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   OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 5 W 233/98   

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https://dejure.org/1999,11024
OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 5 W 233/98 (https://dejure.org/1999,11024)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.02.1999 - 5 W 233/98 (https://dejure.org/1999,11024)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 5 W 233/98 (https://dejure.org/1999,11024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufrechnung gegen Hausgeldansprüche mit unstreitigen Ansprüchen oder Ansprüchen aus Notgeschäftsführung

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 467
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 5 W 233/98
    Die streitgegenständlichen Beitragsschulden des Antragsgegners für die Wirtschaftsjahre 1984 und 1985 sind jedoch erst durch den gemäß § 28 Abs. 5 WEG gefassten Beschluss der Eigentümergemeinschaft, der die konkrete Beitragsschuld gegenüber allen Wohnungseigentümern verbindlich festlegt, begründet worden (vgl. BGHZ 104, 197 [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87] ; …
  • KG, 15.09.1995 - 24 W 5988/94

    Aufrechnung einer Wohngeldforderung mit dem Wohngeldguthaben; Einschränkungen der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 5 W 233/98
    Nach ganz herrschender Meinung kann gegen solche Hausgeldbeiträge nur mit unstreitigen Gegenforderungen oder mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung ( § 21 Abs. 2 WEG ) aufgerechnet werden (OLG Stuttgart NJW-RR 1989, 841 [OLG Stuttgart 24.01.1989 - 8 W 248/88] ; ähnlich KG NJW-RR 1995, 975; 1996, 465; Bärmann-Pick-Merle, WEG, 6. Aufl., § 16 Rdn. 99; Palandt- Bassenge, BGB, 58. Aufl., 1999, § 16 Rdn. 10; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 16 Rdnr. 17).
  • KG, 29.03.1995 - 24 W 4812/94

    Entscheidung über Auszahlung von Guthaben aus mehrheitlich beschlossenen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 5 W 233/98
    Nach ganz herrschender Meinung kann gegen solche Hausgeldbeiträge nur mit unstreitigen Gegenforderungen oder mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung ( § 21 Abs. 2 WEG ) aufgerechnet werden (OLG Stuttgart NJW-RR 1989, 841 [OLG Stuttgart 24.01.1989 - 8 W 248/88] ; ähnlich KG NJW-RR 1995, 975; 1996, 465; Bärmann-Pick-Merle, WEG, 6. Aufl., § 16 Rdn. 99; Palandt- Bassenge, BGB, 58. Aufl., 1999, § 16 Rdn. 10; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 16 Rdnr. 17).
  • OLG Stuttgart, 24.01.1989 - 8 W 248/88

    Aufrechenbarkeit gegen Hausgeldbeitragsforderungen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 5 W 233/98
    Nach ganz herrschender Meinung kann gegen solche Hausgeldbeiträge nur mit unstreitigen Gegenforderungen oder mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung ( § 21 Abs. 2 WEG ) aufgerechnet werden (OLG Stuttgart NJW-RR 1989, 841 [OLG Stuttgart 24.01.1989 - 8 W 248/88] ; ähnlich KG NJW-RR 1995, 975; 1996, 465; Bärmann-Pick-Merle, WEG, 6. Aufl., § 16 Rdn. 99; Palandt- Bassenge, BGB, 58. Aufl., 1999, § 16 Rdn. 10; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 16 Rdnr. 17).
  • LG München I, 02.02.2009 - 1 S 10225/08

    Wohnungseigentum: Anteilige Erstattung vorgestreckter gemeinschaftlicher Kosten

    12 a) Eine Aufrechnung gegen eine Wohngeldforderung ist nur ausnahmsweise zulässig mit Forderungen des Wohngeldschuldners aus Notmaßnahmen oder aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder mit anerkannten bzw. rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen; im Übrigen besteht ein Aufrechnungsverbot (OLG München NZM 2007, 335; OLG Oldenburg NZM 1999, 467; Spielbauer/Then, WEG, § 28 Rz. 23; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl., § 28 Rz. 159; Riecke/Schmid-Elzer, WEG, 2. Aufl., § 16 Rz. 257 f.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten-Niedenführ, WEG, 8. Aufl., § 28 Rz. 176).
  • OLG Köln, 31.03.2004 - 16 Wx 12/04

    Aufrechnung bzw. Zurückbehaltungsrecht gegenüber Wohngeldansprüchen

    Es entspricht allgemeiner Meinung und der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass gegen Wohngeldansprüche nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen oder solchen, die aus Notgeschäftsführung resultieren, aufgerechnet werden kann (vgl. Beschluss des BayObLG vom 31.10.2002 - 2 Z BR 94/02 -, zitiert nach juris; BayObLG ZWE 2001, 593 f.; OLG OLdenurg NZM 1999, 467; OLG Stuttgart ZMR 1989, 191 f.; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16 Rdnr. 99) und gegenüber dem Anspruch auf Zahlung eines Wohngeldvorschusses jedes Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 08.11.1996 - 16 Wx 215/96 - Bub/Kreuzer/Rapp/Spiegelberger/Stuhrmann/Wenzel, WEG, Band 2, 12. Aufl., § 28 Rdrn. 235 ).
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