wirtschaftliches und rechtliches Interesse an Nebenintervention; ...

  • Judicialis

    ZPO § 66; ; AktG § 309; ; AktG § 317

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 66; AktG § 309 § 317
    Keine zulässige Nebenintervention weiterer Aktionäre im Schadensersatzprozess eines Aktionärs gegen das die Gesellschaft beherrschende Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1656
  • WM 2005, 2269
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.02.1980 - IV ZR 167/78

    Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes; Beitritt des potentiellen außerehelichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.08.2005 - 5 W 22/05
    Wie nämlich die Beklagten in ihrem Schriftsatz vom 5. August 2005 völlig zu Recht herausgearbeitet haben, bestand in dem BGHZ 76, 299 ff (Zulässigkeit der Nebenintervention des mutmaßlichen Vaters im Prozess über die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes) zugrunde liegenden Fall und im vom BGH mit Beschluss vom 7. März 1989 - X ZR 91/88 - entschiedenen Sachverhalt (Zulässigkeit der Nebenintervention eines aus einem Patent auf Unterlassung in Anspruch Genommenen im Patentnichtigkeitsverfahren) eine derart enge Verbindung zwischen Rechtsschutzziel des Hauptverfahrens und den rechtlich geschützten Interessen des jeweiligen Nebenintervenienten, dass letztlich die Verwirklichung des Rechtsschutzziels im Hauptverfahren die rechtliche Situation des Nebenintervenienten unmittelbar berühren musste.
  • OLG Zweibrücken, 25.04.2005 - 3 W 255/04

    Spruchverfahren über die Barabfindung von Minderheitsaktionären: Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.08.2005 - 5 W 22/05
    Die begehrte Feststellung sei erforderlich, weil nach Auffassung des OLG Zweibrücken (ZIP 2005, 948, 950) und des OLG Stuttgart (DB 2000, 709, 710) die Existenz eines faktischen Konzerns im Spruchstellenverfahren nur berücksichtigt werden können, wenn zuvor in einem Zivilprozess eine entsprechende Feststellung getroffen worden sei.
  • OLG Schleswig, 25.08.1999 - 2 W 98/99

    Beteiligungsmöglichkeit an Verfahren über Ausgleichsanspruch gemäß § 15 UmwG im

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.08.2005 - 5 W 22/05
    Für das Aktienrecht hat schließlich der 2. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts die Möglichkeit einer Nebenintervention einzelner Aktionäre am von ihrer Gesellschaft als Anteilseignerin nach Verschmelzung betriebenen Spruchstellenverfahren verneint, da die einzelnen Aktionäre nur über ihr Dividendeninteresse mit der Prozessführung ihrer Gesellschaft verbunden seien (OLG Schleswig NJW-RR 2000, 43, 44).
  • BGH, 07.03.1989 - X ZR 91/88

    Vorwegnahme der Lehre eines Streitpatents - Patentfähigkeit von Mischventilen -

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.08.2005 - 5 W 22/05
    Wie nämlich die Beklagten in ihrem Schriftsatz vom 5. August 2005 völlig zu Recht herausgearbeitet haben, bestand in dem BGHZ 76, 299 ff (Zulässigkeit der Nebenintervention des mutmaßlichen Vaters im Prozess über die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes) zugrunde liegenden Fall und im vom BGH mit Beschluss vom 7. März 1989 - X ZR 91/88 - entschiedenen Sachverhalt (Zulässigkeit der Nebenintervention eines aus einem Patent auf Unterlassung in Anspruch Genommenen im Patentnichtigkeitsverfahren) eine derart enge Verbindung zwischen Rechtsschutzziel des Hauptverfahrens und den rechtlich geschützten Interessen des jeweiligen Nebenintervenienten, dass letztlich die Verwirklichung des Rechtsschutzziels im Hauptverfahren die rechtliche Situation des Nebenintervenienten unmittelbar berühren musste.
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Auflösungsklage gegen eine

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.08.2005 - 5 W 22/05
    a) Dies ist auch der Grund, warum heute der Begriff des "rechtlichen Interesses" im Sinne des § 66 ZPO über die schon von jeher anerkannten Situationen der Rechtskrafterstreckung des Hauptsacheurteils auf den Nebenintervenienten (vgl. zur aktienrechtlichen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage nur etwa OLG Frankfurt OLGR 2002, 10), der Gestaltungswirkung des Urteils zu Lasten des Nebenintervenienten (daher zulässige Nebenintervention des Mitgesellschafters bei Gestaltungsklage auf Auflösung einer GmbH, vgl. nur BVerfGE 60, 7 ff) oder zumindest seiner Tatbestandswirkung (vgl. etwa § 775 Abs. 1 Nr. 4 BGB) hinaus auch auf Fälle sogenannter "Präjudizialität" erstreckt wird.
  • OLG Hamburg, 22.03.1988 - 12 U 17/87
    Auszug aus OLG Schleswig, 18.08.2005 - 5 W 22/05
    Hierzu gehören die Fälle eines denkbaren Regresses der Hauptpartei gegen den Nebenintervenienten ebenso wie die Fälle akzessorischer Haftung - etwa des Gesellschafters im Prozess gegen die OHG bzw. die KG (OLG Hamburg ZIP 1988, 663) oder auch des Bürgen (vgl. Bork in Stein/Jonas, 22. Aufl., Rn. 24 zu § 66 ZPO m. w. Nachw.) -, weil der Ausgang des ersten Prozesses für den Folgeprozess trotz fehlender Rechtskraftserstreckung aller Erfahrung nach erhebliche faktische Auswirkungen hat.
  • OLG Hamm, 20.10.1994 - 5 U 262/87

    Pflichtteilsberechtigte als Streithelfer des Erben im Prozeß bezüglich der

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.08.2005 - 5 W 22/05
    Ebenso liegt es bei der Nebenintervention des Pflichtteilsberechtigten im Prozess über die Frage der Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld in einem zum Nachlass gehörendes Grundstück, weil und soweit die Höhe des Pflichtteilsanspruchs endgültig und unmittelbar davon beeinflusst wird, ob ein zum Nachlass gehörender Gegenstand belastet ist oder nicht (OLG Hamm ZEV 1995, 109 f).
  • OLG Hamm, 20.01.2003 - 22 W 2/03

    Zulässigkeit der Nebenintervention des Mieters

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.08.2005 - 5 W 22/05
    Dass der Mieter einen ihm wohlgesonnenen Vermieter behalten möchte, führt nur zu einer reflexhaften Betroffenheit (OLG Hamm OLGR 2003, 346).
  • OLG Stuttgart, 04.02.2000 - 4 W 15/98
    Auszug aus OLG Schleswig, 18.08.2005 - 5 W 22/05
    Die begehrte Feststellung sei erforderlich, weil nach Auffassung des OLG Zweibrücken (ZIP 2005, 948, 950) und des OLG Stuttgart (DB 2000, 709, 710) die Existenz eines faktischen Konzerns im Spruchstellenverfahren nur berücksichtigt werden können, wenn zuvor in einem Zivilprozess eine entsprechende Feststellung getroffen worden sei.
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