Rechtsprechung
OLG Hamburg, 07.05.2007 - 5 W 23/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- MIR - Medien Internet und Recht
"staytuned" - Ein Verbotstenor, der nur die Namen von konkreten Musikalben benennt, nicht aber die Einzeltitel, kann mangels Bestimmtheit nicht Vollstreckungsgrundlage für einen Bestrafungsantrag aus diesem Unterlassungstitel wegen rechtsverletzender Nutzung der ...
- aufrecht.de
Das Verbot zur Nutzung von Musikalben erfasst nicht die Nutzung der auf den Alben enthaltenen einzelnen Stücke
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verfügungsantrages bzw. eines Verbotstenors als Grundlage der Vollstreckung für einen Bestrafungsantrag; Notwendigkeit der (namentlichen) Konkretisierung der von einem Musikalbum umfassten Einzeltitel sowie der Erschließung der ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 19a UrhG
- kanzlei.biz
Unterlassungsverfügung bezüglich Musikalben umfasst nicht die sich darauf befindlichen Musiktitel
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 253 Abs. 2; UrhG § 97 Abs. 1
Hinreichende Bestimmtheit eines Verfügungsantrages bzw. eines Verbotstenors, der lediglich die Namen von Musikalben bestimmter Künstler bezeichnet - stay tuned - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Anbieten von Musikalben per Internet-Streaming
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Anbieten von Musikalben per Internet-Streaming
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 06.10.2004 - 308 O 365/04
- OLG Hamburg, 07.07.2005 - 5 U 176/04
- LG Hamburg, 16.01.2007 - 308 O 365/04
- OLG Hamburg, 07.05.2007 - 5 W 23/07
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 72 (Ls.)
- MIR 2007, Dok. 237