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   OLG Saarbrücken, 23.08.2005 - 5 W 237/05 - 69   

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https://dejure.org/2005,6714
OLG Saarbrücken, 23.08.2005 - 5 W 237/05 - 69 (https://dejure.org/2005,6714)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.08.2005 - 5 W 237/05 - 69 (https://dejure.org/2005,6714)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. August 2005 - 5 W 237/05 - 69 (https://dejure.org/2005,6714)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zivilprozessrecht: Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten; Sofortige Beschwerde mittels Telefax; Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens; Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Grundsatz des rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 46 Abs. 2, 2. HS.; ; ZPO § 567 Abs. 1 Ziff. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2
    Befangenheit eines Richters, der vor Ablauf einer den Parteien gesetzten Stellungnahmefrist entscheidet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Befangenheit, wenn Richter Stellungnahmefrist nicht abwartet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 28.01.2003 - 8 WF 9/03

    Zur Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Willkürlicher Verfahrensverstoß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2005 - 5 W 237/05
    Darauf kann etwa eine Häufung von Verfahrensfehlern hinweisen; Verfahrensverstöße und andere Verhaltensweisen können zudem in ihrer Gesamtheit einen Grund darstellen, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus zu Recht befürchten lassen kann, der abgelehnte Richter werde nicht unparteiisch entscheiden, namentlich bei groben Verletzungen von Verfahrensgrundrechten wie schwere Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und /oder ein faires und willkürfreies Verfahren (vgl. Zöller-Vollkommer, aaO, Rdnr. 24, m.w.N.; Münchener-Kommentar-Feiber, ZPO, 1992, § 42, Rdnr. 30, m.w.N.; KG, KGR Berlin 2001, S. 266 ff; OLG Frankfurt, OLGR 2002, S. 250 sowie OLGR 2000, S. 36 ff; OLG Naumburg, Beschl.v. 28.1.2003, 8 WF 9/03; BFH, Beschl.v. 29.8.2001, IX B 3/01).
  • OLG Frankfurt, 15.08.1997 - 1 WF 112/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2005 - 5 W 237/05
    Rein subjektive Vorstellungen des Ablehnenden, die nicht auf genügend objektiven Gründen beruhen, welche einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben würden, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln, scheiden aus (vgl. Zöller-Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 42 Rn. 9 m.z.w.N.; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1998, S.134 ff).
  • BFH, 29.08.2001 - IX B 3/01

    Besorgnis der Befangenheit - Befangenheit eines Richters - Ablehnungsantrag -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2005 - 5 W 237/05
    Darauf kann etwa eine Häufung von Verfahrensfehlern hinweisen; Verfahrensverstöße und andere Verhaltensweisen können zudem in ihrer Gesamtheit einen Grund darstellen, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus zu Recht befürchten lassen kann, der abgelehnte Richter werde nicht unparteiisch entscheiden, namentlich bei groben Verletzungen von Verfahrensgrundrechten wie schwere Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und /oder ein faires und willkürfreies Verfahren (vgl. Zöller-Vollkommer, aaO, Rdnr. 24, m.w.N.; Münchener-Kommentar-Feiber, ZPO, 1992, § 42, Rdnr. 30, m.w.N.; KG, KGR Berlin 2001, S. 266 ff; OLG Frankfurt, OLGR 2002, S. 250 sowie OLGR 2000, S. 36 ff; OLG Naumburg, Beschl.v. 28.1.2003, 8 WF 9/03; BFH, Beschl.v. 29.8.2001, IX B 3/01).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2002 - 5 W 4/02

    Begriff der Einzelrichterentscheidung i.S. von § 568 S. 1 ZPO

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2005 - 5 W 237/05
    Darauf kann etwa eine Häufung von Verfahrensfehlern hinweisen; Verfahrensverstöße und andere Verhaltensweisen können zudem in ihrer Gesamtheit einen Grund darstellen, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus zu Recht befürchten lassen kann, der abgelehnte Richter werde nicht unparteiisch entscheiden, namentlich bei groben Verletzungen von Verfahrensgrundrechten wie schwere Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und /oder ein faires und willkürfreies Verfahren (vgl. Zöller-Vollkommer, aaO, Rdnr. 24, m.w.N.; Münchener-Kommentar-Feiber, ZPO, 1992, § 42, Rdnr. 30, m.w.N.; KG, KGR Berlin 2001, S. 266 ff; OLG Frankfurt, OLGR 2002, S. 250 sowie OLGR 2000, S. 36 ff; OLG Naumburg, Beschl.v. 28.1.2003, 8 WF 9/03; BFH, Beschl.v. 29.8.2001, IX B 3/01).
  • OLG Frankfurt, 26.11.1999 - 13 W 66/99
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2005 - 5 W 237/05
    Darauf kann etwa eine Häufung von Verfahrensfehlern hinweisen; Verfahrensverstöße und andere Verhaltensweisen können zudem in ihrer Gesamtheit einen Grund darstellen, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus zu Recht befürchten lassen kann, der abgelehnte Richter werde nicht unparteiisch entscheiden, namentlich bei groben Verletzungen von Verfahrensgrundrechten wie schwere Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und /oder ein faires und willkürfreies Verfahren (vgl. Zöller-Vollkommer, aaO, Rdnr. 24, m.w.N.; Münchener-Kommentar-Feiber, ZPO, 1992, § 42, Rdnr. 30, m.w.N.; KG, KGR Berlin 2001, S. 266 ff; OLG Frankfurt, OLGR 2002, S. 250 sowie OLGR 2000, S. 36 ff; OLG Naumburg, Beschl.v. 28.1.2003, 8 WF 9/03; BFH, Beschl.v. 29.8.2001, IX B 3/01).
  • KG, 15.06.2001 - 28 W 22/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen eigener Verfahrensordnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2005 - 5 W 237/05
    Darauf kann etwa eine Häufung von Verfahrensfehlern hinweisen; Verfahrensverstöße und andere Verhaltensweisen können zudem in ihrer Gesamtheit einen Grund darstellen, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus zu Recht befürchten lassen kann, der abgelehnte Richter werde nicht unparteiisch entscheiden, namentlich bei groben Verletzungen von Verfahrensgrundrechten wie schwere Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und /oder ein faires und willkürfreies Verfahren (vgl. Zöller-Vollkommer, aaO, Rdnr. 24, m.w.N.; Münchener-Kommentar-Feiber, ZPO, 1992, § 42, Rdnr. 30, m.w.N.; KG, KGR Berlin 2001, S. 266 ff; OLG Frankfurt, OLGR 2002, S. 250 sowie OLGR 2000, S. 36 ff; OLG Naumburg, Beschl.v. 28.1.2003, 8 WF 9/03; BFH, Beschl.v. 29.8.2001, IX B 3/01).
  • OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07

    Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit von verfahrensleitenden Verfügungen,

    Darauf kann etwa eine Häufung von Verfahrensfehlern hinweisen; Verfahrensverstöße und andere Verhaltensweisen können zudem in ihrer Gesamtheit einen Grund darstellen, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus zu Recht befürchten lassen kann, der abgelehnte Richter werde nicht unparteiisch entscheiden, namentlich bei groben Verletzungen von Verfahrensgrundrechten wie schwere Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und / oder ein faires und willkürfreies Verfahren (vgl. Senat, Beschl. v. 23.8.2005, 5 W 237/05-69, OLGR Saarbrücken 2005, 881, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 30.03.2022 - 5 W 17/22

    Die Weigerung, einem auf unspezifische "Grippesymptome" gestützten

    Die Grenze ist erst dort erreicht, wo das Vorgehen des Richters rechtliche Vorgaben in einer Weise überschreitet, die den Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung vermittelt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 1995 - XII ZR 140/94, BGHR ZPO § 42 Abs. 2 Rechtsauffassung 1; Senat, Beschluss vom 23. August 2005 - 5 W 237/05, OLGR Saarbrücken 2005, 881).
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2018 - 5 W 36/18

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Darauf kann etwa eine Häufung von Verfahrensfehlern hinweisen; Verfahrensverstöße und andere Verhaltensweisen können zudem in ihrer Gesamtheit einen Grund darstellen, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus zu Recht befürchten lassen kann, der abgelehnte Richter werde nicht unparteiisch entscheiden, namentlich bei groben Verletzungen von Verfahrensgrundrechten wie schweren Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und/oder ein faires und willkürfreies Verfahren (BGH, Beschl. v. 29.11.1995 - XII ZR 140/94 - BGHR ZPO § 42 Abs. 2 Rechtsauffassung 1; Senat, Beschl. v. 23.08.2005 - 5 W 237/05-69 - OLGR Saarbrücken 2005, 881, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 27.02.2023 - 5 W 15/23

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs

    Soweit dies ausnahmsweise anders sein mag, wenn das Vorgehen des Richters rechtliche Vorgaben in einer Weise überschreitet, die den Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung vermittelt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 1995 - XII ZR 140/94, BGHR ZPO § 42 Abs. 2 Rechtsauffassung 1; Senat, Beschluss vom 23. August 2005 - 5 W 237/05, OLGR Saarbrücken 2005, 881), kann davon hier weder in Bezug auf die einzelnen, vom Kläger gerügten Maßnahmen, noch aufgrund einer - stets gebotenen - Gesamtschau die Rede sein, wie das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung richtig ausführt und worauf der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich verweist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2006 - L 3 B 55/06
    Verfahrensverstöße und andere Verhaltensweisen können zudem in ihrer Gesamtheit einen Grund darstellen, der vom Standpunkt des Beteiligten aus zu Recht befürchten lässt, der abgelehnte Richter werde nicht unparteiisch entscheiden, namentlich bei groben Verletzungen von Verfahrensgrundrechten wie schweren Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und/ oder ein faires und willkürfreies Verfahren (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschl. v. 23. August 2005 - 5 W 237/05-69 - mwN.).
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