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   OLG Saarbrücken, 24.07.2001 - 5 W 223/01 - 66   

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https://dejure.org/2001,2611
OLG Saarbrücken, 24.07.2001 - 5 W 223/01 - 66 (https://dejure.org/2001,2611)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.07.2001 - 5 W 223/01 - 66 (https://dejure.org/2001,2611)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 5 W 223/01 - 66 (https://dejure.org/2001,2611)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    StGB § 223; ; AKB § 3 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 10
    Keine Deckungspflicht für eine bei einer tätlichen Auseinandersetzung nach einem Verkehrsunfall begangene Körperverletzung

  • RA Kotz

    Nach Unfall Schlägerei - Tritt die Kfz-Haftpflicht hierfür ein?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 3 Abs. 2; StGB § 223
    Kraftverkehrsversicherung: Zur Frage der Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag und zur Frage, wann der geltend gemachte Schaden "durch den Gebrauch" des Kraftfahrzeugs entstanden ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1417
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 15.09.1999 - 5 U 389/99

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Versagung der Prozessführungsbefugnis aufgrund der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2001 - 5 W 223/01
    Nicht hierher gehören somit alle Handlungen, die von den Aufgaben des Kraftfahrers unabhängig sind (vgl. BGH a.a.O., S. 55/56; Senat NVersZ 2000, 46 Urteil vom 12.1.2000 - 5 U 711/99-50- n.v.).
  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 7/83

    Umfang des Haftungsausschlusses aufgrund der sog. kleinen Benzinklausel in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2001 - 5 W 223/01
    Es fehlt damit an einem inneren Zusammenhang zwischen Schadenseintritt und Kraftfahrzeuggebrauch (BGH VersR 1984, 854 f.), so dass der Kfz-Haftpflichtversicherer nicht deckungspflichtig ist.
  • BGH, 10.07.1980 - IVa ZR 17/80

    Schadensverursachung "durch den Gebrauch" eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2001 - 5 W 223/01
    Das ist der Fall, wenn die Gefahr von dem Fahrzeug selbst ausgeht oder wenn Handlungen von Personen vor dem Einsteigen oder nach dem Aussteigen zum Gebrauch des Fahrzeugs zu rechnen sind (vgl. BGHZ 78, 52 ff., 54).
  • LG Saarbrücken, 30.06.2005 - 12 S 6/05

    Haftpflichtversicherung - Die Benzinklausel als Schnittmenge zwischen

    Das ist der Fall, wenn die Handlung in den gesetzlichen oder durch die Verkehrsauffassung bestimmten Aufgabenkreis eines Kraftfahrers fällt und in Zusammenhang mit einer bestimmten Fahrt geschieht, nicht aber wenn die Handlung nur gelegentlich des Gebrauchs des Fahrzeug vorgenommen wird, wenn sie also von den Aufgaben des Kraftfahrers unabhängig ist und von anderen Personen in gleicher Weise und mit gleichem Risiko vorgenommen' zu werden pflegt (vgl. zu all dem BGH, Urteil vom 10. Juli 1980, IVa ZR 17/80, unter 2. e, veröffentI. z. B. in BGHZ 78, 52 = NJW 1980, 2525 = VersR 1980, 1039; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Juli 2001, 5 W 223/01, unter II. 3., veröffentl. z. B. in ZfS 2001, 501; Feyock/Jacobsen/Lemor, Rdnr, 7 zu § 10 AKB).
  • LG Oldenburg, 12.08.2020 - 13 O 245/20

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Schäden durch Schweißarbeiten

    Die vorgenannte Regelung enthält aber lediglich eine Erweiterung der Verfügungsbefugnis auf die mitversicherte Person, sodass davon auszugehen ist, dass die Verfügungsbefugnis des Versicherungsnehmers neben derjenigen des Mitversicherten bestehen bleibt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Juli 2001 - 5 W 223/01 - 66, r+s 2002, 405; Stiefel/Maier/Maier, 19. Aufl. 2017, AKB 2015, Rn. 50).
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