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   OLG Köln, 05.08.2009 - 5 W 23/09   

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https://dejure.org/2009,19830
OLG Köln, 05.08.2009 - 5 W 23/09 (https://dejure.org/2009,19830)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.08.2009 - 5 W 23/09 (https://dejure.org/2009,19830)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. August 2009 - 5 W 23/09 (https://dejure.org/2009,19830)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 197 Abs. 2
    Verjährung eines Anspruchs auf Erstattung von Fahrtkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1960 - VI ZR 92/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2009 - 5 W 23/09
    Denn bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen stellen die jeweiligen Leistungen auf Einzelansprüche lediglich in Bezug auf den Gesamtanspruch und damit auf das Stammrecht, aus dem die Einzelansprüche resultieren, ein Anerkenntnis im Sinne von § 208 BGB a. F. bzw. § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB n. F. dar, das zu einer Unterbrechung bzw. dem Neubeginn der Verjährung führt [BGH, VersR 1960, 949 f., 949, zu § 208 BGB a. F., der inhaltlich unverändert durch § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB übernommen worden ist, wobei der Begriff der Unterbrechung der Verjährung durch den Begriff des Neubeginns der Verjährung ersetzt worden ist].
  • BGH, 23.09.1958 - I ZR 106/57

    Begriff der wiederkehrenden Leistung

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2009 - 5 W 23/09
    Denn die Qualifizierung einer Leistung als regelmäßig wiederkehrend im Sinne von § 197 Abs. 2 BGB setzt ausschließlich voraus, dass die Leistung an von vorne herein bestimmten regelmäßig wiederkehrenden Terminen zu erbringen ist; der Rechtsgrund der Leistung ist demgegenüber insoweit ebenso gleichgültig wie die Frage, ob auch die Höhe der Leistung im vorhinein festgelegt oder ob sie von weiteren Umständen abhängig gemacht ist, ob diese Umstände nicht nur zu einem Schwanken der Höhe, sondern gelegentlich sogar zum Ausbleiben der Leistung führen können [vgl. hierzu etwa: BGHZ 28, 144, Juris-Rn. 32 ff., 32, 35, zu dem inhaltsgleichen Begriff der regelmäßig wiederkehrenden Leistungen in § 197 BGB a. F. - st. Rspr.].
  • BGH, 24.06.2005 - V ZR 350/03

    Verjährung der Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2009 - 5 W 23/09
    Die Qualifizierung der hier umstrittenen Leistungen als regelmäßig wiederkehrend im Sinne von § 197 Abs. 2 BGB entspricht auch dem Schutzzweck dieser Norm, wonach der Schuldner durch die kurze Verjährung geschützt werden soll, weil er sich nicht auf eine bestimmte Höhe des Anspruchs einstellen kann und nicht mit der Geltendmachung einer über Jahre aufgelaufenen Schuld rechnen muss [vgl. zum Schutzzweck des inhaltsgleichen Begriffes der regelmäßig wiederkehrenden Leistungen in § 197 BGB a. F. etwa: BGH, NJW 2005, 3146, Juris-Rn. 11 m. w. N.]; auch die hier betroffene Schuldnerin kann sich nicht auf eine bestimmte Höhe des Anspruchs betreffend die Fahrtkosten zu den Therapien einstellen und muss nicht mit der Geltendmachung einer über Jahre aufgelaufenen Schuld rechnen.
  • OLG Oldenburg, 28.08.2018 - 2 U 66/18

    Begriff der wiederkehrenden Leistungen i.S. von § 197 Abs. 2 BGB

    Nach alledem folgt der Senat im vorliegenden Fall der von der Berufungsführerin in Bezug genommenen Beschwerdeentscheidung des OLG Köln nicht (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 05.08.2009 - 5 W 23/09, BeckRS 2010, 12734, zitiert nach beckonline).
  • VG Schwerin, 28.12.2022 - 4 B 1158/20

    Einlegung der Erinnerung nach RVG § 11 Abs 3 S 2 mittels Online-Fax

    In Betracht kommt nämlich auch, dass sie lediglich zur Informationsbeschaffung im Rahmen eines Beratungsauftrags dient (vgl. Schneider, NJW-Spezial 2016, 347/348; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 15. Mai 2017 - 17 W 201/16 -, juris Rn. 8 f; OLG Bamberg, Beschluss vom 8. Februar 2016 - 4 W 120/15 -, juris Rn. 12 f.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 3 W 12/13 -, juris Rn. 9 unter Bezugnahme auf OLG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2009 - 5 W 23/09 -, BeckRS 2009, 87810).
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