Weitere Entscheidung unten: KG, 19.10.2011

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 20.10.2011 - 5 W 220/11 - 98   

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https://dejure.org/2011,6706
OLG Saarbrücken, 20.10.2011 - 5 W 220/11 - 98 (https://dejure.org/2011,6706)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.10.2011 - 5 W 220/11 - 98 (https://dejure.org/2011,6706)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 5 W 220/11 - 98 (https://dejure.org/2011,6706)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Auskunftspflicht über Vorerkrankungen in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Offenbarungspflicht Chorea Huntington - Gesundheitserklärung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GenDG § 18; VVG § 22; BGB § 123
    Arglistige Täuschung durch Verschweigen von Anzeichen der Erkrankung an dem Morbus Huntington und deren Bestätigung durch einen Gentest

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1
    Umfang der Auskunftspflicht über Vorerkrankungen in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Für das Vorliegen von Gen-Erkrankungen sprechende Krankheitszeichen sind anzugeben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 557
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09

    Zulässigkeit der Erhebung von Gesundheitsdaten durch einen Versicherer;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2011 - 5 W 220/11
    Da es sich dabei um eine innere Tatsache handelt, kann der Beweis in der Praxis meist nur durch einen Indizienbeweis geführt werden (Senat, Urt. v. 9.9.2009 - 5 U 26/09 - VersR 2009, 1522; Urt. v. 12.10.2005 - 5 U 82/05 - VersR 2006, 824).

    Werden, wie hier, weniger bedeutsame Erkrankungen bei gleichzeitigem Verschweigen einer gravierenden angegeben, indiziert auch ein solches Verhalten die Täuschungsabsicht (Senat, Urt. v. 9.9.2009 - 5 U 26/09 - VersR 2009, 1522).

  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 82/05

    Nachfrageobliegenheit des Versicherungsgebers bei Angabe des Versicherers eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2011 - 5 W 220/11
    Da es sich dabei um eine innere Tatsache handelt, kann der Beweis in der Praxis meist nur durch einen Indizienbeweis geführt werden (Senat, Urt. v. 9.9.2009 - 5 U 26/09 - VersR 2009, 1522; Urt. v. 12.10.2005 - 5 U 82/05 - VersR 2006, 824).

    Wenn ein Versicherungsnehmer schwere Erkrankungen nicht angibt, dann ist schon dies ein hinreichendes Indiz für die Absicht, den Versicherer zum Vertragsschluss zu bewegen oder zum Einräumen günstiger Konditionen zu veranlassen (vgl. Senat, Urt. v. 12.10.2005 - 5 U 82/05 - VersR 2006, 824).

  • OLG Naumburg, 30.05.2007 - 4 W 55/06
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2011 - 5 W 220/11
    Vielmehr kommt es auch im Fall eines Prozessvergleichs - sofern die Parteien nicht anderes vereinbart oder angeregt haben - darauf an, wie der Rechtsstreit voraussichtlich geendet hätte, wenn er gerichtlich entschieden worden wäre, und wer dann nach den allgemeinen Bestimmungen der ZPO die Kosten hätte tragen müssen (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.5.2007 - 4 W 55/06; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 147; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 91a Rdn. 58 "Vergleich").

    Denn für die Billigkeitsentscheidung des § 91a ZPO gilt das strenge Verbot der Beweisantizipation nicht (OLG Rostock, JurBüro 2010, 377; siehe auch - den Aspekt allerdings nur streifend - OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.5.2007 - 4 W 55/06).

  • BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung einer vor einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2011 - 5 W 220/11
    Auch die bei Weiterführung des Verfahrens möglichen Angriffs- und Verteidigungsmittel können zu berücksichtigen sein (Jaspersen/Wache in: Vorwerk/Wolf, ZPO, 2011, § 91a Rdn. 29; siehe auch BGH, Beschl. v. 18.3.2010 - I ZB 37/09 - MDR 2010, 888: es sei im Rahmen des § 91a ZPO jedenfalls nicht generell ausgeschlossen, naheliegende hypothetische Entwicklungen zu bedenken).
  • OLG Rostock, 28.12.2009 - 3 W 66/09

    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache: Summarische Prüfung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2011 - 5 W 220/11
    Denn für die Billigkeitsentscheidung des § 91a ZPO gilt das strenge Verbot der Beweisantizipation nicht (OLG Rostock, JurBüro 2010, 377; siehe auch - den Aspekt allerdings nur streifend - OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.5.2007 - 4 W 55/06).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2011 - 5 W 220/11
    Deshalb muss der Versicherer entsprechend den allgemeinen Beweislastregeln nachweisen, dass der Versicherungsnehmer erkannt und gebilligt hat, der Versicherer werde bei wahrheitsgemäßen und vollständigen Antworten seinen Antrag nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen (BGH, Urt. v. 28.2.2007 - IV ZR 331/05 - VersR 2007, 785; Langheid in: Römer/Langheid, WG, 2. Aufl. 2003, § 22 Rdn. 6).
  • OLG Hamm, 21.11.2007 - 20 U 64/07

    Krankenversicherungsvertrag: Anzeigeobliegenheit hinsichtlich eines genetischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2011 - 5 W 220/11
    Er wird insoweit nicht besser und nicht schlechter gestellt als jeder andere Versicherungsnehmer, der gefahrerhebliche Beschwerden, Gesundheitsstörungen, Untersuchungen und Behandlungen offen zu legen hat (vgl. § 18 Abs. 2 GenDG; dazu dass die Selbstverpflichtungserklärung sowie § 18 GenDG nur für prädiktive Gentests gelten, die der Feststellung erblicher Veranlagungen für noch nicht klinisch manifestierte Erkrankungen dienen, nicht aber für diagnostische Tests, mit denen nach einer genetischen Ursache für ein bestehendes Beschwerdebild gesucht wird, Prölss in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, Rdn. 14; Sauer in: Bach/Moser, PKV, 4. Aufl. 2009, Anh. nach § 2 MB/KK Rdn. 51; Armbrüster, VW 2010, 1309; Neuhaus, r+s 2009, 309; OLG Hamm, VersR 2008, 773).
  • OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 50/05

    Zur Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen verschwiegenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2011 - 5 W 220/11
    Liegen objektive Falschangaben vor, ist es im Grundsatz Sache des Versicherungsnehmers, substanziiert plausibel zu machen, warum und wie es zu diesen gekommen ist (Senat, Urt. v. 09.1.2005 - 5 U 50/05 - VersR 2006, 681).
  • OLG Stuttgart, 17.03.1998 - 2 W 17/98

    Anspruch auf Entgegennahme provisionspflichtiger Vermittlungsleistungen für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2011 - 5 W 220/11
    Vielmehr kommt es auch im Fall eines Prozessvergleichs - sofern die Parteien nicht anderes vereinbart oder angeregt haben - darauf an, wie der Rechtsstreit voraussichtlich geendet hätte, wenn er gerichtlich entschieden worden wäre, und wer dann nach den allgemeinen Bestimmungen der ZPO die Kosten hätte tragen müssen (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.5.2007 - 4 W 55/06; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 147; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 91a Rdn. 58 "Vergleich").
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2016 - 4 W 19/16

    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Zeitpunkt der "Veranlassung zur

    Gegebenenfalls kann es angezeigt sein, auf (überwiegende) Wahrscheinlichkeiten abzustellen (SaarlOLG, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 5 W 220/11 - 98 -, juris Rn. 23 f.).
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2017 - 4 W 16/17

    Gemischte Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Schadensersatzklage nach

    Gegebenenfalls kann es angezeigt sein, auf (überwiegende) Wahrscheinlichkeiten abzustellen (SaarlOLG, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 5 W 220/11 - 98 -, juris Rn. 23 f.).
  • OLG Saarbrücken, 17.07.2019 - 4 W 11/19

    Schadensregulierung nach inländischem Unfall unter Beteiligung eines in Polen

    Gegebenenfalls kann es angezeigt sein, auf (überwiegende) Wahrscheinlichkeiten abzustellen (Senat, Beschluss vom 19.11.2017, ZfS 2018, 201; SaarlOLG, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 5 W 220/11 - 98 -, juris Rn. 23 f.).
  • OLG Saarbrücken, 06.09.2018 - 4 W 19/18

    Darlehensvertrag: Recht der Bank zur außerordentlichen Kündigung trotz

    Gegebenenfalls kann es angezeigt sein, auf (überwiegende) Wahrscheinlichkeiten abzustellen (SaarlOLG, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 5 W 220/11 - 98 -, juris Rn. 23 f.).
  • OLG Köln, 28.12.2021 - 9 U 24/21

    Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung; Nicht angezeigte Gefahrerhöhung;

    Dazu gehören die Gründe, warum er dem Versicherer etwas objektiv Falsches angegeben hat (BGH NJW-RR 2008, 343; BGH r + s 2011, 304 [305] Rdnr.16; Prölss/Martin-Armbrüster, a.a.O., § 28 Rdnr.193; OLG Saarbrücken r+s 2014, 88 [89]).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2015 - 5 W 96/14

    Grundschuld -Mitwirkung bei Erfüllung des Rückgewähranspruchs

    Sofern die Parteien - wie hier - nichts anderes vereinbart oder angeregt haben, kommt es für die nach billigem Ermessen zu treffende Kostenentscheidung auch im Fall eines Prozessvergleichs darauf an, wie der Rechtsstreit voraussichtlich geendet hätte, wenn er gerichtlich entschieden worden wäre, und wer dann nach den allgemeinen Bestimmungen der ZPO die Kosten hätte tragen müssen (vgl. Senat, Beschl. v. 20.10.2011 - 5 W 220/11-98; OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.5.2007 - 4 W 55/06; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 147).
  • LG Duisburg, 23.06.2023 - 6 O 226/22

    Leitungswasserschaden: Versicherung verweigert Zahlung

    Die Beweislast für die vorsätzliche Obliegenheitsverletzung obliegt dem Versicherer (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 2014 - IV ZR 124/13 -, Rn. 19, juris; MüKo-VVG/ Wandt , 3. Aufl. 2022, § 28 VVG, Rn. 223; vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 5 W 220/11 - 98 -, Rn. 32, juris).
  • LG Münster, 25.08.2020 - 115 O 156/19
    Die erforderliche Kausalität zwischen Täuschungshandlung und Willenserklärung ist im Rahmen der Anfechtung nach §§ 22 VVG, 123 BGB vielmehr auch dann gegeben, wenn die Willenserklärung ohne die Täuschung mit einem anderen Inhalt oder auch nur zu einem anderen Zeitpunkt abgegeben worden wäre (OLG Saarbrücken, VersR 2012, 557; OLG Köln, VersR 2013, 487).
  • LG Kiel, 12.12.2019 - 12 O 200/18
    Da neben der Kostengerechtigkeit auch die Verfahrensökonomie von Belang ist, genügt es, die Sach- und Rechtslage auf der Grundlage des bisherigen und des zu erwartenden künftigen Prozessverlaufs summarisch zu prüfen (SaarlOLG, Beschluss vom 20.10.2011 -5 W 220/11).
  • OLG Saarbrücken, 13.02.2015 - 5 W 93/14

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

    Sofern die Parteien - wie hier - nichts anderes vereinbart oder angeregt haben, kommt es vielmehr auch im Fall eines Prozessvergleichs darauf an, wie der Rechtsstreit voraussichtlich geendet hätte, wenn er gerichtlich entschieden worden wäre, und wer dann nach den allgemeinen Bestimmungen der ZPO die Kosten hätte tragen müssen (vgl. Senat, Beschl. v. 20.10.2011 - 5 W 220/11-98; OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.5.2007 - 4 W 55/06; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 147 ).
  • AG Homburg, 28.05.2020 - 5 C 68/19

    Mietzahlungspflicht nach Scheitern Lebensgemeinschaft mit Vermieter

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Rechtsprechung
   KG, 19.10.2011 - 5 W 220/11, 5 W 221/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9325
KG, 19.10.2011 - 5 W 220/11, 5 W 221/11 (https://dejure.org/2011,9325)
KG, Entscheidung vom 19.10.2011 - 5 W 220/11, 5 W 221/11 (https://dejure.org/2011,9325)
KG, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 5 W 220/11, 5 W 221/11 (https://dejure.org/2011,9325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 100 Abs 3 ZPO, Nr 1210 GKVerz, Nr 1211 Nr 2 GKVerz
    Gerichtskostenfestsetzungsverfahren: Kostenvergünstigung bei Anerkenntnis nur einzelner von mehreren quotal haftenden beklagten Streitgenossen

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Gerichtskosten bei Anerkenntnis durch einzelne von mehreren Streitgenossen; Korrektur der Kostengrundentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Höhe der Gerichtskosten bei Anerkenntnis durch einzelne von mehreren Streitgenossen; Korrektur der Kostengrundentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2012, 527
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 18.12.2001 - 1 W 445/01

    Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühr bei unterschiedlichem

    Auszug aus KG, 19.10.2011 - 5 W 220/11
    Dies gilt auch im Verhältnis allein gegenüber den anerkennenden Streitgenossen (überholt KG Berlin, 18. Dezember 2001, 1 W 445/01, MDR 2002, 722).(Rn.3) (Rn.4) (Rn.5) (Rn.6).

    Zwar hat der 1. Zivilsenat des Kammergerichts in seiner Entscheidung vom 18.12.2001 eine dahingehende Lücke in Nr. 1211 KV-GKG (in der Fassung vom 26.10.2001) angenommen (KG, 1. ZS, MDR 2002, 722, juris Rn. 8).

    Es kann dann nicht mehr von einer planwidrigen (unbeabsichtigten) Regelung des Gesetzgebers ausgegangen werden (so nunmehr auch KG, 1. ZS, Beschluss vom 10.2.2009, 1 W 10/09, m.w.N; vgl. auch KG, 1. ZS, Beschluss vom 23.1.2009, 1 AR 5/08; überholt daher nunmehr die Entscheidung KG, 1. ZS, MDR 2002, 722, juris Rn. 8).

    Denn insoweit mag ein Auslegungsspielraum dahin verbleibenden, dass Mehrkosten außerhalb einer gesamtschuldnerischen Haftung nicht vom Kostenmaßstab der gesamtschuldnerischen Haftung umfasst sein und diese nur den Streitgenossen treffen sollen, der sie veranlasst hat (vgl. etwa OLG Schleswig-Holstein, JurBüro 1993, 742, juris Rn. 10; KG, 1. ZS, MDR 2002, 722, juris Rn. 13, jeweils m.w.N).

    Vorliegend hat die Kostengrundentscheidung weder insgesamt eine (vorbehaltlose) gesamtschuldnerische Kostenhaftung der Beklagten ausgesprochen (Fallgestaltung in der Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein, a.a.O.), noch ist auf eine gesamtschuldnerische Kostenhaftung - für einzelne Beklagte quotal abgestuft (Fallgestaltung in der Entscheidung des KG, 1. ZS, MDR 2002, 722, juris Rn. 13) - erkannt worden.

    So ist in der Entscheidung KG, 1. ZS, MDR 2002, 722 eine einschränkende Interpretation der Nr. 1210, 1211 KV-GKG vorgenommen worden (juris Rn. 8).

  • OLG Schleswig, 08.04.1993 - 9 W 46/93
    Auszug aus KG, 19.10.2011 - 5 W 220/11
    Soweit das prozessuale Verhalten eines solchen Streitgenossen nicht dazu führt, dass zusätzliche Kosten ausgelöst, sondern nur, dass eine Gebührenminderung nicht eintreten kann, stünde der Wortlaut des § 100 Abs. 3 ZPO seiner Anwendung auch auf diesen Fall nicht notwendig entgegen (vgl. etwa OLG Schleswig-Holstein, JurBüro 1993, 742, juris Rn. 8; bedenklich etwa OLGR Bremen 2005, 563, juris Rn. 11 zur Auslegung einer vergleichsweisen Kostenvereinbarung).

    Denn insoweit mag ein Auslegungsspielraum dahin verbleibenden, dass Mehrkosten außerhalb einer gesamtschuldnerischen Haftung nicht vom Kostenmaßstab der gesamtschuldnerischen Haftung umfasst sein und diese nur den Streitgenossen treffen sollen, der sie veranlasst hat (vgl. etwa OLG Schleswig-Holstein, JurBüro 1993, 742, juris Rn. 10; KG, 1. ZS, MDR 2002, 722, juris Rn. 13, jeweils m.w.N).

  • OLG Bremen, 13.05.2005 - 2 W 16/05

    Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr; Anwendung von Ermäßigungstatbeständen;

    Auszug aus KG, 19.10.2011 - 5 W 220/11
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes tritt eine Ermäßigung nach dieser Vorschrift nur dann ein, wenn das Prozessverfahren wegen sämtlicher Anträge und wegen aller Beteiligten insgesamt endet (KG, 1. ZS, Beschluss vom 10.2.2009, 1 W 10/09; vgl. auch OLGR Bremen 2005, 563, juris Rn. 11; OLGR München 2005, 524, juris Rn. 4f; KG, 1. ZS, Beschluss vom 23.1.2009, 1 AR 5/08).

    Soweit das prozessuale Verhalten eines solchen Streitgenossen nicht dazu führt, dass zusätzliche Kosten ausgelöst, sondern nur, dass eine Gebührenminderung nicht eintreten kann, stünde der Wortlaut des § 100 Abs. 3 ZPO seiner Anwendung auch auf diesen Fall nicht notwendig entgegen (vgl. etwa OLG Schleswig-Holstein, JurBüro 1993, 742, juris Rn. 8; bedenklich etwa OLGR Bremen 2005, 563, juris Rn. 11 zur Auslegung einer vergleichsweisen Kostenvereinbarung).

  • OLG München, 17.02.2005 - 11 W 2807/04

    Gerichtsgebühren bei Berufungsrücknahme

    Auszug aus KG, 19.10.2011 - 5 W 220/11
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes tritt eine Ermäßigung nach dieser Vorschrift nur dann ein, wenn das Prozessverfahren wegen sämtlicher Anträge und wegen aller Beteiligten insgesamt endet (KG, 1. ZS, Beschluss vom 10.2.2009, 1 W 10/09; vgl. auch OLGR Bremen 2005, 563, juris Rn. 11; OLGR München 2005, 524, juris Rn. 4f; KG, 1. ZS, Beschluss vom 23.1.2009, 1 AR 5/08).
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